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planta hat geschrieben:Cooles Urteil.
Da soll mal noch jemand sagen die EU ist zu nichts nütze.
ich sehe das Problem darin das die EU dem Asphalt die Schuld gibt das darauf Unfälle passieren.planta hat geschrieben:Cooles Urteil.
Da soll mal noch jemand sagen die EU ist zu nichts nütze.
Geht doch!
Ich finde das angemessen, schließlich geht es in manchen Lebensitutationen nicht nur um die Größe der Hochzeitstorte.
Und das wird wohl dann nicht nur für google so sein (können).
Merkwürdige Sache.Das Urteil ist eine Überraschung: Generalanwalt Niilo Jääskinen war im Juni vergangenen Jahres zu der Einschätzung gekommen, dass die EU-Datenschutzrichtlinie kein allgemeines "Recht, vergessen zu werden" enthalte.
Hm, ist mir eigentlich egal aus welchen Gründen das so gefallen ist.SEO-SENIOR hat geschrieben:planta hat geschrieben:Cooles Urteil.
Da soll mal noch jemand sagen die EU ist zu nichts nütze.
Da habe ich doch erhebliche Zweifel, ob das tatsächlich aus Gründen das Datenschutzes erfolgt. Ich denke, das ist ein wundebares Vehikel für Zensur und Meinungsmache. Alles was nicht genehm ist, ist in Zukunft "sensibel" ... wetten?
Ich verstehe die Aufregung auch nicht, es gibt schon einige Urteile in der Richtung. Warum auch sollten Suchmaschinen anders behandelt werden, sie haben schon den Vorteil erst ab Kenntnis handeln zu müssen.IT-Knecht hat geschrieben:Merkwürdige Sache.Das Urteil ist eine Überraschung: Generalanwalt Niilo Jääskinen war im Juni vergangenen Jahres zu der Einschätzung gekommen, dass die EU-Datenschutzrichtlinie kein allgemeines "Recht, vergessen zu werden" enthalte.
Es kann doch eigentlich nur wenig Zweifel daran geben, dass Google (auch) personenbezogene Datenverarbeitung durchführt.
Und demgemäß sowohl zur Auskunftserteilung (ok, das Feature ist implementiert ) auch als zur Löschung verpflichtet ist.
Mit welcher Begründung?top hat geschrieben:Ein alter Schulfreund hat mit seinem recht seltenen Namen auch Spaß mit Google. ...
Platz 2: Ein älterer Spiegel-Artikel über rückfällig gewordene Sexualstraftäter.
(Und nein, die Altersangaben passen zum Glück nicht überein.)
An seiner Stelle hätte ich mich schon längst darum gekümmert, dass der Bericht mal irgendwo unter ferner liefen verschwindet.
Warum sollen sie nicht, wenn sie mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen im Netz gelandet sind? Da bedarf es schon einer deutlich gewandelten Überzeugung um Nutzungsrechte zurückziehen zu können. Michaela Schaffrath z.B. dürfte das schwerlich gelingen. Und dabei kann Schadenersatz fällig werden.Peter_K hat geschrieben:Ich denke, die EuGH-Entscheidung ist gut nachvollziehbar. Menschen können sich zum positiven verändern. Warum sollen dann Dinge, die lange her sind, immer noch für jedermann abrufbar sein?
Was soll daran spannend sein? (Wenn wir mal davon absehen, daß Persönlichkeitsrechte grundsätzlich 10 Jahre nach dem Tod erlöschen und im Gegensatz zu den meisten Personen einige Menschen Personen der Zeitgeschichte sind.) Warum sollte man beispielsweise die falsche Tatsachenbehauptung, Adolf Hitler hätte nur ein Ei gehabt, nicht verbieten können?blondes-gift hat geschrieben:Spannend wird es wenn die Familie Hitler klagt, weil google auf Seite verlinkt, die einen ihrer Vorfahren unvorteilhaft darstellen.
Es soll Leute geben die z.B. bei Bewerbern erst einmal den Namen in die Suchmaschine schmeißen, um was über die Person im Netz zu finden ist.Hasenhuf hat geschrieben:...Mit welcher Begründung?top hat geschrieben:Ein alter Schulfreund hat mit seinem recht seltenen Namen auch Spaß mit Google. ...
Platz 2: Ein älterer Spiegel-Artikel über rückfällig gewordene Sexualstraftäter.
(Und nein, die Altersangaben passen zum Glück nicht überein.)
An seiner Stelle hätte ich mich schon längst darum gekümmert, dass der Bericht mal irgendwo unter ferner liefen verschwindet.
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Keine Sorge. Seine Verwandten sind eher daran interessiert nicht entdeckt zu werden. Letztens noch über einen lustigen Link zu Hitler gestolpert:blondes-gift hat geschrieben:Spannend wird es wenn die Familie Hitler klagt, weil google auf Seite verlinkt, die einen ihrer Vorfahren unvorteilhaft darstellen.