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Verfasst: 28.01.2014, 22:59
von hanneswobus
stb,

das linkpaketding haengt - aus meiner sicht - mit der nachfrage zusammen: viele entscheidungstraeger oder "marketing-beauftragte", die ich kennen lernen durfte, wollen halt etwas "berechenbares" oder "bemessbares" ... daher kommt nach meinem kenntnisstand dieses ich-verticke-massexyz-links-aus-diesen-und-jenen-quellen. dass dieses stumpfe runterarbeiten solch ausgehandelter "linkmassen" natuerlich zu wenig fuehrt, ist klar und wird in zig seo-ist-tot oder seo-muss-sich-neu-definieren-beitraegen bis zum erbrechen ausgefuehrt.

du hast recht: linkaufbau ist verdammt komplex und beim te fehlt definitiv der gedankengang: "linkaufbau=>produktvermarktung" oder "linkaufbau=>vermarktung-der-firma" oder eine mischform aus beiden.

aber zum te ... stb, wenn diese komische agentur negativeffekte der pressemeldung anmerkt, muss der te alias "auftraggeber" selbstverstaendlich sowas sagen wie "warum?" oder "wieso isn das so?". wenn die agentur dann sagt "na is halt so!" oder "bla ... wir wissen das und so weiter...", dann kannst du denen selbstverstaendlich ignoranz unterstellen und diese spezielle form der "ignoranz" ist gar nicht mal so unueblich.

evilzz,

man muesste bei euch mal nachschauen, wo diese meldung ueberall verteilt wurde. wie sieht denn die abstrafung genau aus? das wurde heute ja noch gar nicht (oeffentlich) gefragt: was "sagt" dir denn dein WMT?

gruß

Verfasst:
von

Verfasst: 29.01.2014, 00:03
von SloMo
evilzz, es geht Dir doch eigentlich nur darum, ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist, oder? Da hier niemand den Vertrag kennt, kann darauf niemand eine Antwort geben. So sehr sie sich auch gerade wie die Gockel mit ihrem SEO-Know-How brüsten... es ist nicht relevant, ob der Schaden (die "Penalty") möglicherweise vom Auftragnehmer verschuldet wurde. Du wirst es ohnehin nicht gerichtsfest belegen können! Es geht nur darum, was Du mit der Agentur vereinbart hast und ob sie den Vertrag eingehalten hat.

Eine Agentur, die ohne Deine Einverständnis und Deinen ausdrücklichen Auftrag gegen Googles Richtlinien verstößt, hat evtl. gar keine Suchmaschinenoptimierung erbracht, sondern viel mehr grob fahrlässig gegen Deine Interessen und den Auftragsgegenstand gehandelt. Es sei denn, sie wurden tatsächlich damit beauftragt, riskante Links aufzubauen und/oder es wurde angemessen über die Risiken der beauftragten Maßnahmen aufgeklärt.

Insofern solltest Du die Situation prüfen und Nachbesserung verlangen. Meine Frage an einen Anwalt wäre, ob die Aufklärung der Agentur genügte (Vertrag prüfen), ob der Auftragnehmer angesichts der Situation überhaupt noch das Recht auf Nachbesserung hätte (bei grober Fahrlässigkeit/Vertrauensbruch) und auf welche Weise man den daraus entstandenen Schaden geltend machen könnte.

Es ist übrigens nur selten klug, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vertragspartner hat genau so wie Du einen Anspruch, den er nicht so leicht aufgeben muss. Vereinfacht bedeutet das: wenn Du ihm nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung gibst, hat er trotzdem noch seinen Anspruch auf Vergütung. Vorausgesetzt, es ist ein Werkvertrag, was aber auf die meisten Linkbuilding-Verträge zutreffen dürfte.

Verfasst: 29.01.2014, 00:22
von Cognac
MonsieuL hat geschrieben:
Cognac hat geschrieben:Nur wenn mit grenzwertigen Mitteln "SEO" betrieben wird, können Updates schädlich sein.
Das ist ja wohl mal völlig falsch :wink:
Ja? Inwiefern? Zumindest habe ich in 8 Jahren noch keine größere Abwertung bei Projekten erlebt. Kleinere "Abwertungen" waren Aufwertungen der Konkurrenz.

