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 Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar Exalead bekommt 12 Mio!  
chio

pr


: 01.01.2004
: 1119
: wien


: 23.01.2007, 12:03    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Abseits des Spaßfaktors würde mich der rechtliche Aspekt interessieren:
Da auf der "neuen Seite" keinerlei Hinweis auf Google war, dürfe Google relativ wenig in der Hand haben. Immerhin hat man dem Transfer ja zugestimmt.
Markenrechtsverletzung würde gelten, aber ob man damit nennenswerten Schadenersatz rausholen kann?

Was ändres wäre es, wenn da ein Google Logo oder gar irgendein Dienst gewesen wäre... dann wäre der Teufel los.

Obiges Zitat ist ein Auszug aus dem Bestseller: "Die Welt fragt, Chio antwortet". Bestellen Sie dieses Buch JETZT, und Sie erfahren die ganze ungeschminkte Wahrheit über Alles!
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marc75

pr


: 06.10.2004
: 1918



: 23.01.2007, 12:14    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

@chio

Umsatzeinbuße durch fehlende Adwords Einnahme? Da ja kein Google Nutzer die Suchmaschine benutzen konnte. Theoretisch könnten Adwords Kunden die zu der Firma im Wettbewerb stehen Schadenersatz fordern.

mfg
marc75
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Airport1

pr


: 16.08.2004
: 4490
: Backnang / bei Stuttgart


: 23.01.2007, 12:17    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

> Immerhin hat man dem Transfer ja zugestimmt.

Dem stimme ich ABSOLUT NICHT zu Dass eine NICHT-ANTWORT als ein rechtsverbindliches "Ja, ich bin mit dem KK einverstanden" gewertet wird, haette vor einem deutschen Gericht sicherlich wohl keinerlei Bestand. Ich kanns mir jedenfalls nicht vorstellen. Es mag ja Praxis sein, aber ob das rechtlich abgesichert ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln.

Rechtsanwaelte koennen vielleicht dazu auch mal was sagen, sind ja einige hier...

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Alpinist

pr


: 25.04.2005
: 561
: München


: 23.01.2007, 12:30    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Airport1 hat Folgendes geschrieben:
Dass eine NICHT-ANTWORT als ein rechtsverbindliches "Ja, ich bin mit dem KK einverstanden" gewertet wird, haette vor einem deutschen Gericht sicherlich wohl keinerlei Bestand.

Ich denke schon, da es sich IMHO um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Denic und Registrar handelt und nicht um ein 'übliches Vorgehen'.
FollowUp rechtliche Aspekte: http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/p-313821.html

Grüße

Touren in den Alpen und Gipfel sammeln
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fx123

pr


: 08.07.2006
: 268



: 23.01.2007, 12:38    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Ich verstehe einfach nicht warum immernoch an diesem "Zweimal nachfragen und wenn keine Antwort kommt heisst es JA"-Prinzip festgehalten wird. Das schreit doch schon nach Problemen.
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net(t)worker
Gast







: 23.01.2007, 12:47    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Airport1 hat Folgendes geschrieben:
> Immerhin hat man dem Transfer ja zugestimmt.

Dem stimme ich ABSOLUT NICHT zu Dass eine NICHT-ANTWORT als ein rechtsverbindliches "Ja, ich bin mit dem KK einverstanden" gewertet wird, haette vor einem deutschen Gericht sicherlich wohl keinerlei Bestand. Ich kanns mir jedenfalls nicht vorstellen. Es mag ja Praxis sein, aber ob das rechtlich abgesichert ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln.

