| Musst Du Umsatzsteuer abführen oder bist Du Kleinunternehmer lt. dt. Recht? |
| Kleinunternehmer |
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37% |
[ 32 ] |
| umsatzsteuer-pflichtig |
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62% |
[ 54 ] |
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| Stimmen insgesamt : 86 |
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katerina

: 08.04.2004 : 158 : Nürnberg
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schokopirat


: 19.07.2004 : 168
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| : 18.10.2004, 14:34 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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Wollte mal einiges klarstellen.
- Jeder Unternehmer hat in Deutschland eine Steuernummer
- Steuernummer ist etwas anderes als eine USt-ID
- USt-ID benötigen im Allgemeinen nur Unternehmer, die mit anderen Unternehmen in der EU Handel betreiben, d.h. irgendetwas liefern und sich liefern lassen
- Jeder Unternehmer muss auf umsatzsteuerpflichtige Erlöse Umsatzsteuer zahlen, es sei denn, er hat beantragt, Kleinunternehmer zu sein.
- Jeder Unternehmer (Privatperson) hat nur ein Umsatzsteuersignal, egal wie viele Einzelfirmen er hat, d.h. man kann viele kleine Firmen haben, wenn aber die steuerpflichtigen Umsätze aller Firmen über einen bestimmten Betrag gehen (ca. 17.000,- €), dann kann man kein Kleinunternehmer mehr sein
- Kleinunternehmer dürfen keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen und haben keinen Vorsteuerabzug aus ihren Kosten
- Es gibt nicht nur Rechnungen sondern auch Gutschriften. Bei einer Gutschrift (z.B. Google, PP usw.) stellt der der Unternehmer die "Rechnung" (Gutschrift) aus, der die Leistung empfängt, weil er den Überblick hat, wieviel derjenige zu bekommen hat
- online-Umsätze sind nicht immer "steuerfrei" (korrekterweise nicht steuerbar). Sie sind dann "steuerfrei", wenn es sich um eine Dienstleistung (Gegenteil Lieferung) handelt (z.B. Werbung) und diese Dienstleistung an einen anderen Unternehmer bewirkt wird, welcher seinen Betriebssitz im Ausland hat. Darüberhinaus muss es sich um eine Dienstleistung handeln, die im abschließend aufgezählten Katalog des § 3a IV UStG enthalten ist, wie z.B. Werbung.
- Weil ihr an Google eine Dienstleistung i.S.d. § 3a IV UStG erbringt und Google im Ausland sitzt sind diese Umsätze nicht steuerbar, was die Umsatzsteuer angeht, also umgangssprachlich "steuerfrei". Es handelt sich dennoch um Einnahmen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.
- Online-Umsätze mit Waren, welche ins Ausland verschickt/verbracht werden, sind hingegen steuerbar, aber Steuerbefreit, sofern ihr Ausfuhrbescheinigungen (unter 800,- € reicht Versandnachweis) habt.
Vielleicht fällt mir noch etwas ein, dass kommt dann später
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Apotheker

: 18.06.2004 : 534 : Ellas
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| : 18.10.2004, 14:37 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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| Das ist doch mal ein qualifizierter Beitrag. Soweit ich das beurteilen kann, klingt es sehr wie das, was mein Steuerberater sagt. Und der ist ziemlich gut. |
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schokopirat


: 19.07.2004 : 168
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| : 18.10.2004, 14:45 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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| Apotheker hat Folgendes geschrieben: |
| Das ist doch mal ein qualifizierter Beitrag. Soweit ich das beurteilen kann, klingt es sehr wie das, was mein Steuerberater sagt. Und der ist ziemlich gut. |
Vielen Dank für die Blumen.
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viggen

: 12.05.2003 : 6268 : Villach
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| : 18.10.2004, 14:49 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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Schließ mich dem an und habs sogar gebloggt...
mfg
viggen
----- Vertriebspartner Gesucht ----- |
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Lutz-Development


: 31.05.2004 : 534
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| : 18.10.2004, 15:13 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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Schön das das Niveau hier wieder steigt.
Bravo! 
wir waten durch ein meer von blut, gib uns dafür kraft und mut. in nomine patris et filii et spiritus sancti! |
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cool-andy

