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Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ...

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maestro

pr


: 20.02.2007
: 6



: 20.02.2007, 23:14    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


ich habe jetzt schon in einigen Foren recherchiert und bin auf ein Zwischenergebnis gekommen. Ich selbst habe gerade erst mit AdSense angefangen und werde deshalb nächste Woche vorab das Thema mit einem Steuerprüfer und meinem Steuerberater durchsprechen.

Also nochmals zusammengefasst:

Google AdSense hat den Sitz in den USA. Leider erstellt Google AdSense keine Gutschriften - sehr verwunderlich - und weisst bei Anfragen darauf hin, dass man unter "--> mein Konto, --> Zahlungsprotokoll" die Zahlungsdetails ausdrucken soll. Mein Steuerberater meinte, da Google selbst keine Gutschrift erstellt, soll ich stattdessen eine Rechnung erstellen!

Zusätzlich ist es für die Steuer nützlich, wenn man per E-Mail eine Gutschrift anfordert und Google daraufhin schreibt, dass diese momentan generell keine Gutschriften ausstellt --> unbedingt ausdrucken

Um zu klären, ob man Umsatzsteuer zahlen muss oder nicht, muss man das UstG betrachten (Umsatzsteuergesetz). Gibt es auch überall im Netz kostenlos zum Runterladen. Zum Beispiel, indem man folgendes bei google.de eintippt: "umsatzsteuergesetz 2006"

Also...

Empfänger der Leistung ist meiner Meinung nach stets Google in USA. Stimmen mir da alle zu?

Nun muss der Ort der Leistung bestimmt werden.

In §3a (3) heisst es, wenn der Empfänger der Leistungen ein Unternehmer (keine Privatperson) ist, so ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre also Google in den USA und damit Leistungsort USA. Dieser §3a (3) tritt jedoch nur ein, wenn mindestens einer der Fälle aus §3a (4) zutrifft. Und das ist meiner Meinung nach der Fall.

Dies müsste man jedoch noch analysieren:

§3a (4) 14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen
- meiner Meinung nach zutreffend, dies würde alle Leistungen des
Internets einschliessen? Hier jedoch zutreffend?
§3a (4) 2. die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Webungsmittler und der Webeagenturen.
- ich denke, dass durch §3a (4) 14. bereits unser Bereich abgedeckt ist?
Ansonsten würde ich sagen, dass es sich bei AdSense um Werbung
handelt.
jemand hat auch hier §3a (4) 4. Datenverarbeitung genannt. Ich halte die ersten beiden von mir genannten Punkte jedoch wichtiger.

Jetzt wirds aber noch mal interessant: mein Steuerberater meinte zudem, dass es sich um eine Vermittlungsleistung handeln könnte. Er meinte, dass Werbung und Vermittlung recht nah beisamen liegen. Könnte dies hier auch für AdSense zutreffen? Was genau versteht man unter einer Vermittlungsleistung? Ich zitiere aus dem UStG:

§3a Abs. 2, 4.: Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Vermittler eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Vermittlungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitligedstaates ausgeführt.

Also: angenommen, es handelt sich um eine Vermittlungsleistung, was wir noch klären müssten, wäre Ort der Leistung dort, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.

Hier muss leider auch ich eine Zwischenfrage stellen: mein Steuerberater meinte, es wäre relevant, in welchen Ländern die Endkunden sind. Daraus würde bei einer Vermittlungsleistung hervorgehen, ob Mwst. gezahlt werden müsse oder nicht. Kann das sein? Unabhängig davon ist es unmöglich für uns zu sagen, ob ein Endkunde, der auf einen Banner klickt oder eine AdSense Empfehlung nutzt, in den USA, in China oder in Deutschland ist. Könnten also Länder der Endkunden relevant sein? Eure Meinungen sind gefragt!

