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Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird.

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 Neueinsteiger bittet um Tipps :: nach welchen Kriterien werden die Adwords angezeigt?  
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ffa
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
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BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 13:23    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

Hallo,

wir haben heute eine Abmahnug erhalten wegen einem Keyword, dass von uns nachweislich nicht benutzt wird. Laut Auskunft Google haben wir das Keyword nicht in unserer Kampange. Leider kann uns das Google so nicht schriftlich bestätigen. Google kann nur bestätigt werden, dass wenn wir die Option gelöschte Elemente anzeigen anklicken, alle Keywords mit ausgegeben werden die in der Vergangenheit gelöscht wurden.
Hier erscheint auch das abgemahnte Keyword nicht.

Das Keyword ist eine 3 Buchstaben Kombination der Marke. z.B. AWD
Die 3 Buchstaben kommen weder im Anzeigentext, noch in meiner gebuchten Adword Keyliste vor.

Was sollte man nun tun?
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sean
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Anmeldungsdatum: 05.01.2004
Beiträge: 3421
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BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 13:31    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

auf jeden Fall NICHTS unterschreiben! Evtl. freundlich darauf hinweisen dass der angebliche Verstoß icht stattgefunden hat. Beweise müssen die liefern, deine Serverlogfiles solltest Du sichern.

Gruß

sean
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Nullpointer
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 4589
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BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 13:34    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

eure anzeige kann theoretisch dadurch angezeigt werden, dass eines eurer kws mit der abkürzung asoziiert wird.
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Ich kann gar nicht so viel kotzen, wie ich fressen möchte.
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ffa
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 14:39    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

Hallo,

neue Info von Google, auch wenn ich ein Keyword nicht gebucht habe, kann eine Anzeige erscheinen wenn eine Option "ähnliche" Suche mit eingeschlossen wurde.

Beispiel:
Eine Anzeigen mit Angeboten zu Finanzdienstleistungen
Obwohl "AWD" als Key nicht gebucht wurde erscheint die Anzeige unter "AWD" in der Googlesuche weil ja mit dem Keyword "AWD" in der Regel Finanzdienstleistungen gesucht werden.

Man müsste daher alle Key nur auf 100% Treffer buchen. Das hat aber wahrscheinlich von Haus aus kaum jemand oder?

Als schnelle Hilfe sollte ich das Keyword fest ausschließen. Das kann aber auch nicht die Lösung sein - hier müsste ich dann tausende Keys ausschließen.
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Nullpointer
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 4589
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BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 15:57    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

das meinte ich ja mit asoziiert.
woher soll ich denn wissen, was google mit meinen kws asoziiert?

wäre eine unverschämtheit, wenn du jetzt dafür gerade stehen müßtest.
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net(t)worker
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
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BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 20:38    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

wenn ihr das keyword nicht gebucht habt, habt ihr doch nix falsch gemacht...

wenn da etwas falsch gelaufen ist, dann hat google das wohl verbockt... soll die gegenseite sich doch an google wenden, die haben doch extra eine stelle an die man sich wegen markenrechtsverstößen wenden kann...

auch ist die rechtslage ja auch wohl noch nicht eindeutig geklärt...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68150
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ffa
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
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BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 22:00    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

Wir werden es nun auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.

Laut Auskunft des abmahnenden Anwalts hätten wir, auch wenn wir das Keyword nicht gebucht hatten, es geduldet, dass Google unsere Anzeige bei Ihrem Markennamen anzeigt.

Wir müssten nun nach der Argumention der abmahnenden Anwalts ständig überprüfen ob Google unsere Anzeige bei allen möglichen geschützen Markennamen einblendet. Da sich das ja auch jede Minute ändern kann, ein Ding der Unmöglichkeit.

Bin mal gespannt wir das die Richter sehen und wie hier die Reaktion von Google ist.
Es soll angeblich eine spezielle Seite zu Markenrechtverstößen bei Adwords geben. Ich konnte die aber nicht finden. Hat hier jemand den Link dahin?
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depp ich
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BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 22:45    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

Bei euch Deutschen ist das ja echt schon eine (Geistes-)Krankheit...
Eine Abmahnung wie diese hätte ja im Prinzip ihr Gutes - dann sieht mal jeder wie dreist das schon läuft, nur leider: Das Thema ist zu sperrig, kann man niemanden klar machen.

