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Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ...

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net(t)worker
Gast







: 12.02.2007, 17:01    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Auch bei einem Kleingwerbe kann man freiwillig USt. pflichtig sein. Wenn man nicht mit Privatkunden zu tun hat, hat das dann nur Vorteile, da man die Vorsteuer erstattet bekommt. Und Firmenkunden ist es egal ob sie 100 Euro ohne MwST zahlen oder 100 Euro zzgl. MwSt., da diese die MwSt dann ebenfalls als Vorsteuer geltend machen können, also in beiden Fällen nur 100 Euro Kosten haben... und der Gewerbetreibende hat in beiden Fällen 100,- eingenommen....

Aber durch den Vorsteuerabzug kann man selber seine laufenden Kosten senken.... macht unterm Strich also mehr Gewinn, da gleiche Einnahmen aber weniger Ausgaben...
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huhuhu

pr


: 18.07.2005
: 10



: 13.02.2007, 07:25    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

>>sind deine Einnahmen über dem Freibetrag (7500 euro)
>>oder wieso hast du Probleme?

Ja klar - bin ja Profi und je nach Finanzamt und Steuerberater gibt es da einen andere Sicht der Dinge.

1 Steuerberater sagt: Umsatzsteuer muß abgeführt werden (AdSense Einnahmen)
1Steuerberater sagt nein
Voranfrage beim Finanzamt sagt: Umsatzsteuer (AdSense) muß abgeführt werden.


Immer alles Gute

huhuhu
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batavus

pr


: 12.07.2005
: 39



: 13.02.2007, 07:30    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

@huhuhu

Ggf. kann über einen Antrag auf verbindliche Rechtsauskunft der Sachstand eindeutig und abschließend geklärt werden. Allerdings sind nach § 89 Abs. 3 bis 5 Abgabenordnung (AO) für alle Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft Gebühren zu erheben.

Durch die einschlägige Rechtssprechung können die Finanzämter auch außerhalb der Regelungen der §§ 204 ff. AO und des § 42e EStG über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten Auskünfte erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

Sollten sich beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt weiterhin Zweifel ergeben bzw. falsche Auslegungen der Rechtsgrundlagen praktiziert werden kannst Du mir gerne einmal eine PN mit den Daten des zuständigen (Sach)Bearbeites beim FA senden.
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huhuhu

pr


: 18.07.2005
: 10



: 13.02.2007, 07:40    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Bist Du vom Fach? - C00l.

>>Ggf. kann über einen Antrag auf verbindliche Rechtsauskunft der Sachstand eindeutig und abschließend geklärt werden. Allerdings sind nach § 89 Abs. 3 bis 5 Abgabenordnung (AO) für alle Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft Gebühren zu erheben.

Das werde ich sicher machen - Ort der Wertschöpfung (Internet) ist überhaupt nicht zu definieren.

Dann Argumentation nach Zahlungsfluss. USA --> DE (Meinkonto)
Mit meiner Argumentation über die AGBs müsste das dann funktionieren.

Ich nehme Dein Angebot gerne an, wenn ich nicht weiterkomme.
19% mehr oder weniger da lohnt es schon, das von Anfang an richtig abzusichern.

Mit OverTure bzw. Yahoo gab es nie Probleme - beim Finanzamt )

Immer alles Gute

huhuhu
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GreenHorn

pr


: 19.12.2005
: 4501
: Germany


: 13.02.2007, 10:14    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

huhuhu hat Folgendes geschrieben:
19% mehr oder weniger da lohnt es schon, das von Anfang an richtig abzusichern.


Falsch! 15,9664 % mehr oder weniger...

Linken und gelinkt werden, mich entzückt die Vieldeutigkeit dieser Worte.
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huhuhu

pr


: 18.07.2005
: 10



: 13.02.2007, 14:19    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Yep - da haste aber recht.
Um es Sehr-Genau zu sagen.
0,1596639

Immer alles Gute

huhuhu
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excess

pr


: 13.08.2005
: 120



: 13.02.2007, 22:08    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Mal ne blöde Frage: Wieso weiß Euer Finanzamt überhaupt was Euren AdSense-Einnahmen?

Ich gebe da lediglich meine USt-Erklärung quartalsweise ab und fertig.