Verfasst: 30.01.2014, 18:01
von STB
hanneswobus hat geschrieben:stb,

das linkpaketding haengt - aus meiner sicht - mit der nachfrage zusammen: viele entscheidungstraeger oder "marketing-beauftragte", die ich kennen lernen durfte, wollen halt etwas "berechenbares" oder "bemessbares" ... daher kommt nach meinem kenntnisstand dieses ich-verticke-massexyz-links-aus-diesen-und-jenen-quellen. dass dieses stumpfe runterarbeiten solch ausgehandelter "linkmassen" natuerlich zu wenig fuehrt, ist klar und wird in zig seo-ist-tot oder seo-muss-sich-neu-definieren-beitraegen bis zum erbrechen ausgefuehrt.
@hanneswobus
da hast Du wahrscheinlich einfach ein bisschen mehr Erfahrung als ich.
Ist nachvollziehbar. Für Entscheidungsträger (oder sagen wir das mittlere Management) sind diese Pakete natürlich verlockend. Man weiß genau was man an reinen Zahlen bekommt, kann gegenüber dem Vorgesetzten genaue und leicht verständliche Angebote (der Link kostet bei Angebot "A" xy Euro im Durchschnitt) präsentieren, was die Arbeit natürlich wunderbar erleichtert. Wenn man wenig im Thema ist, sind das dann wohl auch die Metriken, welche zur Entscheidung herangezogen werden.

@SloMo
etwas off-topic und für den Fragesteller nicht im Kern hilfreich: ja
"sich brüstende Gockel": nein

Ansonsten würde ich dem zu 100% zustimmen. Wäre interessant zu wissen, ob die Agentur bei reinen Linkbuilding-Verträgen rechtlich überhaupt zur vorherigen Aufklärung verpflichtet ist, wenn es sich um Pakete handelt.

Verfasst: 30.01.2014, 18:41
von hanneswobus
@stb,

logo. deswegen ziehe ich unsere sachen immer etwas globaler auf. ich hatte uebrigens heute erst wieder ein gespraech mit einem "verbrannten" gefuehrt ... 1.5k eur plus mwst / monat fuer 7 "themenrelevante" links. diese links hast du dann - naja - in den pr-portalen und den nachgelagerten contentscraper gefunden ... mit entsprechenden "effekten". man hat derzeit definitiv viel aufklaerungsarbeit abzuleisten und viele groessere anfragende tendieren recht stark in richtung SEM.

ob agentur xyz zur aufklaerung verpflichtet ist, kann ich nicht beurteilen. soweit ich das gesehen habe u. sehe, ist eine beratung ueber die "wirkungsweise" von linkspendertyp xyz eher nicht ueblich ... kommt aber u.u. durchaus vor.

gruß.

Re: SEO AGENTUR kassiert trotzt Penalty - was tun?

Verfasst: 30.01.2014, 22:12
von luzie
evilzz hat geschrieben:... ein Algo Update kann keiner vorhersehen und weisen sämtliche Schuld von sich.
Naja, dass die das nicht "vorhersehen" konnten ist ja nun tatsaechlich ihre eigene Schuld. Die Google Webmaster Guidelines sind seit einem Jahrzehnt online, vielleicht haetten sie ja mal wenigstens den Praktikanten reinschauen lassen, wenn sie sich selbst schon zu fein dazu waren?

Diese ihre Aussage wuerde ich ihnen als faulste aller faulen Ausreden um die Ohren hauen. Dir nuetzt das jetzt leider nichts mehr, aber ich wuerde diese Kunde durchaus zu verbreiten suchen. Solche Nieten muessten schleunigst vom Markt gefegt werden, je schneller desto besser :-(

Verfasst: 31.01.2014, 09:11
von SloMo
Luzie, das wäre mal eine krasse Ausdünnung und ich wäre dafür! :)

Verfasst: 31.01.2014, 18:28
von STB
@luzie: ja, das wäre schön, wenn es irgendwann mal in die Richtung geht...ich glaube es aber leider nicht.

Mal etwas provokant gefragt: Warum es ist dann hier im Marktplatz-Bereich nicht möglich, auf Angebote Kommentare zu schreiben? Zu Angeboten wie "Pingiun Recovery in kürzester Zeit" (aus diesem Monat) würde denke ich dem Einen oder Anderen hier bestimmt mal was einfallen...