: 26.08.2004 : 44
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| : 28.10.2004, 13:14 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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Inzwischen wurde ja schon diskutiert dass keine Mwst abgeführt werden muss.
Wie sieht es aber mit dem Nachweis aus ? Außer dem Scheck und der Anlage zum Scheck gibt es ja von google keine korrekte Abrechnung um was es sich bei der Leistung überhaupt handelt. Wie weist man dem FA das denn nach um was es geht und dass es sich um ein Drittland handelt und somit Mwst frei ist ? Ich denke, nur mit einer Kopie des Schecks mit der Scheckanlage wo nicht viel drauf steht, hat man nicht viel in der Hand bei einer Steuerprüfung oder ? |
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schokopirat


: 19.07.2004 : 168
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| : 28.10.2004, 13:46 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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| cool-andy hat Folgendes geschrieben: |
Inzwischen wurde ja schon diskutiert dass keine Mwst abgeführt werden muss.
Wie sieht es aber mit dem Nachweis aus ? Außer dem Scheck und der Anlage zum Scheck gibt es ja von google keine korrekte Abrechnung um was es sich bei der Leistung überhaupt handelt. Wie weist man dem FA das denn nach um was es geht und dass es sich um ein Drittland handelt und somit Mwst frei ist ? Ich denke, nur mit einer Kopie des Schecks mit der Scheckanlage wo nicht viel drauf steht, hat man nicht viel in der Hand bei einer Steuerprüfung oder ? |
Ich habe noch keinen Scheck gesehen, aber wenn auf diesem Google drauf steht, welche Leistung außer Werbeleistung an Google kann man denn noch erbringen.
Der Sitz von Google ist unstrittig USA. Und Google ist unstrittig ein Unternehmen. Also das sollte keine Probleme geben.
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cool-andy

: 26.08.2004 : 44
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| : 28.10.2004, 14:32 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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Jaja, das sagst du mir. Aber weiß dass auch jeder Finanzbeamter in Deutschland ?  |
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PC Freak

: 23.02.2005 : 30
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| : 13.03.2005, 17:53 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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was mussman den ansonsten noch alles beachten, um bei adsense mitzumachen ? (gewerbeschein etc.)
und wie läuft das da eigentlich mit der auszahlung ? |
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tom.k

: 23.05.2005 : 2 : München
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| : 24.05.2005, 00:19 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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| was wäre es denn, wenn jemand aus Deutschland einem anderem Unternehmer (beide keine kleinunternehmer) aus Deutschland adsense provisionen in Rechnung stellt. z.B. 20% Porv.satz. Sind dann auf diese 20% die MwSt. von 16% auszuschlagen, da die leistung im Inland an einen Inländer erbracht wurde, aufzuschlagen?? Ich denke, so paradox es klingt - ja |
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schokopirat


: 19.07.2004 : 168
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| : 24.05.2005, 07:31 : Re: Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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| tom.k hat Folgendes geschrieben: |
| was wäre es denn, wenn jemand aus Deutschland einem anderem Unternehmer (beide keine kleinunternehmer) aus Deutschland adsense provisionen in Rechnung stellt. z.B. 20% Porv.satz. Sind dann auf diese 20% die MwSt. von 16% auszuschlagen, da die leistung im Inland an einen Inländer erbracht wurde, aufzuschlagen?? Ich denke, so paradox es klingt - ja |
Die Frage ist immer, wo ist die Leistung erbracht. Und wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland einem anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland etwas liefert, eine sonstige Leistung erbringt usw. ist der Ort der Leistung zu 99% in Deutschland. Damit ist der Umsatz umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, Du findest etwas im § 4 UStG (Steuerbefreiungen)
Man könnte (fälschlicherweise) an § 4 Nr. 5 UStG denken, wo der Vermittlungsumsatz auch steuerfrei ist, wenn der vermittelte Umsatz nach § 4 Nr.1 UStG steuerfrei ist. Jedoch ist Google ein nicht steuerbarer Umsatz nach §1 i.V.m. §3a UStG, also kein steuerfreier Umsatz nach § 4 Nr.1 UStG und folglich greift diese Steuerbefreiung nicht.
--- meine ganz persönliche Meinung dazu ---
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HerbertK.