Aber vielleicht bekommt ja mal jemand eine Abmahnung, weil er Unterhosen in der Farbe einer Partei trägt, die er aber wahrscheinlich nicht gewählt hat.
Oder weil sein Autokennzeichen durch einen Spiegel gesehen mit einem anderen verwechselt werden könnte.
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bin eh schon wieder weg...
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RealCybi
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BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 22:59    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

Ich frage mich langsam, wann die Rechtsschutzversicherungspflicht für alle Internetuser kommt. Anders gehts ja bald gar nicht mehr.
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net(t)worker
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
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BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 04:44    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

RealCybi hat Folgendes geschrieben:
Ich frage mich langsam, wann die Rechtsschutzversicherungspflicht für alle Internetuser kommt. Anders gehts ja bald gar nicht mehr.


ich hab vor einiger Zeit mal mit einem großeren Versicherungsfachmann gesprochen bezüglich einer rechtsschutzversicherung, die speziell die rechtlichen gefahren eines Webmasters abdeckt... er erkundigte sich und teilte mir nach ca. 1 Woche mit, dass alle gesellschaften den schwanz einziehen sobald es um marken-/urheberrechtgeht....

schade eigentlich... das hätte man gut vermarkten können...
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net(t)worker
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BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 04:46    Titel: Re: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

ffa hat Folgendes geschrieben:

Es soll angeblich eine spezielle Seite zu Markenrechtverstößen bei Adwords geben. Ich konnte die aber nicht finden. Hat hier jemand den Link dahin?


meinst du diese Seite:

http://www.google.de/tm_complaint.html
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ffa
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 12:57    Titel: Re: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

net(t)worker hat Folgendes geschrieben:
ffa hat Folgendes geschrieben:

Es soll angeblich eine spezielle Seite zu Markenrechtverstößen bei Adwords geben. Ich konnte die aber nicht finden. Hat hier jemand den Link dahin?


meinst du diese Seite:

http://www.google.de/tm_complaint.html


Hi net(t)worker,

yo, genau die hatte ich gesucht, und selbst mit Google nicht gefunden
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Thomas2
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
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BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 13:12    Titel: Re: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

[quote]Wir werden es nun auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.[/quote]

Dir geht es ja offensichtlich nicht darum, unter Verwendung des fraglichen Begriffs werben zu können, sondern Du möchtest lediglich die Abmahngebühren nicht bezahlen? Warum unterschreibst Du dann nicht die Unterlassungserklärung, weist aber darauf hin daß Du die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgibst und streichst den Teil, wo Du Dich zur Übernahme der Kosten verpflichtest? Dann ist der Streitwert gleich der Höhe der Anwaltsgebühren, und das Risiko ist entsprechend geringer. Außerdem wird die Gegenseite dann vielleicht gar nicht klagen, weil ihre Hauptforderung ja erfüllt ist, und sich der Aufwand bei der unsicheren Rechtslage nicht lohnt.

[quote]Laut Auskunft des abmahnenden Anwalts hätten wir, auch wenn wir das Keyword nicht gebucht hatten, es geduldet, dass Google unsere Anzeige bei Ihrem Markennamen anzeigt.

Wir müssten nun nach der Argumention der abmahnenden Anwalts ständig überprüfen ob Google unsere Anzeige bei allen möglichen geschützen Markennamen einblendet. Da sich das ja auch jede Minute ändern kann, ein Ding der Unmöglichkeit.[/quote]

Ich befürchte aber, der Anwalt könnte Recht haben. Wenn Du nicht verhindern kannst, daß Du bei Google ungewollt mit fremden Markennamen wirbst, heißt das noch lange nicht, daß Du es ungestraft tun darfst. Sondern es heißt vielmehr, daß Du dann eben überhaupt nicht bei Google werben darfst. So schlimm ist es aber wahrscheinlich gar nicht: Du brauchst ja bloß die Werbung für einzelne, unkritische Begriffe zu schalten, anstatt den Automatismus mit den verwandten Begriffen zu verwenden.

