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Adsense und Mehrwertsteuer

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netnut

pr


: 30.10.2004
: 1927



: 20.05.2009, 18:50    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

Gibt es keine Selbständigen/Unternehmer im Bekannten- oder Freundeskreis? Irgendwelche Nachbarn oder ähnliches?

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Moritz2007

pr


: 14.06.2008
: 1511



: 20.05.2009, 18:51    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

Gelbe Seiten kann man nutzen, hast kein im Bekanntenkrei der sich damt auskennt?
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hypnos

pr


: 10.02.2007
: 577



: 20.05.2009, 18:54    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

netnut hat Folgendes geschrieben:
Gibt es keine Selbständigen/Unternehmer im Bekannten- oder Freundeskreis? Irgendwelche Nachbarn oder ähnliches?


Bin weit weit weg umgezogen mein einziger vertrauter Nachbar bin jetzt ich mir selbst

Gehe zu einen Steuerberater der kann mir vieleicht einen besseren empfelen wenn ich ihn dafür gut bezahle

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netnut

pr


: 30.10.2004
: 1927



: 20.05.2009, 18:56    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

hypnos hat Folgendes geschrieben:

Bin weit weit weg umgezogen mein einziger vertrauter Nachbar bin jetzt ich mir selbst


Tja, dann bleiben Dir wohl wirklich nur die gelben Seiten oder aber, man könnte ja auch mal Google bemühen. Eine Webseite kann schon viel aussagen

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Moritz2007

pr


: 14.06.2008
: 1511



: 20.05.2009, 18:58    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

Schick mal pn wen du magst moit Postleitzahl
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hypnos

pr


: 10.02.2007
: 577



: 20.05.2009, 19:02    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

@s2222 d.h. wenn ich dich besser verstanden habe, bin ich ohne mein willen Großunternehmer! Fein soll mir einer nachmachen. Hab endlich was erreicht im leben lol


Mit Googlen hate ich es vor Wochen versucht.
Suchwort: adsense steuerberater beispielort
Wurde aber nicht fundig. Werde ich aber am Vatertag nochmal alles in Ruhe versuchen.

Zumindest weiß ich jezt 100% daß ich einen Steuerberater meines vertrauens brauche der sich mit adsense auskennt.

So muss jetzt wieder an die Arbeit sonst freuen sich alle meine Konkurenten, es waren 3 jetzt sinds 10 und es werden immer mehr und mehr so ne Scheisse. Hollen sich meine Ideen und ziehen mit sich noch mehrere Konkurenten.

Ich glaubs nicht #Cussing out

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mgutt

pr


: 08.03.2005
: 3135



: 21.05.2009, 10:53    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

@ hypnos
Alles was sich irgendwie abnutzen kann, kannst Du in der Regel nicht zu 100% in Deinen Ausgaben berücksichtigen. Daher werden solche Sachen, also auch PCs über Jahre hinweg abgeschrieben. Dazu zählen auch Autos, Möbel usw.

Ein Trick, den man machen könnte, um sich dem Problem erst im nächsten Jahr zu widmen, wäre viel Geld in Werbung zu stecken. D.h. falls am Ende des Jahres 5.000,- EUR auf dem Konto sind, die man sonst nicht ausgeben kann, haut man sie einfach in Adwords und bewirbt seine Websites. Das bringt dann wieder mehr Besucher und Einnahmen, aber die Einnahmen folgen dann erst wieder im neuen Jahr und man kann sich dann im neuen Jahr dazu Gedanken machen.

Oder man macht was für seine Besucher. Gewinnspiele usw.

Zum Thema Adsense und Umsatzsteuer:
Meine Steuerkanzlei hat sich schriftlich dazu geäußert.

Alle wichtigen Punkte:
- wie bereits gesagt wurde, handelt es sich bei Adsense um Katalogleistungen (§ 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG), die nicht von uns zu versteuern sind. Stichwort "Reverse Charge Regelung" (§ 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 des UStG)
- Google muss seine Ust-ID angeben (machen sie) und muss unsere ID erfragen, wenn sie diese nicht erfragen, ist es aber ihr Problem. Ich wurde jedenfalls noch nicht nach meiner Nummer gefragt. Unter den Steuerhinweisen von Google Adsense steht folgendes bei mir:
:
Steuerrechtliche Hinweise
Google benötigt keine Steuerinformationen für dieses AdSense-Konto. AdSense-Publisher sind dafür verantwortlich, die von der lokalen Regierungsbehörde des Publisher vorgegebenen geltenden Steuergesetze einzuhalten.