Wie ich oben in §3a Abs. 2, 4 (2. Satz) geschrieben habe, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers relevant. Hat dieser eine aus einem anderen Land stammende UstID, so wird dieses Land zum Ort der Leistung. Auf der Impressumsseite von Google ist eine UstID beginnend mit "EU..." angegeben. Wikipedia verrät, dass dies Sonder UmsatzsteuerID-Nummern sind und nur genutzt werden, wenn eine "Drittland" Firma Endkunden aus der EU hat. Laut Wikipedia ist diese UstID nicht für Business To Business. Welchem Land würde man EU zuordnen, kann man diese UstID überhaupt für die eigene Rechnung verwenden? Ich denke wohl eher nicht, wenn es nur für Geschäfte zwischen Google aus USA und Endkunden in Europa ist. Die Frage ist also: gibt es noch eine andere UstID von Google? Vielleicht VAT Nummer?

Die Hauptfrage ist aber: handelt es sich um eine Vermittlungsleistung? Denn dann wäre alles viel komplizierter, wie man sieht...
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maestro Private Nachricht senden
net(t)worker
Gast







: 20.02.2007, 23:24    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

naja... du vermittelst ja nix... du stellst Google USA Werbeflächen zur verfügung, und verdienst an den darüber getätigten Umsätzen mit, sonst nix...
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Treepwood

pr


: 05.06.2004
: 221



: 21.02.2007, 14:54    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Wie sieht es nun eigentlich aus: Hat einer von euch tatsächlich nachträglich 16% UmSt. für die Adsense Einnahmen abführen müssen? Gibt es tatsächlich einen solchen Fall?

Scheinbar wird das ja von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt. Kann man da nicht einmal eine VERBINDLICHE und für alle geltende Aussage treffen?
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Treepwood Private Nachricht senden
maestro

pr


: 20.02.2007
: 6



: 21.02.2007, 20:17    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Hm... man könnte doch sagen, dass man Kunden oder Besucher vermittelt? Deshalb nochmals meine Frage: wie genau ist eine Vermittlungsleistung definiert?
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maestro Private Nachricht senden
marcelle

pr


: 24.02.2007
: 2



: 24.02.2007, 15:50    : Rechnugn an Google Adsense Antworten mit Zitat

Hallo,

das leidige Thema Lohnsteuererklärung steht wieder an. Da es bei Adsense keine Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen per Mail oder Post gibt würde ich das gerne so machen wie beim Amazon Partnerprogramm (da gibt es zwar eine Zahlungsbestätigung per Mail, dem Finanzamt reicht die aber meist auch nicht aus).

Bei Amazon sende ich einfach (mit Amazon abgesprochen) eine Rechnung an deren Luxemburger Gesellschaft, mit den Beträgen, die Amazon mir quartalesweise bezahlt haben.

Jetzt würde ich das gerne auch Bei Google so machen. Kann mir jemand sagen an wen die Rechnung adressiert sein muss (und ggf. welche Steuernummer man für Google hier eingeben muss?)


Danke und Gruss
Marcelle
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marcelle Private Nachricht senden
net(t)worker
Gast







: 24.02.2007, 16:41    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

naja... es geht dabei doch um Einnahmen... kann mir nicht vorstellen, das das Finanzamt da dann sagen wird, dass sie diese Einnahmen nicht anerkennen...

Bei AUsgaben wäre es ggf. etwas anderes...

Unterschied zwischen Amazon und Google ist ja auch noch, Amazon sitzt in einem EU Land, hier spielt dann die USt noch eine Rolle.... bei Adsense fällt die ja garnicht an...
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marcelle

pr


: 24.02.2007
: 2



: 24.02.2007, 18:12    : Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Die Umsatzsteuer fällt auch innerhalb eines EU Landdes nicht an, nur weisst Amazon dort wenigestens darauf hin warum das nicht so ist:

--------
Seid 1. April 2005 leisten alle Partner ihre Onlinemarketingservices an Amazon EU Sarl, einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen mit der USt-Identifikationsnummer LU20260743. Daher müssen alle steuerpflichtigen Personen, die in der EU ansässig sind (außer steuerpflichtige Personen, die in Luxemburg ansässig sind), in den Rechnungen an Amazon keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Stattdessen weist Amazon EU Sarl die Umsatzsteuer für diese Lieferungen selbst aus. Der Grund hierfür liegt darin, dass nach europäischem Umsatzsteuerrecht die durch EU-Partner, die außerhalb von Luxemburg ansässig sind, geleisteten Marketingservices der Umsatzsteuer in dem Land unterliegen, in dem der Empfänger des Services ansässig ist (siehe Artikel 9(2)(e) der EU-Richtlinie 77/388/EWG).

