Im Streit um den Gebrauch von Markennamen im Suchmaschinen-Marketing hat das Oberlandesgericht Hamburg die erste zweitinstanzliche Entscheidung auf deutschem Boden gefällt. Damit darf der beklagte Suchmaschinenbetreiber Google auch künftig nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Werbetreibende im Rahmen von Googles Suchmaschinen-Marketingprogramm markenrechtlich geschützte Keywords buchen. Das Urteil hat allerdings einen Haken…
via onetoone

