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Facebook: Link posten, Vorschaubild & Urheberrecht

Verfasst: 12.08.2014, 22:10
von M2
Servus,

wenn man einen Link bei Facebook postet, wird ja meistens (immer?) auch ein schönes Bild der entsprechenden Seite gepostet. Das kann mitunter rechtliche Konsequenzen bzgl. des Urheberrechtes nach sich ziehen.

Wie aber sieht die ganze Geschichte aus, wenn der Seitenbetreiber ein bestimmtes Bild per Meta Property (og:image) anbietet. Ist man dann als "Linkposter" rechtlich auf der sichern Seite, wenn man das Bild nicht entfernt oder begibt man sich trotzdem auf unsicheres Terrain?

LG

Micha

Verfasst:
von

Verfasst: 12.08.2014, 22:23
von Henk
Dieser Beitrag dazu ist ganz spannend.... https://www.socialmediarecht.de/2013/01 ... gleichbar/

Verfasst: 12.08.2014, 22:56
von M2
Danke für die schnelle Antwort und den Link.

Aber: Wenn man sich den (zu später Stunde) doch etwas schwierigen Text durchliest, hat man das Gefühl: "ist alles gar nicht so schlimm." Mach, was Du willst. "Passt scho", sagen wir in Bayern.

Und dann kommt das:
Ergo, auch wenn der Facebook-Nutzer nur den Link setzt und sich gar keine Gedanken über das Bild macht, besteht eine Haftung jedenfalls auf Unterlassung und ggf. auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung. Denn der Facebook-Nutzer handelt als Störer im Sinne des BGH.
Was soll ich dann mit so einer Wischi-Waschi Aussage anfangen. Man wird haftbar, nur weil man ne coole Sache / Rezept/ Artikel / bla bla gefunden hat und einen Link bei Facebook postet??? So kann man doch kein Business betreiben!

Das ist jetzt nicht gegen Dich gerichtet, Henk. Ich bin Dir dankbar für den Link. Denn der spiegelt genau das wieder, was ich in der letzten Zeit gelesen habe:

"Eigentlich alles kein Problem, ABER lieber mal auf Nummer sicher gehen". Das ist so der Tenor in der ganzen Diskussion. Ist doch zum Kotzen, oder?

Aber das Problem liegt ja ganz wo anders: Wenn ein Websitebetreiber Fotos von irgendwelchen Portalen einkaufet (fotolia, getty images, iStock oder weiß der Geier wo), diese Fotos über og:image anbietet, dies aber eigentlich gar nicht darf und ein unwissender den Link darauf postet, wer ist dann "schuld"???

Verfasst: 12.08.2014, 23:28
von M2
PS: ich habe heute eines der besten Koch- / Rezept-Portale angeschrieben. Ich wollte wissen, ob man deren Vorschaubilder bei Facebook posten darf oder nicht. Mal schauen, wie die die Sache sehen

Verfasst: 12.08.2014, 23:34
von Henk
Das ist jetzt nicht gegen Dich gerichtet, Henk.
Nein, keine Sorge, ich habe das auch nicht so verstanden! Also, ich bin auch nur Laie, und kann das nicht einschätzen! Das Ding ist, dass es eben nicht für jeden öffentlichen oder privaten Raum Rechtssicherheit gibt. Erst recht nicht, beim Thema Internet. Das Urheberrecht fuste jahrelang auf bekannten, vor allem analogen Medien. Man sieht an Hunderten (teilweise auch realitätsfernen Urteilen), dass der Versuch, es auf neue Medien zu übertragen, auch scheitern kann. Leider hat das eben auch Ausmaße angenommen, dass man gerade im Internetbereich immer auch ein gewisses Risiko eingehen muss, in der Hoffnung, dass man nicht selber derjenige ist, an dem ein Präzedenzfall geschaffen wird.

Bei den Thumbnails jedenfalls ging das Urteil klar in diese Richtung, dass man es eben als Rechteeigentümer in Kauf nehmen muss, dass Webseiten quasi mit Bildausschnitt zitiert werden.

Was ich mich allerdings frage, ob dann nicht FB belangt werden müsste, die die technische und softwaremäßige Basis für diese millionenfachen Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung sellen.

Verfasst:
von

Verfasst: 13.08.2014, 00:05
von M2
Henk hat geschrieben: Was ich mich allerdings frage, ob dann nicht FB belangt werden müsste, die die technische und softwaremäßige Basis für diese millionenfachen Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung sellen.
Und dann? Wenn ich das Geld und die Macht hätte, die soziale Netzwerke ausstrahlen, könnten mich alle mal am A.... lecken.

"Du verklagst mich? OK, kein Problem. Dein Account ist auf Lebenszeit gelöscht." Facebook existiert online weiter. Du nicht. Und dann?

So what?! Sogar Bernie Ecclestone kann sich gegen einen "pfennigbetrag" freikaufen. Mach das mal als anständiger Steuerzahler / Unternehmer. Da biste gleich im Bau.

Aber das wird jetzt a bisserl off topic.

Ich find es halt einfach nur Schade, dass niemand weiß, wie man es (rechtlich) richtig macht, ohne "a Haufen Kohle" als Rücklage zu haben und auf die Abmahnung zu warten.

LG

Micha