Meiner Ansicht nach ist diese Aussage von Google falsch. Als irländisches Unternehmen sind sie ab sofort dazu verpflichtet nach unserer ID zu fragen. Aber vielleicht kommt das noch im Zuge der kompletten Umstellung.
- Falls Rechnungen an Google geschrieben werden, müssen diese die ID von Google und die eigene enthalten. Die Rechnung darf keine Umsatzsteuer enthalten. Es muss weiterhin der Hinweis "Steuerschuld verlagert" bzw. "VAT reversed" enthalten sein. Zusätzlich sollte man auf die EU-Richtline 77/388/EWG verweisen (falls die Prüfer lokal nicht so firm mit EU-Rechten sind, vermeidet das unnötige Diskussionen). Details dazu:
:
Die Rechnung muss danach folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. ID-Nummer des leistenden Unternehmers,
3. ID-Nummer des Leistungsempfänger aufgrund des Übergangs der Steuerschuld
4. fortlaufende Rechnungsnummer,
5. Rechnungsdatum,
6. Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Zeitpunkt des vereinnahmten Entgelts für noch nicht
ausgeführte Leistungen,
7. Art und Menge der in Anspruch genommenen sonstigen Leistung,
8. Besteuerungsgrundlage (Entgelt) für jeden Steuersatz oder Befreiung, den Preis je Einheit ohne Steuer
sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit enthalten ist,
9. Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfänger

- Falls Google Gutschriften ausstellt, gilt hier das gleiche, wie bei einer Rechnung. Auch der Hinweis muss enthalten sein.

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mgutt

pr


: 08.03.2005
: 3135



: 21.05.2009, 12:36    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

ColoRos hat Folgendes geschrieben:
Eine Frage an euch:

Ich hab bei Google gesucht über Katalogleistung: Kann das sein, dass die Katalogleistung in Österreich herrscht und in Deutschland heißt es anders?


Die Definition kommt durch die EU und der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Umgangssprachlich sind damit die Leistungen aus § 3a Abs. 4 UStG gemeint.

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ColoRos

pr


: 20.03.2006
: 164



: 21.05.2009, 17:11    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

Ich habe was gefunden und hab dazu eine Frage:

https://www.google.com/adsense/support/bin/answer.py?hl=de&answer=64176

:
Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?

Abhängig von der Berichtwährung Ihres Kontos und Ihrem Standort müssen Sie unter Umständen Mehrwertsteuer bei Google geltend machen.


Meine Berichtwährung ist US-Dollar:

* Website
* Anpassen meiner Anzeigen
* Produkte und Funktionen
* Berichte und Einnahmen
* Zahlungen
* Hilfeforum
* AdSense-Blog
* AdSense Deutschland Channel
* AdSense Webinare



Google-Hilfe › AdSense-Hilfe › Zahlungen › Steuerrechtliche Hinweise › Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
Drucken

Abhängig von der Berichtwährung Ihres Kontos und Ihrem Standort müssen Sie unter Umständen Mehrwertsteuer bei Google geltend machen.

Meine Berichtwährung ist US-Dollar.

Falls die für Ihre Berichte geltende Währung der US-Dollar ist, nimmt das US-Unternehmen Google Inc. Ihre Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrages mit Google vor. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, uns die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben.

Falls Ihre lokale Behörde jedoch verlangt, dass Sie eine Rechnung stellen, senden Sie diese bitte an untenstehende Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Rechnungen bearbeiten.

Google Inc.
1600 Amphitheater Parkway
Mountain View, CA
USA

Zu Ihrer Information: Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet EU372000041.


Meine Berichtwährung ist Euro:
Meine Zahlungsadresse liegt nicht in Irland

Ist Ihre Berichtwährung Euro, werden von dem nach irischem Recht eingetragenen Unternehmen Google Ireland Ihre Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrages mit Google vorgenommen. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Mehrwertsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC vom Empfänger, Google Ireland, ausgewiesen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben.



