Hallo, Mahnung schicken. Eine zweite Mahnung braucht es eigentlich nicht aber dennoch, 2. Mahnung schicken. Wenn er da nicht reagiert, hmmm, dann hat er die Forderung akzeptiert und du kannst vollstrecken lassen. Zum Vollstrecken braucht man einen Titel und dazu ist erstmal ein Mahnbescheid nötig. ...
Dazu müsste man aber den Vertrag kennen. Wenn da nur steht "Wir machen Adwords-Werbung und das kostet 1000,- EUR pro Monat", würde eine Anzeigenschaltung pro Monat schon reichen.
Ich weiß nicht, ob man als Geschäftsmann da mit Wucher kommen kann.