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excess

: 13.08.2005 : 120
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| : 14.02.2007, 01:20 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| net(t)worker hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben.... |
Selten solchen Schwachfug gelesen, echt! |
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Muaddib

: 31.05.2005 : 154
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| : 14.02.2007, 02:41 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| GreenHorn hat Folgendes geschrieben: |
| Muaddib hat Folgendes geschrieben: |
Ich schmeiss mich wech! |
Dann bleib jetzt wo du bist.
Ich heule nicht rum, bin halt nur nicht deutsch genug. Bin nicht so ein Freak der Tank-Quittungen abheftet und Versicherungsvertretern mit Beleg-Wünschen jährlich auf den Beutel rum tritt um 10,50 Euro der
Auslandsreise-Krankenversicherung mit Hilfe eines völlig unfähigen Steuerberaters oder
Lohnsteuerhilfe-Vereins steuerlich geltend zu machen...  |
Ne, schon klar. Solange das FA die von dir als gerechtfertigt angesehenen Steuern (<=0) akzeptiert, geht es dir natuerlich auch nicht auf die Eier. Logisch. Und dann musst du auch nicht ins Ausland gehen. Klar. |
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huhuhu

: 18.07.2005 : 10
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| : 14.02.2007, 07:23 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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LOL
Immer alles Gute
huhuhu |
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GreenHorn

: 19.12.2005 : 4501 : Germany
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| : 14.02.2007, 09:37 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| Muaddib hat Folgendes geschrieben: |
| Und dann musst du auch nicht ins Ausland gehen. |
...ich muß auch nicht ins Ausland gehen, sondern nur die juristische Person bsw. in Form einer GmbH, aber das wird sicher zu kompliziert für dich.
Linken und gelinkt werden, mich entzückt die Vieldeutigkeit dieser Worte. |
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huhuhu

: 18.07.2005 : 10
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| : 14.02.2007, 09:46 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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Ja kann richtig sein - aber wie bringst Du die Kohle nach DE?
Am Beispiel Schweiz:
Dort zahlst Du ca. 20% pauschal Steuern.
Fall1: Du holst das Geld via 'Bergwanderung' nach DE - nicht legal.
Sobald Du das Geld legal rüberholst biste in DE wieder fällig.
Lohnt nicht.
Immer alles Gute
huhuhu |
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GreenHorn

: 19.12.2005 : 4501 : Germany
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| : 14.02.2007, 10:22 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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@huhuhu
Kleiner Schertzkeks?
Natürlich mit einer legalen Gehaltszahlung oder Ausschüttung an mich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, die wird vom jeweiligen Wohnsitz mit Einkommenssteuer belegt... und damit habe ich auch kein Problem. Wenn ich mich richtig erinnere ging es doch hier um die Abführung von Mehrwertsteuer oder irre ich mich da? 
Linken und gelinkt werden, mich entzückt die Vieldeutigkeit dieser Worte. |
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net(t)worker Gast
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| : 14.02.2007, 14:54 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| excess hat Folgendes geschrieben: |
| net(t)worker hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben.... |
Selten solchen Schwachfug gelesen, echt! |
Du bist Umsatzsteuerpflichtig, d.h. jede gewerbliche Leistung die du dir bezahlen lässt muss USt. enthalten! Wenn die Bezahlung einer erbrachten Leistung jetzt in Form von Gutschriften seitens eines Partnerprogrammes erfolgt, musst du die UST für diese erhaltenen Beträge abführen, selbst wenn diese in der Gutschrift nicht enthalten sind.
Entweder man ist USt. pflichtig und dann muss jede Einnahme eben USt. abgeführt werden, oder man ist es eben nicht... wahlweise beides mischen geht nicht.
Kannst du dir gerne von einem Steuerberater oder Finanzbeamten bestätigen lassen.... |
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net(t)worker Gast
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| : 14.02.2007, 14:58 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| GreenHorn hat Folgendes geschrieben: |
Natürlich mit einer legalen Gehaltszahlung oder Ausschüttung an mich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, die wird vom jeweiligen Wohnsitz mit Einkommenssteuer belegt... und damit habe ich auch kein Problem. Wenn ich mich richtig erinnere ging es doch hier um die Abführung von Mehrwertsteuer oder irre ich mich da?  |
Wäre da dann nicht auch der ständige Aufenthaltsort des Geschäftsführers mit ausschlaggebend? Wenn du als Geschäftsführer das Unternehmen von Deutschland aus leitest könnte es da glaube ich Probleme mit dem Finanzbehörden geben.... ich meine mal soetwas gelesen zu haben... |
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excess