Was soll das konkret heißen? Wenn die Umsatzsteuerausgewießen wird, wird bei der Zahlung die 19 % abgezogen, so dass wir sagen wir nicht 1000 Euro, sondern 810 € kriegen und Umsatzsteuer müssen wir dann sowieso nicht mehr zahlen, weil die abgezogen wurden?

Und dies tretet dann in Kraft, wenn wir zu Google Irland wechseln?

Kann man noch bei Google Usa bleiben?

Sport treiben ist gesund.
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mgutt

pr


: 08.03.2005
: 3135



: 21.05.2009, 17:44    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

ColoRos hat Folgendes geschrieben:
:
Meine Berichtwährung ist Euro:
Meine Zahlungsadresse liegt nicht in Irland

Ist Ihre Berichtwährung Euro, werden von dem nach irischem Recht eingetragenen Unternehmen Google Ireland Ihre Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrages mit Google vorgenommen. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Mehrwertsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC vom Empfänger, Google Ireland, ausgewiesen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben.

Was soll das konkret heißen? Wenn die Umsatzsteuerausgewießen wird, wird bei der Zahlung die 19 % abgezogen, so dass wir sagen wir nicht 1000 Euro, sondern 810 € kriegen und Umsatzsteuer müssen wir dann sowieso nicht mehr zahlen, weil die abgezogen wurden?

"Steuerumkehrschuld" heißt, dass die Steuer von Google in Irland bezahlt wird. D.h. es gelten eben nicht unsere 19%, sondern die 21,5% aus Irland. Das ist das was ich bereits vorher gesagt habe mit "Reverse Charge Regelung", "Steuerschuld verlagert" bzw. "VAT reversed".

Sie wird nicht abgezogen, sondern kommt auf den Auszahlungsbetrag drauf. Ansonsten wäre Google laut EU-Recht gezwungen den Betrag entsprechend inkl. Steuer auszuweisen. Dieser Hinweis fehlt aber gänzlich. Also müssen wir annehmen, dass Google uns die Beträge netto/netto auszahlt.

Du siehst die Ust. übrigens nie, weil Google sie direkt in Irland abführt. Also bei 1.000,- EUR Auszahlung führt Google 215,- EUR Ust. in Irland ab.

Übrigens ist Dein Beispiel 1.000,- und 810,- EUR total falsch. Selbst dann wenn in dem Betrag Ust. enthalten wäre, würde unter dem Strich 840,34 EUR rauskommen. Denk mal drüber nach.

:
Und dies tretet dann in Kraft, wenn wir zu Google Irland wechseln?

Ja, also sobald Du die neuen AGBs akzeptierst und Deinen Account damit auf Euro umstellst.

:
Kann man noch bei Google Usa bleiben?

Ja, aber nicht mehr lange. Steht in der Email von Google:
:
Wir haben vor kurzem für Publisher in Deutschland, Frankreich, Italien, Holland und Spanien die Möglichkeit eingeführt, die Währung der AdSense-Berichte auf Euro umzustellen.
Zur Zeit erfolgt diese Aktualisierung auf freiwilliger Basis, aber da sich dies in Zukunft ändern wird, möchten wir Ihnen noch mehr Informationen und Anleitung zu diesem Thema zukommen lassen. Falls Sie kürzlich diese Änderung schon vorgenommen haben, ignorieren Sie bitte diese Nachricht.


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DEX

pr


: 15.10.2009
: 47
: München


: 16.10.2009, 07:59    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

Zum neuesten Rechtsstand hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von Adsense-Einnahmen siehe Blogbeitrag auf
http://domainrat.info/domainsteuern/umsatzsteuer-auf-adsense-einnahmen

Schöne Grüße

Reinhold
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DEX

pr


: 15.10.2009
: 47
: München


: 03.01.2010, 22:03    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

Mit Wirkung ab dem 1.1.2010 wurde der Ort der sonstigen Leistung umsatzsteuerlich neu geregelt. Diese Neuregelung hat bei Adsense-Einkünften erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten.
Näheres dazu gibt es unter
http://www.domain-besteuerung.de/pages/umsatzsteuer.php.

Schöne Grüße

Reinhold
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dirk30

pr


: 15.02.2007
: 885



: 03.01.2010, 22:41    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

DEX hat Folgendes geschrieben:
Mit Wirkung ab dem 1.1.2010 wurde der Ort der sonstigen Leistung umsatzsteuerlich neu geregelt. Diese Neuregelung hat bei Adsense-Einkünften erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten.
Näheres dazu gibt es unter
http://www.domain-besteuerung.de/pages/umsatzsteuer.php.