siehe: http://partnernet.amazon.de/gp/associates/network/help/t18/a4/
---------

Wie ist das nun bei Google dem Finanzamt zu erklären? Ich finde hier bei Google rein gar nichts...
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marcelle Private Nachricht senden
MikeD

pr


: 12.08.2004
: 112
: Idar-Oberstein


: 25.02.2007, 10:26    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

maestro hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

...
Jetzt wirds aber noch mal interessant: mein Steuerberater meinte zudem, dass es sich um eine Vermittlungsleistung handeln könnte. Er meinte, dass Werbung und Vermittlung recht nah beisamen liegen. Könnte dies hier auch für AdSense zutreffen? Was genau versteht man unter einer Vermittlungsleistung? Ich zitiere aus dem UStG:

§3a Abs. 2, 4.: Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Vermittler eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Vermittlungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitligedstaates ausgeführt.

Also: angenommen, es handelt sich um eine Vermittlungsleistung, was wir noch klären müssten, wäre Ort der Leistung dort, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.

Hier muss leider auch ich eine Zwischenfrage stellen: mein Steuerberater meinte, es wäre relevant, in welchen Ländern die Endkunden sind. Daraus würde bei einer Vermittlungsleistung hervorgehen, ob Mwst. gezahlt werden müsse oder nicht. Kann das sein? Unabhängig davon ist es unmöglich für uns zu sagen, ob ein Endkunde, der auf einen Banner klickt oder eine AdSense Empfehlung nutzt, in den USA, in China oder in Deutschland ist. Könnten also Länder der Endkunden relevant sein? Eure Meinungen sind gefragt!

Wie ich oben in §3a Abs. 2, 4 (2. Satz) geschrieben habe, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers relevant. Hat dieser eine aus einem anderen Land stammende UstID, so wird dieses Land zum Ort der Leistung. Auf der Impressumsseite von Google ist eine UstID beginnend mit "EU..." angegeben. Wikipedia verrät, dass dies Sonder UmsatzsteuerID-Nummern sind und nur genutzt werden, wenn eine "Drittland" Firma Endkunden aus der EU hat. Laut Wikipedia ist diese UstID nicht für Business To Business. Welchem Land würde man EU zuordnen, kann man diese UstID überhaupt für die eigene Rechnung verwenden? Ich denke wohl eher nicht, wenn es nur für Geschäfte zwischen Google aus USA und Endkunden in Europa ist. Die Frage ist also: gibt es noch eine andere UstID von Google? Vielleicht VAT Nummer?

Die Hauptfrage ist aber: handelt es sich um eine Vermittlungsleistung? Denn dann wäre alles viel komplizierter, wie man sieht...


Also wenn sich ein 'Endkunde' findet, so wäre dies bei Adsence im Prinzip der Adwords-Kunde aus meiner Sicht.

Der Umsatz, der dir die Einnahmen bringt, wird ja nicht direkt durch den Klick beim 'Beworbenen' einkassiert, sondern vom werbenden Adwords-Kunden.

Adwords Kunden buchen klicks bei Google, Google platziert Werbung um die Klicks auszuliefern (bei sich) und bezahlt Erfolgs orientierte (Klicks) Werbung bei Dritt-Anbietern (Adsence)

Von der Logig her besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Adsence-Werbung-Einsetzendem und Adwords-Kunden, sofern Google sich nicht selbst als Vermittler einsetzt, der 'nur' eine geringe Vermittlungsgebühr einbehält.

