Manche Gesetze haben einfach nicht das Zeug, rechtzeitig von der Öffentlichkeit bemerkt zu werden. Das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek” ist so eines …ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern – und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich “zur Abholung bereitgestellt werden”.
via haz


Ist schon wieder 1. April?
Erst mal abwarten, ob sich das überhaupt bewältigen lässt ;-)
Na das ist ja bisschen übertrieben…
Absolute Schwachsinn!
Glaube da auch nicht so recht dran, aber wir haben immer wieder seltsame Rechtssprechungen :-) Ist aber mal was neues…
Kann mal jemand posten wo ob das alles so richtig ist und wenn ja wo man die abgeben soll?
Na da glaub ich aber nicht dran!! Das wär ja wohl n bissl zu übertrieben!! Hat jemand nähere Infos dazu??