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Da wäre ich vorsichtig und wäre gespannt auf eine Steuerprüfung. Ich hatte diese Thematik mal und lt. Finanzamtauskunft und Steuerberater zählt je nach Art der elektronischen Dienstleistung das Erfüllungsortprinzip. Da meist der private PC der Erfüllungsort ist (da erst hier der Kunde den Gegenstand besitzt oder Eigentümer ist), fällt MwSt an.onlineshops hat geschrieben:Guten Morgen
Diesem Schwachsinn kann man sich leicht entziehen.
Wenn der Server in einem nicht EU Land gehostet und gemangt wird, gilt dies als unselbständige Niederlassung.
Vornehmlich USA und Schweiz bieten hier Möglichkeiten.
Somit fällt überhaupt keine MWST an. Der Umsatz wird ohne MWST monatlich dem deutschen Fiskus gemeldet.
Diese Vorgehensweise wird von einigen meiner Kunden seit Jahren betrieben.
Grüße
Ich habe das Thema durchaus verstanden. Faktisch geht es hier um die EU, nicht um die USA.onlineshops hat geschrieben:>>Da meist der private PC der Erfüllungsort ist (da erst hier der Kunde den Gegenstand besitzt oder Eigentümer ist), fällt MwSt an. <<<<
Da haben Sie das Thema nicht verstanden.
Wenn ein Unternehmen aus der EU in den USA eine unselbständige Niederlassung unterhält, und weltweit liefert, fällt keine MWST an.
Es gelten halt die Gesetze der USA.
Dies ist eine Regelung aus dem Fiskalrecht in Verbindung mit dem GAT abkommen und uralt.
Halt wenig bekannt.
Ich selbst war 20 Jahre Spediteur und habe Fiskalvertretungen angemeldet und betreut.
Grüße
Und genau deshalb wurde ja auch eine unselbständige Niederlassung in der Schweiz vorgeschlagenMiquel hat geschrieben:Ich habe das Thema durchaus verstanden. Faktisch geht es hier um die EU, nicht um die USA.onlineshops hat geschrieben:>>Da meist der private PC der Erfüllungsort ist (da erst hier der Kunde den Gegenstand besitzt oder Eigentümer ist), fällt MwSt an. <<<<
Da haben Sie das Thema nicht verstanden.
Wenn ein Unternehmen aus der EU in den USA eine unselbständige Niederlassung unterhält, und weltweit liefert, fällt keine MWST an.
Es gelten halt die Gesetze der USA.
Dies ist eine Regelung aus dem Fiskalrecht in Verbindung mit dem GAT abkommen und uralt.
Halt wenig bekannt.
Ich selbst war 20 Jahre Spediteur und habe Fiskalvertretungen angemeldet und betreut.
Grüße
Ganz so stimmt das nicht und kann schnell zu einer gefährlichen Sache werden. Der Serverstandort alleine reicht nicht aus. Es muss ein Firmenmantel vor Ort bestehen. Sollte dann allerdings entdeckt werden, das die meisten Tätigkeiten von Deutschland ausgeführt werden, bricht das ganze zusammen und die Strafverfahren stehen vor der Tür. Vor 10 Jahren hat das funktioniert. Heute ist es eine durchaus brandgefährliche Sache, die von vielen unterschätzt wird!onlineshops hat geschrieben:Guten Morgen
Diesem Schwachsinn kann man sich leicht entziehen.
Wenn der Server in einem nicht EU Land gehostet und gemangt wird, gilt dies als unselbständige Niederlassung.
Vornehmlich USA und Schweiz bieten hier Möglichkeiten.
Somit fällt überhaupt keine MWST an. Der Umsatz wird ohne MWST monatlich dem deutschen Fiskus gemeldet.
Diese Vorgehensweise wird von einigen meiner Kunden seit Jahren betrieben.
Grüße
Hallo
Ganz so stimmt das nicht und kann schnell zu einer gefährlichen Sache werden. Der Serverstandort alleine reicht nicht aus. Es muss ein Firmenmantel vor Ort bestehen.
Das stimmt so leider nicht. Kann auch jeder Steuerberater bestätigen. Das war mal vor 10 Jahren möglich. Heute führt das aber schnell in ein Steuerstrafverfahren.onlineshops hat geschrieben:Hallo
Ganz so stimmt das nicht und kann schnell zu einer gefährlichen Sache werden. Der Serverstandort alleine reicht nicht aus. Es muss ein Firmenmantel vor Ort bestehen.
Leider stimmt es nicht.
Das wäre eine selbständige Niederlassung.
Es reicht eine unselbständige.
Hier werden Vermutungen geäußert ohne Kentnisse der Rechtslage.
Einfach mal den Steuerberater anrufen, oder Googeln, was ist eine unselbständige Niederlassung ist.
Der Server in den USA, auf dem sich die zu verkaufenden Produkte befinden, die ohne zutuen des Unternehmens in der EU weltweit geladen werden, gelten als unselbständige Niederlassung.
Grüße
Wie Du schon sagst, das ist eine klassische elektronische Dienstleistung und fällt damit natürlich drunter.mkfrage hat geschrieben:Ist ja quasi Werbung, eine Werbedienstleistung im Inet
Dem deutschen Fiskus wird es reichlich wenig interessieren ob der Hoster im In- oder Ausland sitzt. Es kommt auf den Unternehmenssitz der Firma an, die hinter dem Angebot steht.onlineshops hat geschrieben:Guten Morgen
Diesem Schwachsinn kann man sich leicht entziehen.
Wenn der Server in einem nicht EU Land gehostet und gemangt wird, gilt dies als unselbständige Niederlassung.
Vornehmlich USA und Schweiz bieten hier Möglichkeiten.
Somit fällt überhaupt keine MWST an. Der Umsatz wird ohne MWST monatlich dem deutschen Fiskus gemeldet.