: 13.08.2005 : 120
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| : 14.02.2007, 16:42 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| net(t)worker hat Folgendes geschrieben: |
| excess hat Folgendes geschrieben: |
| net(t)worker hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn du bei einem Partnerprogramm keinen Umsatzsteuernachweis erbracht hast und diese deshalb nicht bekommst, will das Finanzamt diese dennoch von dir haben.... |
Selten solchen Schwachfug gelesen, echt! |
Du bist Umsatzsteuerpflichtig, d.h. jede gewerbliche Leistung die du dir bezahlen lässt muss USt. enthalten! Wenn die Bezahlung einer erbrachten Leistung jetzt in Form von Gutschriften seitens eines Partnerprogrammes erfolgt, musst du die UST für diese erhaltenen Beträge abführen, selbst wenn diese in der Gutschrift nicht enthalten sind.
Entweder man ist USt. pflichtig und dann muss jede Einnahme eben USt. abgeführt werden, oder man ist es eben nicht... wahlweise beides mischen geht nicht.
Kannst du dir gerne von einem Steuerberater oder Finanzbeamten bestätigen lassen.... |
Keine Ahnung wer Dir das erzählt hat, aber es ist schlichtweg falsch!
Wie kommst Du auf solche abwegigen Gedanken?
Der Partnerprogrammbetreiber behält die Steuer doch schon ein und führt sie ab, also warum sollte ich sie nochmals zahlen müssen?! |
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net(t)worker Gast
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| : 14.02.2007, 17:11 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| excess hat Folgendes geschrieben: |
| Der Partnerprogrammbetreiber behält die Steuer doch schon ein und führt sie ab, also warum sollte ich sie nochmals zahlen müssen?! |
Weil du USt.-pflichtig bist... DU musst die USt. auf deine Einnahmen abführen, wenn du dir diese vom Partnerprogrammanbieter nicht holst, ist es dein Problem... Was der Partnerprogrammbetreiber in diesem Fall an Steuern zahlt ist absolut nebensächlich... Du weist ja nicht mal ob dieser überhaupt MwST zahlt... Auch ein kleiner Partnerprogrammanbieter könnte ein Kleingewerbe sein.... Aber deine Einnahmen innerhalb Deutschlands sind auf jeden Fall USt.-pflichtig....
Und wie ich darauf komme... Im ersten Monat als ich USt.-pflichtig wurde, bekam ich eine Gutschrift ohne USt. Da ich sowieso zum Finanzamt musste um ein paar Unterlagen einzureichen, habe ich diese Gutschrift direkt mitgenommen und das mit dem zuständigen Finanzbeamten durchgesprochen. Und dieser sagte mir, dass ich für diese Gutschrift auf jeden Fall USt abführen müsste, egal ob diese dort ausgewiesen wurde oder nicht.... Hab mir daraufhin von der Partnerfirma, nach Einreichung einer Bescheinigung, dass ich USt.pflichtig bin, eine neue Gutschrift mit USt schicken lassen.
Ich würde dir empfehlen, das wirklich mal mit einem Steuerberater oder Finanzbeamten durchzusprechen.... |
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excess

: 13.08.2005 : 120
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| : 15.02.2007, 09:25 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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Nunja ich kenne es wiegesagt genau andersrum... und das kam in der Vergangenheit ja schon bei diversen Partnerprogrammen öfter vor, dass ich die den Nachweis erst nachträglich eingereicht habe...
Im Moment ist es bei mir ja eigentlich nur AdSense womit ich 0%-MwSt-Einnahmen habe... aber in Zukunft kann man bestimmt das Guthaben auf das eigene AdWords-Konto umbuchen und gleich wieder ausgeben  |
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net(t)worker Gast
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| : 15.02.2007, 13:55 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| excess hat Folgendes geschrieben: |
Im Moment ist es bei mir ja eigentlich nur AdSense womit ich 0%-MwSt-Einnahmen habe... aber in Zukunft kann man bestimmt das Guthaben auf das eigene AdWords-Konto umbuchen und gleich wieder ausgeben  |
hmmm.... on das buchhaltungstechnisch so einfach ist.... Adsenseeinnahmen kommen aus den USA, also nicht-EU AUsland...
Adwords sitzt in Irland.. also innerhalb der EU... da musste glaube ich als USt.-pflichtiger Kunde die USt direkt ans deutsche Finanzamt abführen oder so... da kann ich aber nicht wirklich genaues zu sagen, da ich kein Adwords schalte... aber ich meine da mal etwas gelesen zu haben... |
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netnut

: 30.10.2004 : 1927
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| : 15.02.2007, 19:01 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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"Reverse-Charge-Verfahren" nennt sich dieses bürokratische Ungetüm
Dabei musst Du die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen, kannst sie Dir aber in der gleichen Voranmeldung direkt wieder als Vorsteuer geltend machen - also ein Nullsummenspiel. Aber es sorgt dafür dass ich in der Buchhaltung statt einer gleich mal 3 Buchungen vornehmen darf, damit alles richtig erscheint und angegeben ist
Das betrifft aber nicht nur Adwords, sondern jede umsatzsteuerfreie Zahlung in das EU-Ausland.
Link- und Artikeltausch gesucht |
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excess

: 13.08.2005 : 120
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| : 15.02.2007, 20:23 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| Und wie machen das dann Leute, die nix buchen sondern lediglich eine EÜ-Rechnung machen? |
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net(t)worker Gast
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| : 15.02.2007, 20:54 : Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ... |
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| excess hat Folgendes geschrieben: |
| Und wie machen das dann Leute, die nix buchen sondern lediglich eine EÜ-Rechnung machen? |
auch dort werden doch Ausgaben und Einnahmen erfasst (gebucht).... und die entsprechenden Beträge müssen auf der USt- Voranmeldung aufgelistet werden... |
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