Irgendwelche 0%-USt-Einnahmen kommen doch erst bei der jährlichen ESt ans Licht... und da auch nur auf der Meldung. Irgendwelche Kopien von den Provisionsgutschriften leg ich da nicht bei...
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netnut

pr


: 30.10.2004
: 1927



: 13.02.2007, 22:31    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Dir ist wohl die Kennzahl 45 in der Voranmeldung nicht bekannt...

Link- und Artikeltausch gesucht
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excess

pr


: 13.08.2005
: 120



: 13.02.2007, 23:48    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Ich reiche die Voranmeldung nur elektronisch ein und dort werden irgendwelche 0%-Steuermeldungen nicht mit berücksichtigt (wozu auch?).
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net(t)worker
Gast







: 14.02.2007, 00:03    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

excess hat Folgendes geschrieben:
Ich reiche die Voranmeldung nur elektronisch ein und dort werden irgendwelche 0%-Steuermeldungen nicht mit berücksichtigt (wozu auch?).


die Voranmeldung muss heutzutage auch elektronisch erfolgen....

aber auch dort müssen dann die entsprechenden Felder mit übermittelt werden.... wenn deine Software das nicht kann, dürfte das dein Problem werden....

spätestens bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung musst du diese Beträge in die entsprechenden Felder eintragen... und dann kann es eben zu solchen Nachfragen kommen...
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excess

pr


: 13.08.2005
: 120



: 14.02.2007, 00:13    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

net(t)worker hat Folgendes geschrieben:
aber auch dort müssen dann die entsprechenden Felder mit übermittelt werden.... wenn deine Software das nicht kann, dürfte das dein Problem werden....


Dort taucht das aber nur auf, wenn man es vorher "richtig" bucht.

Bei mir kommt das aber bei "Sonstigen Erlösen mit 0%" rein und fertig, ebenso wie Provisionen von deutschen Partnerprogrammen wo ich keinen Umsatzsteuernachweis erbracht habe.
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excess Private Nachricht senden
net(t)worker
Gast







: 14.02.2007, 00:18    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

excess hat Folgendes geschrieben:

Bei mir kommt das aber bei "Sonstigen Erlösen mit 0%" rein und fertig, ebenso wie Provisionen von deutschen Partnerprogrammen wo ich keinen Umsatzsteuernachweis erbracht habe.




Junge... dir sollte klar sein, dass eine Steuerprüfung früher oder später ansteht... Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben....
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GreenHorn

pr


: 19.12.2005
: 4501
: Germany


: 14.02.2007, 00:32    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Mich nervt dieser ganze sinnfreie Käse, 80% meiner User kommen aus dem Ausland, die Kohle kommt aus dem Ausland... wenn das FinAmt anfängt mir auf den Eiern rumzutreten, wandert meine Unternehmung nach Gibraltar (Exempt Company). PUNKT.
Ich fi*cke gerne, laß mich aber ungern fi*cken...

Linken und gelinkt werden, mich entzückt die Vieldeutigkeit dieser Worte.
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Muaddib

pr


: 31.05.2005
: 154



: 14.02.2007, 00:44    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

GreenHorn hat Folgendes geschrieben:
Mich nervt dieser ganze sinnfreie Käse, 80% meiner User kommen aus dem Ausland, die Kohle kommt aus dem Ausland... wenn das FinAmt anfängt mir auf den Eiern rumzutreten, wandert meine Unternehmung nach Gibraltar (Exempt Company). PUNKT.
Ich fi*cke gerne, laß mich aber ungern fi*cken...


Und DU heulst rum, wenn ich von Gewinnoptimierung rede? Ich schmeiss mich wech!
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GreenHorn

pr


: 19.12.2005
: 4501
: Germany


: 14.02.2007, 00:48    : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... Antworten mit Zitat

Muaddib hat Folgendes geschrieben:

Ich schmeiss mich wech!


Dann bleib jetzt wo du bist.

Ich heule nicht rum, bin halt nur nicht deutsch genug. Bin nicht so ein Freak der Tank-Quittungen abheftet und Versicherungsvertretern mit Beleg-Wünschen jährlich auf den Beutel rum tritt um 10,50 Euro der
Auslandsreise-Krankenversicherung mit Hilfe eines völlig unfähigen Steuerberaters oder
Lohnsteuerhilfe-Vereins steuerlich geltend zu machen...

Linken und gelinkt werden, mich entzückt die Vieldeutigkeit dieser Worte.
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