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Werbeplätze anbieten / Kennzeichnen, was ist erlaubt?

Verfasst: 04.01.2014, 07:48
von outro
Hi Leute,

wenn ich eigene Werbeplätze verkaufen möchte, oder auch Amazon Anzeigen unter diversen Artikeln schalten möchte, ist das erlaubt ohne zu erwähnen, dass es sich dabei um "Werbung" handelt?

Z.B.:
1.: Shops einen Link in der Sidebar anbieten mit der Überschrift "Partner"
2.: Unter einem Beitrag "Empfohlene Produkte:", bzw. "Bezugsquellen" oder "Bei folgenden Partnern erhältlich:"

Bin mir gerade nicht sicher, aber glaube vor langer Zeit gelesen zu haben, dass es klar ersichtlich sein muss wenn es sich um Werbung handelt.
Aber was genau ist nun Werbung?
Es geht mir darum, dass ich meinen Besuchern Produkte ans Herz legen möchte, die ich selbst weiter empfehlen würde. Deshalb scheidet AdSense vorerst aus, weil ich da erst überprüfen muss wer oder was da seine Produkte anbietet. Also es dürfte auch nicht jeder bei mir ohne meine Zustimmung Werbung schalten.

Lg

Verfasst:
von

Verfasst: 04.01.2014, 10:32
von ElDiablo
Es kommt drauf an ... bei Adwords Rotation von empfohlenen Partnern zu sprechen, wäre gelogen. Richtig sauber wäre "Anzeige" oder "Werbung", aber man kann es sicher auch mit "Diese Anzeigen könnten Sie interessieren" oder anderweitig umschreiben.

Verfasst: 04.01.2014, 15:03
von seokrank.de
Soweit ich weiß muss man Amazon Links gar nicht kennzeichnen, weil das keine Werbung im klassischen Sinne ist. Du bekommst ja nicht sicher etwas vergütet, sondern nur im Falle einer Conversion. Ist aber eine Grauzone, auf der sicheren Seite bist du wenn du es dazu schreibst. Aber so kennzeichnen ja auch die wenigsten ihre Reflinks, wieso sollte man das dann unbedingt bei Bannern machen?

(keine Rechtsberatung)

Verfasst: 04.01.2014, 15:21
von Kurbelursel
wenn ich wissen möchte, was erlaubt ist, würde ich Gesetzestexte und insbesondere aktuelle Urteile heran ziehen. Daher wäre mein Weg zu entsprechenden Portalen.
Sehr hilfreich ist sicher die verbraucherzentrale.

Keinesfalls würde ich mich daran orientieren, wie es die anderen machen und worüber manche sogar recht munter aber sehr grenzwertig plaudern. (nicht hier, sondern manche, die übers Geldverdienen im Internet publizieren).

Für gewisse Platzhirsche sind vielleicht Sanktionen nicht so groß, wie die Einnahmen.
Für mich könnte das aber Lehrgeld sein, dass ich nicht so leicht verschmerze.

Verfasst: 04.01.2014, 15:35
von smox
[quote="Kurbelursel"] Daher wäre mein Weg zu entsprechenden Portalen.
Sehr hilfreich ist sicher die verbraucherzentrale.[/quote]

Sorry aber über den Hinweis zur Verbraucherzentrale habe ich kräftig geschmunzelt.

@TO
Dann beauftrag als Unternehmer (Werbung ist kommerziell) einen Rechtsbeistand und lass dich beraten.

Verfasst:
von

Verfasst: 04.01.2014, 19:04
von Kurbelursel
smox hat geschrieben:Sorry aber über den Hinweis zur Verbraucherzentrale habe ich kräftig geschmunzelt.
Freut mich, dass ich dich erheitern konnte. Verrätst Du mir auch, warum? :o