Da nicht Adsence-Einblender und Adwords-Kunde den Preis aushandeln, sondern Google den Preis nach beiden Seiten 'aushandelt' (ohne den generierten Umsatz beim Adwords-Kunden zugrunde zu legen, der aus dem Verkauf des angebotenen Produkts resultiert) sind von einander unabhängige Verträge aus dem B2B die Grundlage und nicht Endkunden Verkäufe.

Den Vermittlerstatus in Bezug auf die Endkunden sehe ich prinzipiell bei Google - nicht beim Adsence Block platzierenden, die Adsence Werbung an sich wird von Google ausgeliefert, an einem von mir reservierten ansonsten freien Platz, der mit einem per iframe gefüllten - bei Google gehosteten Inhalt gefüllt wird, der im übrigen von Google inhaltlich kontrolliert und beeinflußt wird.

Google entscheidet Endkunden spezifisch den Inhalt, nicht ich als Adsence Nutzer, nach diversen Kriterien auf die ich eigentlich keinen Einfluss habe.

.... Vergleich such und überleg ......

Werbenetzwerke, bei denen man sich anmeldet als Werbender und Bewerbender.

Der Entscheid ob das Produkt überhaupt beworben wird liegt beim Bewerbenden, der sich als Geschäftspartner bewirbt.

Zustimmung ob der Bewerbende das Produkt des Werbenden bewerben darf liegt beim Werbenden.

Das Werbenetzwerk bietet nur die Abrechnungsplattform und kassiert für den Geldtransfer und die Zählleistung eine Provision.

Hier würde ich eine Vermittlung vermuten, ähnlich wie bei Versicherungsmaklern.
--------

Bei jeglicher Begriffserklärung und Definitionsfindung wird es aber so sein, dass es der jeweilige Sachbearbeiter ist, der überzeugt werden muß, bis es ein entsprechendes Finanzgerichtsurteil gäbe.

Gruß Mike
Morgen sag ich zu heute gestern und gleich zu jetzt eben - da wart ich doch lieber bis morgen um zu sagen wie spät es gestern über Tag war.
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MikeD Private Nachricht senden WWW
Thorsten123

pr


: 25.11.2003
: 494
: Duisburg


: 01.08.2007, 13:20    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Sorry wenn ich den Thread nochmal nach oben spüle, hat mittlerweile einer eine Pürfung gehabt und hat nen amtlichen Wisch wie Adsense nun zu behandeln ist ? Gerne auch per PN
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Thorsten123 Private Nachricht senden
Pompom

pr


: 10.09.2004
: 3405



: 01.08.2007, 19:05    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Ich habe eine Ust-Prüfung gehabt, alles im grünen Bereich.
AdSense waren als in D nicht steuerbare Umsätze gebucht, keine Beanstandungen.
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Pompom Private Nachricht senden
Elmar2

pr


: 05.04.2004
: 812
: in deinem Computer


: 01.08.2007, 22:10    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

das gleiche wie bei Pompom. Bereits für zwei Jahre ohne Probleme und ohne Umsatzsteuer.
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warry

pr


: 24.06.2003
: 324
: Walbeck, Niederrhein, NRW


: 02.08.2007, 10:17    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Mein Steuerberater hat auf Nachfrage des Finanzamtes folgende Argumentation angebracht und diese wurde akzeptiert:

http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_150.htm#katalogisieren
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warry Private Nachricht senden
Margin

pr


: 09.09.2005
: 4659
: Hannover


: 02.08.2007, 10:24    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Mich würde interessieren, wie der Fall bei Homey (Threadstarter) nun weitergegangen ist.
Oder ist's erledigt?
Konnte der Sachbearbeiter überzeugt werden und wenn ja, wie?

Fragen über Fragen ...

3.000 kostenlose Fotos direkt vom Urheber: Reisen, Botanik, Insekten, Landschaften u.v.m.
quarknet.de
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Thorsten123

pr


: 25.11.2003
: 494
: Duisburg


: 03.08.2007, 14:34    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Ok vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
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seo-link

pr


: 28.09.2006
: 2031
: Berlin


: 03.08.2007, 19:30    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Kann ich bestätigen:
AdSense wird in Deutschland als "nicht steuerbare Umsätze" gebucht.


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