mtx93 hat geschrieben:Hasenhuf hat geschrieben:
mtx93 hat geschrieben:... und du kannst davon ausgehen das wir bald eine Gegenbewegung sehen werden, die Leute verklagen, die Links haben löschen lassen, die "Besitzer" des Eintrages aber ein Recht auf Darstellung durchsetzen wollen.
Solche Fälle hat es mit Sicherheit schon längst gegeben. Der Punkt ist aber, entweder hat man eine Löschung um eine strittige Sache bei google durchgebracht und dagegen wird vorgegangen oder man hat bei google was löschen lassen und die eigentliche Quelle war echtlich nicht greifbar, der wird nicht klagen. Also unterm Strich alles ganz normal.
Keine Ahnung was du damit sagen willst...
Daß das was Du ansprichst, kaum der Rede wert ist. Daß Du darauf und nur darauf eingehst, ist bezeichnend.
mtx93 hat geschrieben:Ich habe es nun wirklich gut erklärt, aber es will einfach nicht in deinen Kopf.
Was auch immer "es" ist.
mtx93 hat geschrieben:Wirklich - es geht mir nicht ums Rechthaben hier. Du musst dich nicht verteidigen.
Sollte ich überhaupt das Bedürfnis haben mich zu verteidigen, müßte ich wissen wovor.
planta hat geschrieben:Genau darum, und um nichts anderes geht es in diesem Urteil.
Es weist auch Suchmaschinen, hier google, weil es eben bei google so zu finden war, an auf Persönlichkeitsrechte und die informelle Selbstbestimmung (diesen Begriff kennt man in USA so nicht, und kannte man vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch noch nicht wirklich) zu achten.
Das bestreite ich nicht, ich schreibe es sogar selbst. Top hatte sich aber zu einem viel spezifischeren Umstand geäußert und darauf habe ich ebenso spezifisch geantwortet.
planta hat geschrieben:... Persönlichkeitsrechte und die informelle Selbstbestimmung (diesen Begriff kennt man in USA so nicht, und kannte man vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch noch nicht wirklich) ...
Sprich bitte nur für dich und andere hinterm Mond lebenden. Die Begriffe kann man seit Jahrzehnten in den Medien vernehmen.
Im übrigen weiß ich kleines Licht z.B. daß es in Frankreich keine Panoramafreiheit wie in Deutschland und vielen anderen Ländern gibt und daß man das ggf. beachten muß, wenn man Bilder ins Internet stellt. Daß man sich bei so einer kleinen Hinterhofklitsche wie google um so was kümmert, kann man deswegen aber nicht erwarten, auch nicht, nachdem die deswegen schon paar mal vor Gericht waren.
planta hat geschrieben:Google und jetzt auch Bing scheinen jedenfalls mit diesem Urteil was anfangen zu können, ansonsten hätten diese erst garnicht reagiert.
Warum auch nicht? Willst Du implizieren ich könnte mit dem Urteil nichts anfangen?