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Solle ich darauf jetzt wirklich eingehen? Dienstleister im SEO-Bereich wissen mit hoher Wahrscheinlichkeit was ich meine.hr-automation hat geschrieben:Finde es sehr interessant das man einen SEO-Vertrag aufsetzen möchte. Welchen Inhalt sollte dieser Vertrag haben? PLATZ 1 bei Google?
Meines erachtens sollte es reichen den normalen Weg über Angebot / Auftragsbestätigung zu bestreiten?
Ja, der Zusammenhang ist mir bewusst. Die Links hatte ich mir bereits angeschaut, konnte für mich aber keinen Nutzen daraus ziehen.mwitte hat geschrieben: Ob Du einen Vertrag oder eine Auftragsbestätigung nutzt hängt sicherlich auch von Deinen AGB ab...
Das Thema gab es schon mehrfach hier --vll. hilft einer der Links weiter:
https://www.abakus-internet-marketing.d ... le&u=11144mahony hat geschrieben:
Mir geht es einfach darum einen Anwalt in diesem Bereich zu haben, der mich rechtssicher beraten kann.
Mit Reputation im Forum! Schau ich mir mal genauer an. Ich danke Dir.mwitte hat geschrieben:https://www.abakus-internet-marketing.d ... le&u=11144mahony hat geschrieben:
Mir geht es einfach darum einen Anwalt in diesem Bereich zu haben, der mich rechtssicher beraten kann.
100% Zustimmung! Sollte für jeden SEO-Dienstleister Pflicht sein, zuweil im Gegensatz zu früher, die Beiträge auch für Klein- und Einzelunternehmer bezahlbar sind.Vegas hat geschrieben:Wo wir beim Thema Recht und SEO sind: Da es in unserer recht jungen Branche noch nicht so viel höchstrichterliche Entscheidungen gibt und Gerichte teils regional sehr unterschiedlich geurteilt haben, ist eine spezialisierte Haftpflicht wie von Exali sicher nicht verkehrt. Dient ganz nebenbei als passiver Rechtsschutz zur Abwehr möglicherweise unberechtigter Forderungen aus Abmahnungen & Co.
Egal wie gut der Vertrag ist, im Worst Case hängt da viel an einem oft eher wenig internetaffinen Richter.
Danke für deine Empfehlung. Meine Einschätzung lag bisher bei 1000+ - liege ich wohl nicht ganz falsch.imwebsein hat geschrieben:Unser Anwalt für die Verträge: https://www.foxlaw.de/ war bereits für den BVDW tätig und ist auf Verträge in unserem Bereich spezialisiert. Kostenpunkt 1500+ je nach Aufwand und Umfang.
Hat es sich dabei um eine rein beratende Tätigkeit gehandelt oder waren vertraglich auch von Euch getätigte Maßnahmen geregelt?imwebsein hat geschrieben: Wir selber waren einmal vor Gericht wo wir als Kläger fungierten (Fall aus 2012) und hier wurde unser Dienstvertrag auch als Dienstvertrag bestätigt. Ich denke auch dass es sehr wichtig ist sich einen Anwalt mit Kenntnissen der SEO Szene zu beschaffen. Viel Erfolg