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Fernziel Domain verpachten - aber was bis dahin machen?
Was soll ich dann mit so einer Wischi-Waschi Aussage anfangen. Man wird haftbar, nur weil man ne coole Sache / Rezept/ Artikel / bla bla gefunden hat und einen Link bei Facebook postet??? So kann man doch kein Business betreiben!Ergo, auch wenn der Facebook-Nutzer nur den Link setzt und sich gar keine Gedanken über das Bild macht, besteht eine Haftung jedenfalls auf Unterlassung und ggf. auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung. Denn der Facebook-Nutzer handelt als Störer im Sinne des BGH.
Nein, keine Sorge, ich habe das auch nicht so verstanden! Also, ich bin auch nur Laie, und kann das nicht einschätzen! Das Ding ist, dass es eben nicht für jeden öffentlichen oder privaten Raum Rechtssicherheit gibt. Erst recht nicht, beim Thema Internet. Das Urheberrecht fuste jahrelang auf bekannten, vor allem analogen Medien. Man sieht an Hunderten (teilweise auch realitätsfernen Urteilen), dass der Versuch, es auf neue Medien zu übertragen, auch scheitern kann. Leider hat das eben auch Ausmaße angenommen, dass man gerade im Internetbereich immer auch ein gewisses Risiko eingehen muss, in der Hoffnung, dass man nicht selber derjenige ist, an dem ein Präzedenzfall geschaffen wird.Das ist jetzt nicht gegen Dich gerichtet, Henk.
Und dann? Wenn ich das Geld und die Macht hätte, die soziale Netzwerke ausstrahlen, könnten mich alle mal am A.... lecken.Henk hat geschrieben: Was ich mich allerdings frage, ob dann nicht FB belangt werden müsste, die die technische und softwaremäßige Basis für diese millionenfachen Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung sellen.