Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
Mit Kreativität haben die Antworten wenig zu tun. Das wäre auch sicherlich ein Problem. Es gibt bestimmte Rahmen, die der Gesetzgeber für die steuerliche Absetzbarkeit vorgesehen hat. Lebensmittel gehören aber nicht dazu, es sei denn Deine Tätigkeit steht damit in direktem Zusammenhang. Also, wenn Du als Callboy dort gearbeitet hast. Andernfalls dürfte es schwer werden ...Unbekannter hat geschrieben:Es ist nun mein drittes Jahr als Kleingewerbebetreibender und die Einnahmen sind dieses Jahr, wie gesagt, über dem Steuerfreibetrag, aber noch unter den 17500€ fürs Kleingewerbe. Ich muss jetzt auch endlich mal die Ausgaben ankurbeln um Steuern zu sparen
Ich war jetzt 2 Monate auf Gran Canaria und habe dort ein Appartement gemietet. Habe dann von dort aus gearbeitet. Habe die Mietkosten etc. als Quittung. Auch wenn das hier keine Rechtsberatung ist wie sieht es damit aus? Kann man sowas auch absetzen? Miete im Ausland? Restaurantbesuche? Lebensmittel einkaufen?
Ihr seit hier ja sehr kreativ. Bisher hatte ich ja kaum Ausgaben da ich wenig Einnahmen hatte. Aber jetzt muss ich mir was einfallen lassen.
Ich nutze mein Geschäftskonto wie ein normales Girokonto. Also auch für private Einkäufe wie Kleidung, Lebensmittel, tanken etc. Hoffe das war kein Fehler.
Wenn du das gemacht hast, weil du dort einen Kunden hattest oder deine Anwesenheit aus anderen Gründen notwendig war, kann das vielleicht durchgehen. Dann wäre das halt eine normale Geschäftsreise die zu den geltenden Sätzen abgerechnet werden kann. Einfach so weil das Wetter da schöner ist geht das sicher nicht durch - oder kannst du deine Miete Zuhause etwa als Geschäftskosten geltend machen?Ich war jetzt 2 Monate auf Gran Canaria und habe dort ein Appartement gemietet. Habe dann von dort aus gearbeitet. Habe die Mietkosten etc. als Quittung. Auch wenn das hier keine Rechtsberatung ist wie sieht es damit aus? Kann man sowas auch absetzen? Miete im Ausland? Restaurantbesuche? Lebensmittel einkaufen?
Das ist alleine aus praktischer Sicht völlig abwegig, da man die Komponenten ja testen muss (Rücksendung, Garantie, Gewährleistung etc.) und nicht ungebraucht liegen lassen sollte.Unbekannter hat geschrieben:Wenn ich die Komponenten nach und nach kaufe geht das auch zwecks Steuer absetzen? Also z.B. Gehäuse und Netzteil diesen Monat, CPU und MB nächsten Monat usw. Muss mir das wegen dem Geld dann doch einteilen.
Sinn macht das in der Tat nicht. Lieber Geld sparen und komplett kaufen. Es sei übrigens vermerkt, das in der Regel die Teile nicht mehr einzeln abzusetzen sind, sondern als ein PC. Somit gilt wieder die Abschreibungsfrist. Anders wäre das dann, wenn nur ein Teil nachgekauft und eingebaut wird.Unbekannter hat geschrieben:Wenn ich die Komponenten nach und nach kaufe geht das auch zwecks Steuer absetzen? Also z.B. Gehäuse und Netzteil diesen Monat, CPU und MB nächsten Monat usw. Muss mir das wegen dem Geld dann doch einteilen.