Seite 1 von 1

wenn nofollow Links auf follow gesetzt werden, Risiko?

Verfasst: 02.09.2014, 16:23
von OESSEO
Hallo SEO's,

wenn Blogger aus Panik ihre verkauften Links von follow auf nofollow setzen und die Agentur, die ihren Kunden follow-links versprochen hat, die Blogger bittet, die Links wieder auf follow zu setzen, besteht da ein Risiko?
Da ist doch ziemlich auffällig, oder, wei schätzt ihr das ein?

Würde mich über eure Einschätzungen freuen!

Greez OESSEO

Verfasst:
von

Verfasst: 02.09.2014, 20:22
von Miquel
Ja

Verfasst: 02.09.2014, 20:26
von hanneswobus
mh. kommt auf die umstaende etc. an, ansonsten sehe ich das wie mein vorposter.

Verfasst: 02.09.2014, 22:05
von Vegas
Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.

Verfasst: 03.09.2014, 06:56
von OESSEO
Vegas hat geschrieben:Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.
naja, die Agentur verpflichtet sich vertraglich gegenüber ihren Kunden, dass follow-Links für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Die Agentur kann aber an sich, die Blogger nicht dazu verpflichten follow-Links auf ihrem Blog bestehen zu lassen. Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung" und verstößt dazu gegen die Google Richtlinien. D.h doch, das jegliche Verträge bzw. Vereinbarungen in dieser Richtung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und somit kein Gewicht haben. Gibt die Agentur jedoch ihren Kunden keine Garantie, dass follow Links auch follow Links bleieben, verliert die Agentur ihre Relevanz in diesem Gewerbe... WIe händelt ihr das???

Verfasst:
von

Verfasst: 03.09.2014, 08:02
von Miquel
OESSEO hat geschrieben:
Vegas hat geschrieben:Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.
naja, die Agentur verpflichtet sich vertraglich gegenüber ihren Kunden, dass follow-Links für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Die Agentur kann aber an sich, die Blogger nicht dazu verpflichten follow-Links auf ihrem Blog bestehen zu lassen. Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung" und verstößt dazu gegen die Google Richtlinien. D.h doch, das jegliche Verträge bzw. Vereinbarungen in dieser Richtung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und somit kein Gewicht haben. Gibt die Agentur jedoch ihren Kunden keine Garantie, dass follow Links auch follow Links bleieben, verliert die Agentur ihre Relevanz in diesem Gewerbe... WIe händelt ihr das???
Ganz ehrlich? Wenn der Inhalt thematisch relevant wäre, würde es nicht nach gekaufter Werbung aussehen und der Blogger hätte auch kein Problem mit einem dofollow Link. Die Thematik nofollow, dofollow betrifft meist eben schlecht platzierte Artikelwerbung / Advertorials.

Wie schon gesagt, Google reagiert allergisch auf nachträgliche Änderung der Verlinkungsart, der Änderung der Linkanker und Co. Es gibt Gründe wo es akzeptiert wird, aber es ist ungern gesehen.

Verfasst: 03.09.2014, 08:35
von afb
OESSEO hat geschrieben:Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung"
Ob es Schleichwerbung ist oder nicht, richtet sich aber doch nicht nach follow oder nofollow. Ein bezahlter Beitrag wäre doch auch dann Schleichwerbung, wenn überhaupt kein Link enthalten wäre. Entscheidend hierfür ist doch wohl allein die Tatsache, ob der Beitrag als Werbung gekennzeichnet ist oder nicht.
Daher bewegen sich nach meiner Auffassung alle drei Beteiligten (Agentur, Blogger, Kunde) mit nicht gekennzeichneten Beiträgen sowieso außerhalb des Gesetzes.
Ein Blogger, der einen verkauften follow-Link in einen nofollow-Link ändert, begeht m.E. Vertragsbruch.
Ob der Kunde, der einen follow-Link gekauft hat, gegenüber der Agentur (und diese wiederum gegenüber dem Blogger) irgendwelche Ansprüche wegen Vertragsbruch hat, wenn dieser von follow auf nofollow ändert, oder ob in diesem illegalen Geschäft sowieso alles nichtig ist, weiß ich nicht, ich vermute aber ja.

Verfasst: 03.09.2014, 08:37
von Miquel
afb hat geschrieben:
OESSEO hat geschrieben:Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung"
Ob es Schleichwerbung ist oder nicht, richtet sich aber doch nicht nach follow oder nofollow. Ein bezahlter Beitrag wäre doch auch dann Schleichwerbung, wenn überhaupt kein Link enthalten wäre. Entscheidend hierfür ist doch wohl allein die Tatsache, ob der Beitrag als Werbung gekennzeichnet ist oder nicht.
Daher bewegen sich nach meiner Auffassung alle drei Beteiligten (Agentur, Blogger, Kunde) mit nicht gekennzeichneten Beiträgen sowieso außerhalb des Gesetzes.
Ein Blogger, der einen verkauften follow-Link in einen nofollow-Link ändert, begeht m.E. Vertragsbruch.
Ob der Kunde, der einen follow-Link gekauft hat, gegenüber der Agentur (und diese wiederum gegenüber dem Blogger) irgendwelche Ansprüche wegen Vertragsbruch hat, wenn dieser von follow auf nofollow ändert, oder ob in diesem illegalen Geschäft sowieso alles nichtig ist, weiß ich nicht, ich vermute aber ja.
Verklag mal jemanden wegen einer Vereinbarung die nicht gesetzestreu ist. Wird eine interessante Verhandlung.

Google gibt klare Aussagen, was so genannte Advertorials angeht:
1. Als Werbung kennzeichnen
2. Link als nofollow setzen
3. Keine Moneykeywords verlinken

Verfasst: 03.09.2014, 11:08
von Inter47
OESSEO hat geschrieben:
Vegas hat geschrieben:Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.
naja, die Agentur verpflichtet sich vertraglich gegenüber ihren Kunden, dass follow-Links für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Die Agentur kann aber an sich, die Blogger nicht dazu verpflichten follow-Links auf ihrem Blog bestehen zu lassen. Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung" und verstößt dazu gegen die Google Richtlinien. D.h doch, das jegliche Verträge bzw. Vereinbarungen in dieser Richtung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und somit kein Gewicht haben. Gibt die Agentur jedoch ihren Kunden keine Garantie, dass follow Links auch follow Links bleieben, verliert die Agentur ihre Relevanz in diesem Gewerbe... WIe händelt ihr das???
Das ist falsch. Die Agentur kann unbeachtet auch dieser Punkte, einen Schadensersatz geltend machen. Vorausgesetzt, es wurde eine DO-Follow Verlinkung vereinbart. Denn die Do-Follow Verlinkung hat zunächst nichts mit der besagten Gesetzgebung zu tun. Zudem hindert ein Verstoß keinesfalls eine Rückforderung in diesem Bereich.

Desweiteren ist absolut nicht geklärt, ob der Blogger nicht doch darauf hingewiesen hat, wo sein Wohnsitz ist und welche Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Selbst wenn der Blogger wissentlich gegen ein Gesetz verstößt, entbindet ihn das keinesfalls von seiner Pflicht auf Schadensersatz. Er hat den Betrag, den Auftrag angenommen.

In der Regel wird die Agentur aber keinen Anspruch stellen, da die Kosten dafür meistens höher sind als das Endergebnis.