Online Reputation Management mit SEO

30. Juni 2009 | by

So gehen Sie vor:

1. Identifizierung der Keywords und Suchphrasen
Oft wird ein Unternehmen nur die Firmen-, Marken- und Produkt-Namen sowie andere spezielle Namen überprüfen. Diese sind natürlich wichtig, da sie sich im Besonderen auf das Unternehmen beziehen. Jedoch sollten Sie auch andere, umsatztreibende Schlüsselwörter (Conversion Keywords) überprüfen, denn auch  Ihre wichtigsten, generischen Keywords könnten betroffen sein!

Unser TIPP: Nach Prüfung der wichtigsten Suchwörter wie Firmennamen, Marken etc., schauen Sie auf die Title-Tags der negativen Einträge, um zu sehen, ob sie andere Suchbegriffe enthalten, die relevant sind für Ihre Website. Überprüfen Sie, ob diese auch in den Top 10 von Google gefunden werden. Vertrauen Sie nicht darauf, dass automatisch ausschließlich Ihr Firmenname, Ihre Marken beziehungsweise nur Ihre Produktnamen davon betroffen sind.

2. Erster Kontakt zum Domain-Inhaber
Es scheint offensichtlich – doch in der ersten Panik wird oft vergessen, den Besitzer der Seite mit der negativen Anmerkung einfach zu bitten (vor allem, wenn es sich um einen Blog-/Forum-Kommentar handelt), diesen zu entfernen, zu berichtigen oder klarzustellen.

Das bedeutet nicht, dass Sie beim ersten Kontakt direkt zu rechtlichen Mitteln wie zum Beispiel eine Abmahnung greifen oder diese androhen sollten. Gerade in Webforen und Social-Media-Communities wissen die Webseitenbetreiber oft gar nicht, dass es die Inhalte gibt. Verwenden Sie ein wenig  Psychologie, sagen Sie, dass Sie beeindruckt sind von der Webseite. Erklären Sie dem Betreiber, wie überrascht Sie waren, dass solche unbegründeten falschen und nicht gerechtfertigten Anmerkungen auf der Webseite erlaubt wurden. Fragen Sie den Betreiber freundlich, ob er den Beitrag beziehungsweise die Anmerkung entfernen würde, da diese nicht auf Wahrheit oder Tatsachen basiert und zudem Ihrem Renommee schaden. Wenn Sie Beweise dafür haben, stellen Sie sie zur Verfügung.

Wichtig:
Seien Sie nicht übereifrig mit Drohungen irgendeiner Art. Bleiben Sie immer freundlich und sachlich!

3. Zweiter Kontakt zum Domain-Inhaber
Wenn der Domain-Eigentümer nicht reagiert oder sich weigert, den negativen Kommentar/Beitrag  zu entfernen, dann zeigen Sie Ihre Enttäuschung.  Erwähnen Sie, dass Sie sich aufgrund des PR-Schadens, den der Kommentar verursacht, mit Ihrem Anwalt beraten werden und fordern Sie erneut, dass er innerhalb einer Frist von beispielsweise fünf Tagen entfernt wird. Auch hier: Verwenden Sie keinen aggressiven oder drohenden Tonfall, sondern bleiben Sie sachlich.

4. Dritter Kontakt zum Domain-Inhaber
Wenn Sie immer noch keine Antwort darauf erhalten, dann suchen Sie rechtlichen Rat. Es kann durchaus sein, dass gegen Gesetze verstoßen wird (Diffamierung/Verleumdung) und es sich nicht nur um einen Fall von freier Meinungsäußerung handelt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eigentümer der Website in irgendeiner Weise Ihr Mitbewerber ist oder in Ihrer Branche tätig ist.

Manchmal kann ein Brief oder Anruf von einem Anwalt die Dinge schnell regeln. Viele Unternehmer zögern, dies zu tun, da sie die Kosten und die Zeit fürchten, die mit der Einschaltung eines Anwaltes verbunden sind. Jedoch sind die anfallenden Kosten, einen unbeliebten Kommentar aus der Sichtbarkeit des Nutzers in den Suchmaschinen zu schieben, normalerweise sehr viel höher als die Einschaltung eines guten Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Internet.

Im ersten Schritt sollten Sie dem Webseitenbetreiber keinesfalls einen Brief oder Anruf von einem Anwalt senden oder ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung schicken. Dies kann katastrophale Folgen für Ihre Online Reputation haben –  vor allem, wenn in der „Internet-Gemeinde“ bekannt wird, dass rechtlicher Druck angewandt wird, um die “freie Meinungsäußerung im Keim zu ersticken”. Im schlimmsten Fall könnten in Blogs und anderen Medien kritische Artikel und Meinungsäußerungen darüber veröffentlicht werden. So schaden Sie Ihrer Online-Reputation eher, als dass Sie sie positiv unterstützen.

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