Schöne Grüße

Reinhold


Was sind denn bei dir kleine Auswirkungen, wenn das schon erhebliche Auswirkungen sind?!

Es muss einfach ne ZM zusätzlich erfolgen. Zusätzlicher Arbeitsaufwand in dem Fall von wenigen Minuten.
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DEX

pr


: 15.10.2009
: 47
: München


: 04.01.2010, 05:28    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

1. Es muss die Umsatzsteueridentnummer des EU-Kunden eingeholt und der Unternehmerstatus überprüft werden
2. Es muss der Kontenplan geändert und ergänzt werden
3. Sonstige Leistungen an EU-Unternehmer und Drittland-Unternehmer müssen nunmehr in der Buchhaltung unterschieden werden
4. Der Vordruck zur Umsatzsteuervoranmeldung hat sich geändert, so dass zu überprüfen ist, ob die veränderten Buchungen in den entsprechenden Zeilen der UStVA resultieren
5. Gleiches gilt für die ZM,wofür zusätzlich die Umsatzsteueridentnummer des Kunden in der Buchhaltung erfasst werden muss. Schon ein Tippfehler in der USt-Id-Nr kann einem angesichtes des EU-Kontrollverfahrens eine Umsatzsteuersonderprüfung bescheren
6. Die Diskussion um unterschiedliche Abgabefristen für UStVA und ZM ist noch nicht vom Tisch

Viele Unternehmen haben eigene Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die Umstellung eingerichtet.

Wenn es für Dich ein Klacks ist, schön für Dich. (Für die Begleitung von Umsatzsteuersonderprüfungen und -nachschauen stehe ich gern zur Verfügung ).

Schöne Grüße

Reinhold
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dirk30

pr


: 15.02.2007
: 885



: 04.01.2010, 07:32    : Adsense und Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

DEX hat Folgendes geschrieben:
1. Es muss die Umsatzsteueridentnummer des EU-Kunden eingeholt und der Unternehmerstatus überprüft werden
2. Es muss der Kontenplan geändert und ergänzt werden
3. Sonstige Leistungen an EU-Unternehmer und Drittland-Unternehmer müssen nunmehr in der Buchhaltung unterschieden werden
4. Der Vordruck zur Umsatzsteuervoranmeldung hat sich geändert, so dass zu überprüfen ist, ob die veränderten Buchungen in den entsprechenden Zeilen der UStVA resultieren
5. Gleiches gilt für die ZM,wofür zusätzlich die Umsatzsteueridentnummer des Kunden in der Buchhaltung erfasst werden muss. Schon ein Tippfehler in der USt-Id-Nr kann einem angesichtes des EU-Kontrollverfahrens eine Umsatzsteuersonderprüfung bescheren
6. Die Diskussion um unterschiedliche Abgabefristen für UStVA und ZM ist noch nicht vom Tisch

Viele Unternehmen haben eigene Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die Umstellung eingerichtet.

Wenn es für Dich ein Klacks ist, schön für Dich. (Für die Begleitung von Umsatzsteuersonderprüfungen und -nachschauen stehe ich gern zur Verfügung ).

Schöne Grüße

Reinhold


Ne mit dem Behörden "vergnüge ich mich alleine". Mein letzter Steuerberater hat mir zuviel neue graue Haare gekostet..

Du hast im Zusammenhang mit Adsense von erheblichen Auswirkungen gesprochen und da:

1. Denke mal Google könnte ein Unternehmen sein
2. gefühlte/geschätzte 90% derer die Einnahmen mit Adsense in DE haben, haben E/Ü also fällt in den Fällen weg und der grösste Teil des Rest der Buchführungspflicht ist wird einen Steuerberater haben.
3. siehe 2
4. siehe 2
5. UST ID nehmen wir mal die aus den Verdienstnachweis
6. Im Moment im Regelfall vierteljährlich lt. Bundeszentralamt für Steuern

Wegen den Arbeitsgruppen...Arbeitsgruppen bilden und meeten ist doch in deutschen Firmen schon die Hauptbeschäftigung und arbeiten die Nebenbeschäftigung.

beste Grüsse
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