: 05.03.2006 : 120
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| : 20.06.2006, 09:09 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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@schokopirat,
habe mir deine Einlassungen mal genau angeschaut. Aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau. Daher wäre es super, wenn du noch mal ganz einfach darauf eingehst.
Kleinunternehmer
google adwords: muss er Umsatzsteuer nachträglich und selbstständig abführen, ich denke ja, oder?
google adsense: das müsste klar sein, die adsense Rechnungen sind MwST. frei, somit auch keine Abführung von nöten, richtig?
Unternehmen mit Umsatzsteuer ID:
google adwords: Umsatzsteuer muss nachträglich abgeführt werden, richtig?
google adsense: Umsatzsteuer muss abgeführt werden!?
Wenn es so ist, wäre man ja als jeder Kleinunternehmer dumm. wenn man kein Vorsteuer beantragt, weil man ja dann die 16% auf google Rechnungen aus eigener Tasche zahlt, weil man sie ja nicht Gegenrechnen. (Zanox & Co.) kann. |
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schokopirat


: 19.07.2004 : 168
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| : 27.06.2006, 19:16 : Mwst. bei Adsense-Provisionen |
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| HerbertK. hat Folgendes geschrieben: |
@schokopirat,
habe mir deine Einlassungen mal genau angeschaut. Aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau. Daher wäre es super, wenn du noch mal ganz einfach darauf eingehst.
Kleinunternehmer
google adwords: muss er Umsatzsteuer nachträglich und selbstständig abführen, ich denke ja, oder?
google adsense: das müsste klar sein, die adsense Rechnungen sind MwST. frei, somit auch keine Abführung von nöten, richtig? |
Kleinunternehmer --> hat mit deutscher Umsatzsteuer und deutscher Vorsteuer nie etwas zu tun.
| HerbertK. hat Folgendes geschrieben: |
Unternehmen mit Umsatzsteuer ID:
google adwords: Umsatzsteuer muss nachträglich abgeführt werden, richtig?
google adsense: Umsatzsteuer muss abgeführt werden!?
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Wieso nachträglich --> habe ich gerade nicht verstanden
| HerbertK. hat Folgendes geschrieben: |
Wenn es so ist, wäre man ja als jeder Kleinunternehmer dumm. wenn man kein Vorsteuer beantragt, weil man ja dann die 16% auf google Rechnungen aus eigener Tasche zahlt, weil man sie ja nicht Gegenrechnen. (Zanox & Co.) kann. |
siehe oben --> Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer und bekommen keine Vorsteuern.
KLEINUNTERNEHMER
Generell ist die Kleinunternehmereigenschaft etwas für faule, da man sich die Umsatzsteuererklärungen erspart. In vielen Fällen hat die Kleinunternehmereigenschaft Nachteile. Es gibt eigentlich nur eine Konstellation, wo die Kleinunternehmereigenschaft richtig Vorteile hat.
--> geringer Wareneinkauf oder Leistungsbezug mit (nichtabzugsfähiger, weil Kleinunternehmer) Vorsteuer --> Verkauf an Endkunden, da hier die Umsatzsteuer den Preis bestimmt, welcher der private Endkunde zu zahlen hat.
Jeder, der nur an andere Firmen liefert/leistet, wird zu 99% mit der Kleinunternehmereigenschaft schlechter fahren als ohne die Kleinunternehmereigenschaft, da die Firmen sich die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuern vom Staat wiederholen und somit die Umsatzsteuer den Preis nicht beeinflusst.
Frank
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Clemens81

: 15.04.2006 : 81
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| : 24.03.2007, 12:19 : Nur damit ich das richtig verstehe... |
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Sorry wenn ich so einen alten Thread nochmal hochhole, kam über Google darauf.
Aber nur damit ich es richtig verstehe. Wenn ich ein Einzelunternehmen bzw. ein simples Gewerbe gegründet habe muss ich keine Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen zahlen, da Google im Ausland angesiedelt ist?
Wie verhält es sich dann mit Amazon Einnahmen. Amazon liegt ja ebenfalls im Ausland (Belgien wenn ich es noch recht im Kopf habe) und dementsprechend müsste ich auch hier keine Umsatzsteuer abführen?
Also zahle ich auf beide nur Einkommenssteuer, wenn ich das richtig verstanden habe?
Jetzt zu Zanox. Bei Zanox kann man ja die Steuernummer hinterlegen und ist somit auch nicht mehr als Privatperson angemeldet. Das heißt: Die guten Leute von Zanox überweisen zusammen mit dem Netto Betrag auch noch die anfallende Umsatzsteuer welche ich wiederum an mein Finanzamt abführen muss? Dazu dann auch noch die Einkommenssteuer.
Wie sieht das mit dem Rhytmus aus in dem diese Steuern abgeführt/gezahlt werden müssen? Da ich bisher immer nur angestellter habe und mir jetzt nebenbei noch ein Gewerbe einrichten möchte bin ich was das betrifft leider völlig ahnungslos.
Vielen Dank im Vorraus.
Clemens |
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