Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
naja, die Agentur verpflichtet sich vertraglich gegenüber ihren Kunden, dass follow-Links für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Die Agentur kann aber an sich, die Blogger nicht dazu verpflichten follow-Links auf ihrem Blog bestehen zu lassen. Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung" und verstößt dazu gegen die Google Richtlinien. D.h doch, das jegliche Verträge bzw. Vereinbarungen in dieser Richtung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und somit kein Gewicht haben. Gibt die Agentur jedoch ihren Kunden keine Garantie, dass follow Links auch follow Links bleieben, verliert die Agentur ihre Relevanz in diesem Gewerbe... WIe händelt ihr das???Vegas hat geschrieben:Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.
Ganz ehrlich? Wenn der Inhalt thematisch relevant wäre, würde es nicht nach gekaufter Werbung aussehen und der Blogger hätte auch kein Problem mit einem dofollow Link. Die Thematik nofollow, dofollow betrifft meist eben schlecht platzierte Artikelwerbung / Advertorials.OESSEO hat geschrieben:naja, die Agentur verpflichtet sich vertraglich gegenüber ihren Kunden, dass follow-Links für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Die Agentur kann aber an sich, die Blogger nicht dazu verpflichten follow-Links auf ihrem Blog bestehen zu lassen. Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung" und verstößt dazu gegen die Google Richtlinien. D.h doch, das jegliche Verträge bzw. Vereinbarungen in dieser Richtung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und somit kein Gewicht haben. Gibt die Agentur jedoch ihren Kunden keine Garantie, dass follow Links auch follow Links bleieben, verliert die Agentur ihre Relevanz in diesem Gewerbe... WIe händelt ihr das???Vegas hat geschrieben:Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.
Ob es Schleichwerbung ist oder nicht, richtet sich aber doch nicht nach follow oder nofollow. Ein bezahlter Beitrag wäre doch auch dann Schleichwerbung, wenn überhaupt kein Link enthalten wäre. Entscheidend hierfür ist doch wohl allein die Tatsache, ob der Beitrag als Werbung gekennzeichnet ist oder nicht.OESSEO hat geschrieben:Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung"
Verklag mal jemanden wegen einer Vereinbarung die nicht gesetzestreu ist. Wird eine interessante Verhandlung.afb hat geschrieben:Ob es Schleichwerbung ist oder nicht, richtet sich aber doch nicht nach follow oder nofollow. Ein bezahlter Beitrag wäre doch auch dann Schleichwerbung, wenn überhaupt kein Link enthalten wäre. Entscheidend hierfür ist doch wohl allein die Tatsache, ob der Beitrag als Werbung gekennzeichnet ist oder nicht.OESSEO hat geschrieben:Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung"
Daher bewegen sich nach meiner Auffassung alle drei Beteiligten (Agentur, Blogger, Kunde) mit nicht gekennzeichneten Beiträgen sowieso außerhalb des Gesetzes.
Ein Blogger, der einen verkauften follow-Link in einen nofollow-Link ändert, begeht m.E. Vertragsbruch.
Ob der Kunde, der einen follow-Link gekauft hat, gegenüber der Agentur (und diese wiederum gegenüber dem Blogger) irgendwelche Ansprüche wegen Vertragsbruch hat, wenn dieser von follow auf nofollow ändert, oder ob in diesem illegalen Geschäft sowieso alles nichtig ist, weiß ich nicht, ich vermute aber ja.
Das ist falsch. Die Agentur kann unbeachtet auch dieser Punkte, einen Schadensersatz geltend machen. Vorausgesetzt, es wurde eine DO-Follow Verlinkung vereinbart. Denn die Do-Follow Verlinkung hat zunächst nichts mit der besagten Gesetzgebung zu tun. Zudem hindert ein Verstoß keinesfalls eine Rückforderung in diesem Bereich.OESSEO hat geschrieben:naja, die Agentur verpflichtet sich vertraglich gegenüber ihren Kunden, dass follow-Links für einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Die Agentur kann aber an sich, die Blogger nicht dazu verpflichten follow-Links auf ihrem Blog bestehen zu lassen. Gekaufte follow links sind ja dem Telemdiengesetz zufolge "Schleichwerbung" und verstößt dazu gegen die Google Richtlinien. D.h doch, das jegliche Verträge bzw. Vereinbarungen in dieser Richtung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und somit kein Gewicht haben. Gibt die Agentur jedoch ihren Kunden keine Garantie, dass follow Links auch follow Links bleieben, verliert die Agentur ihre Relevanz in diesem Gewerbe... WIe händelt ihr das???Vegas hat geschrieben:Sehe ich auch so, die andere Frage ist die rechtliche, wenn die nofollow bleiben hat die Agentur je nach Vertrag/Vereinbarung einen Erstattungsanspruch.