MfG
Thomas
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nosearchscores
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 406

BeitragVerfasst am: 26.03.2006, 22:47    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

auch hier:

in deutschland stellt die eingabe einer marke als keyword keine verstoss gegen das markenrecht dar.

anders in den usa.

hier ist lediglich die nutzung der marke im text strafbar.

sag das dem anwalt un verweise ihn mal auf den gesetzestext bezüglich markenschutz;)

das gericht verkündete hierzu ua. folgenden text:

b) Überdies stellt die zum Gegenstand des Antrags zu Ziffer 1. b) gemachte Ad-Word-Werbung aus Sicht der Kammer bereits keine Verletzung des Kennzeichens ... dar. Eine markenmäßige Verwendunq, die eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG erst begründen kann, ist in der Wahl des geschützten Begriffs als AdWord nicht zu sehen. Hierfür müsste die Marke zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen des Werbenden eingesetzt werden, d.h. der Verkehr müsste auf Grund der Marke auf die Herkunft der beworbenen Leistungen aus einem bestimmten Betrieb schließen. Vorliegend ist aber die Marke in der AdWord-Werbeanzeige gar nicht zu sehen; das Wort ... taucht darin nicht auf, sondern kommt nur dadurch ins Spiel, dass der Nutzer es als Suchbegriff eingetippt hat. Anders als bei Verwendung der Marke als Metatag, die dazu führt, dass die Website des Dritten in der Suchergebnis-Liste auftaucht und deshalb vom Internetnutzer mit dem Suchbegriff in Verbindung gebracht wird, weil er bei Eingabe des Markenwortes dieses Unternehmen zu finden erwartet und deshalb Treffer möglicher Weise auch ihm zuordnet, besteht eine solche Gefahr bei den AdWord-Anzeigen gerade nicht. Diese sind nämlich klar von den Suchtreffern getrennt und zudem deutlich als „Anzeige" gekennzeichnet. Es wird also kein Internetnutzer den beanstandeten Werbe-Eintrag als Suchergebnis zu ... missverstehen und deshalb annehmen, es bestünden geschäftliche Verbindungen zwischen den Beteiligten, sondern ihn schlicht als davon unabhängige Werbung zur Kenntnis nehmen. Die Anzeige enthält keinerlei Hinweis auf eine betriebliche Verbindung zur Klägerin; vielmehr wird ersichtlich, dass es sich um Werbung eines Dritten handelt und dass diese nicht Gegenstand des Suchergebnisses ist.
c) Die Verwendung des Zeichens... als AdWord für Werbeanzeigen Dritter stellt auch keinen Wettbewerbsverstoß dar. Es ist darin keine Rufausbeutung zu sehen. Die Klägerin hat nicht dargelegt, warum durch das bloße Erscheinen einer fremden Anzeige anlässlich des Suchwortes „Preispiraten" ein etwaiger guter Ruf der Klägerin auf das werbende Unternehmen übertragen werden sollte. Wie bereits dargelegt, wird der Verkehr keinerlei gedankliche Verbindungen zwischen der Klägerin und diesem Drittunternehmen ziehen.
Schließlich liegt auch kein unlauteres Abfangen von Kunden vor. indem neben den eigentlichen Suchtreffern - an deren erster Steile die Klägerin selbst erscheint - die Werbeanzeige eines Konkurrenten platziert wird, führt das nicht dazu, dass der Markeninhaber „verdrängt11 würde und Kunden davon abgehalten würden, sein Internetangebot aufzusuchen. Den (potenziellen) Kunden wird lediglich eine Alternative in Gestalt des werbenden Wettbewerbers aufgezeigt. Dies ist aber jeder Werbung immanent und kann nicht als unlauter erachtet werden. Aus denselben Gründen kann auch nicht von einer wettbewerbswidrigen Behinderung der Klägerin die Rede sein.
3. Da nach alledem der Beklagten weder ein Markenrechts- noch ein Wettbewerbsverstoß vorzuwerfen ist, fehlt es auch an der Grundlage für die weiter geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Leistung konkreten Schadensersatzes.
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ffa
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.03.2006, 01:07    Titel: Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird. Antworten mit Zitat Nutzer zur Ignorier-Liste hinzufügen

hi nosearchscores,

die Gerichtsurteile, meist Landesgerichte, fallen aber immer unterschiedlich aus. Von höchster Instanz ist leider noch nichts entschieden worden.

Bisher hatten aber die Angeklagten den Markenbegriff in Adwords auch gebucht.
Wir hatten ja nicht mal das. Darum lassen wir es jetzt auch drauf ankommen.
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