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e-fee


: 08.05.2007 : 3298
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| : 28.09.2009, 17:12 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| 'ne Bekannte von mir hat das letztes Jahr mit Powernapping versucht, hab ich ihr gleich gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das durchgeht, ist auch nicht durchgegangen. |
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Racer

: 01.02.2006 : 489
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Kukulcan

: 29.09.2009 : 3
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| : 29.09.2009, 11:45 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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Ja schon komisch, 5x ist es nicht möglich die Marke einzutragen und beim sechsten Mal klappt es dann.
Hat das vielleicht damit zu tun, dass das DPMA für jeden Widerspruch 300 Euro kassiert? |
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Vikingmate

: 12.05.2008 : 113 : Nittel
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| : 29.09.2009, 12:17 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| Vielleicht an den Klassen. Die hatten davor recht viele Bereiche ausgewählt. |
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Airport1


: 16.08.2004 : 4490 : Backnang / bei Stuttgart
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Racer

: 01.02.2006 : 489
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| : 29.09.2009, 14:22 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| Airport1 hat Folgendes geschrieben: |
gelesen ich glaube in finanztest:
tagesgeldkonto.de wurde als marke eingetragen ?! |
Nicht ganz. Tagesgeldkonto.de wurde als Firmenname im Handelsregister anerkannt (siehe dazu etwa http://www.domainsmalltalk.com/2009/08/30/generische-domain-als-firmenname/).
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neuer

: 29.10.2003 : 265 : Hamburg
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| : 29.09.2009, 15:50 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| Racer hat Folgendes geschrieben: |
| Die Markeineintragung ist also erfolgt, allerdings läuft noch die Widerspruchsfrist, die entsprechende Shop-Betreiber wohl unbedingt nutzen sollten. |
Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke) nur von Inhabern einer gleichlautenden Marke in einer anderen Klassen genutzt werden.
In diesem Fall könnte z.B. also jemand, der Inhaber der Wortmarke "Wandtattoo" in der Klasse 7 ist Einspruch erheben.
Ich könnte das nicht, da ich nicht im Besitz der Marke bin. Ich könnte lediglich nach Eintragung der Marke den kostenintensiven Klageweg nutzen.
VG neuer
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cybernaut

: 22.10.2007 : 242 : Franken
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| : 29.09.2009, 18:45 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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Du musst natürlich den aktuellsten Eintrag nehmen, nicht den vom letzten Jahr:
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Uups, glatt übersehen.
| : |
| Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke) |
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 Euro
http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7 |
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neuer

: 29.10.2003 : 265 : Hamburg
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| : 29.09.2009, 19:08 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| cybernaut hat Folgendes geschrieben: |
| : |
| Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke) |
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 Euro
http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7 |
Oha. Tatsächlich.
Ansonsten hier noch ein Link zum Thema Widerspruck, Eintragung etc. :
http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html
VG neuer
Kein Linktauschpartner mehr gesucht. |
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e-fee


: 08.05.2007 : 3298
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Japs

: 18.10.2004
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| : 30.09.2009, 15:10 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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Der arme Mann :) |
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Lollo

: 30.06.2004 : 52
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| : 30.09.2009, 17:20 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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Das eigentliche Wandtattoo das ja ein Aufkleber für die Wand ist ist hier aber wahrscheinlich nicht geschützt. Und wird auch wohl nicht geschützt werden können.
Die diversen Wandtatto Shops dürfen meines Erachtens auch weiterhin Ihre Wandtattoos unter dem Begriff Wandtattoo bewerben.
| : |
Klasse 16:
Buchbindeartikel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder (Gemälde) gerahmt
Klasse 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
Klasse 40:
Rahmen von Kunstwerken |
Da steht nichts von Aufklebern an Wände.
Wenn man jedoch ein Wandtatoo in einem Rahmen anbietet mag die Sache wieder anders aussehen.
So würde ich das als Laie zumindest auslegen.
Mich hat vor Jahren mal einer der das Wort "Seitensprung" eingetragen vergebens abgemahnt. Der wollte meine und andere Seitensprungseiten damals haben.
Grüße Lollo
_________________
www.textlinkaufbau.de |
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Kukulcan

: 29.09.2009 : 3
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| : 02.10.2009, 11:48 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| neuer hat Folgendes geschrieben: |
| cybernaut hat Folgendes geschrieben: |
| : |
| Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke) |
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 Euro
http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7 |
Oha. Tatsächlich.
Ansonsten hier noch ein Link zum Thema Widerspruck, Eintragung etc. :
http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html
VG neuer |
Der Widerspruch kostet 120 Euro, da aber die Marke diesmal tatsächlich bereits eingetragen ist, ist die "Löschungsgebühr" fällig. |
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Kukulcan

: 29.09.2009 : 3
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| : 02.10.2009, 12:00 : "Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen |
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| Lollo hat Folgendes geschrieben: |
Das eigentliche Wandtattoo das ja ein Aufkleber für die Wand ist ist hier aber wahrscheinlich nicht geschützt. Und wird auch wohl nicht geschützt werden können.
Die diversen Wandtatto Shops dürfen meines Erachtens auch weiterhin Ihre Wandtattoos unter dem Begriff Wandtattoo bewerben.
| : |
Klasse 16:
Buchbindeartikel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder (Gemälde) gerahmt
Klasse 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
Klasse 40:
Rahmen von Kunstwerken |
Da steht nichts von Aufklebern an Wände.
Wenn man jedoch ein Wandtatoo in einem Rahmen anbietet mag die Sache wieder anders aussehen.
So würde ich das als Laie zumindest auslegen.
Mich hat vor Jahren mal einer der das Wort "Seitensprung" eingetragen vergebens abgemahnt. Der wollte meine und andere Seitensprungseiten damals haben.
Grüße Lollo
_________________
www.textlinkaufbau.de |
Ja wahrscheinlich gehts um Abmahnungen in der Hoffnung dass die Abgemahnten nicht genau hinschauen. |
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timestep

: 24.11.2009 : 2
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| : 28.01.2010, 12:58 : Wandtattoo + Wandsticker Adwords Sperre |
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Google hat heute morgen scheinbar alle Adwords-Kampagnen zu den Begriffen Wandtattoo und Wandsticker eingestellt bis auf Ausnahme die des Markeninhabers. In der Mehrzahl funktionieren Kampagnen noch.
Mittlerweile laufen laut DPMA 4 Widerspruchsverfahren gegen die Markeneintragung. Solange die aber nicht durch sind und die Markeneintragung wegen Böswilliger Anmeldung zurückgenommen wurde sieht es scheinbar schlecht aus mit Adwords-Kampagnen auf diese Begriffe.
So macht man sich Freunde in der Branche. Der Kuchen "Wandtattoos" ist eigentlich gross genug für alle aber scheinbar haben einige noch nicht verstanden dass mit solchen Aktionen am Ende nur die Anwälte wieder reicher werden. |
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