Rechtsanwaelte koennen vielleicht dazu auch mal was sagen, sind ja einige hier...


also das ist doch gängige Praxis bei denic, und seit ebay.de sollten es auch alle wissen... ist glöaube ich auch in deren Richtlinen nachzulesen... und soweit ich weis, wird dann auch erst 2 mal nachgefragt und auf eine Antwort gewartet...

evtl. sollten google Mitarbeiter emails auch mal lesen, anstatt schnell ein paar Textblöcke zusammenzuklicken und auf irgendwelche FAQ's hinzuweisen....

und dann musst du dir mal überlegen... die wollen jetzt selber Domainregistrierungen anbieten, schaffen es aber nichmal bei der eigenen Domain eine KK Anfrage zu beantworten...
also jetzt mal Hand hoch... wer würde da eine Domain registrieren lassen?
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marc75

pr


: 06.10.2004
: 1918



: 23.01.2007, 12:56    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

:

evtl. sollten google Mitarbeiter emails auch mal lesen, anstatt schnell ein paar Textblöcke zusammenzuklicken und auf irgendwelche FAQ's hinzuweisen....


woher weißt du, das google vorab Emails wegen dem KK erhalten hat. Ich erhalte von meinem Provider keine Email wenn einer einen KK auf meine Domain stellt. Der schaut nur im System nach ob ein Auftrag dazu von mir im System liegt, wenn nicht wird gleich eine negative Antwort zu denic geschickt. Davon bekomme ich normalerweise nix mit.

mfg
marc75
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Sololand

pr


: 28.11.2004
: 347



: 23.01.2007, 13:06    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Ich denke auch, wer eine Domain registriert, muss sich demzufolge auch mit den Richtlinien der Denic etc bekannt machen, diese gelten ähnlich wie AGB ! Und wenn die sagen nach 2 mal anfragen "JA" dann muss man mit sowas rechnen.

Nun aber mal was anderes, habe gelesen google.de steht bei der Denic auf der Blacklist d.h. dürfen extern nicht registriert werden. Da Ebay damal nicht drauf stand, gabs ja diese Probs.

Allerdings ist google ja ein Markenname von daher würde ich mir nicht viel Gedanken machen

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marc75

pr


: 06.10.2004
: 1918



: 23.01.2007, 13:16    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

:

Ich denke auch, wer eine Domain registriert, muss sich demzufolge auch mit den Richtlinien der Denic etc bekannt machen, diese gelten ähnlich wie AGB ! Und wenn die sagen nach 2 mal anfragen "JA" dann muss man mit sowas rechnen.



Ich kann auch viel in meinen AGB schreiben, daß muss trotzdem nicht mit dem BGB, HGB, BMG, MHG, StGB, TDG, UWG, StVO etc konform sein.

mfg
marc75
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alpenlinker

pr


: 23.12.2005
: 231



: 23.01.2007, 14:43    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

chio hat Folgendes geschrieben:
Abseits des Spaßfaktors würde mich der rechtliche Aspekt interessieren:
Da auf der "neuen Seite" keinerlei Hinweis auf Google war, dürfe Google relativ wenig in der Hand haben. Immerhin hat man dem Transfer ja zugestimmt.
Markenrechtsverletzung würde gelten, aber ob man damit nennenswerten Schadenersatz rausholen kann?

Was ändres wäre es, wenn da ein Google Logo oder gar irgendein Dienst gewesen wäre... dann wäre der Teufel los.


Die rechtliche Seite ist sehr klar. Einen Aspekt (Markenrecht), hast Du schon erkannt. Derjenige, der das zu vertreten hat, hat massive Probleme.
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Sololand

pr


: 28.11.2004
: 347



: 23.01.2007, 14:53    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

und was wenn es nicht nachvollziehbar ist z.B. ein Bot

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mgutt

pr


: 08.03.2005
: 3135



: 23.01.2007, 21:23    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Wofür gibt es denn REGISTRAR LOCK? Dafür ist das doch gut.

Gruß

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Hurz

pr


: 23.10.2006
: 297



: 23.01.2007, 21:38    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

Das ist echt geil

Hier die heise-Meldung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84080

Suche seriöse Links zum Thema Gesundheit/Alternativmedizin/Naturheikunde(Oste*opathie)
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Ehemalige Nutzer Z
Gast







: 24.01.2007, 08:22    : Google.de übernommen Antworten mit Zitat

alzo in der Deutschen Rechtsprechung ist ein Schweigen meist ein Schuldeingeständnis... und wird als JA gedeutet. Man hätte sich ja auch äußern können.

Wo würde es hinführen, wenn man immer auf eine Antwort wartet? Es gibt Fristen... Ärgerlich aber wenn man mal eine Weile darüber nachdenkt sinnig.
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