In den USA war Google verklagt worden, weil die Suchmaschine Websites auf seinen Servern speichert. Das wollte ein Autor nicht hinnehmen.
Das Speichern von Websites ist mit dem amerikanischen Urheberrecht vereinbar. Das hat nun ein US-Gericht entschieden, nachdem ein Autor und Rechtsanwalt Google verklagt hatte, weil die Suchmaschine Bereiche seiner Webseite in den Cache aufgenommen hatte.
via netzeitung

