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Websiteverkauf Kleinunternehmer

Verfasst: 15.06.2014, 12:38
von muskelbody
Hallo zusammen,

kurze Frage:
Ich bin Kleinunternehmer ohne USt Berechnung.

Wenn ich jetzt in 2014 Websiten verkaufe (sagen wir mal für 50.000 Euro), werde ich dann für 2014 noch Ust pflichtig ?
Mir geht es darum, wenn ich die Websites verkaufe und keine USt ausweise und ich werde dann Ust pflichtig, müßte ich diese ja ggf. nachzahlen ohne sie in der Rechnung ausgewiesen zu haben.

Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrung damit gemacht.

Vielen Dank.

Verfasst:
von

Verfasst: 15.06.2014, 14:07
von Lollipop
nein, wirst du nicht. Erst im Folgejahr nach der Überschreitung der Umsatzhöchstgrenze. Wär ja auch eine echt seltsame Geschichte im Nachhinein Ust zu erheben. :o

Verfasst: 15.06.2014, 14:24
von Cognac
Die Frage ist hier doch: Ist die Webseite privat oder nachweislich mit dem Geschäft verbunden? Wenn ersteres, dürfte es nichts damit zu tun haben. Wenn Letzteres, solltest Du USt. ausweisen (ohne das jetzt als rechtlichen Tipp zu werten), müsstest dann aber auch eine ID dafür haben. Generell ist es hier einfacher mit USt. zu arbeiten, kein Unternehmer hat ein Problem damit, die 19% zu zahlen (ich wüsste zumindest keinen Grund).

Ggf. beim eigenen Finanzamt anrufen und schriftlich geben lassen.

Verfasst: 15.06.2014, 15:16
von Mystery
Naja klar wird der Verkauf der Website dazu führen dass er im Folgejahr eine Steuernummer beantragen müsste. Mit Tricks wie privat Verkauf etc. würde ich nicht arbeiten, auch wenn es oft nicht nachgewiesen wird, man braucht grad einmal einen Fehler machen der aufgedeckt wird und dann werden die Bücher geprüft.

Ich würde lieber einmal das bürokratische ordentlich machen, direkt beim FA anrufen und die Sache klären, als im Nachinein den doppelten Aufwand zu haben.

Die Ust. würde ich auch nicht zahlen, wenn du noch befreit bist. Auch wenn es nur 19 Prozent sind, es wäre verschenktes Geld. Wir sind doch schon gestraft genug mit den Steuern, warum mehr zahlen als unbedingt nötig? Finde ich absolut sinnlos.

Überleg mal, bei 5k sind das 950€ die man einfach so verschenkt, dass muss nicht sein. Gerade wenn man noch am Anfang steht, kann man damit was sinvolles machen. Ein bisschen Traffic kaufen und Üben oder was auf die Seite legen etc.

Mystery

Verfasst: 15.06.2014, 15:17
von Mystery
Ganz wichtig, bitte schreibe die USt. nicht in die Rechnung, auch wenn du befreit bist, wenn du diese in der Rechnung aufführst, musst du diese nachzahlen!

Mystery

Verfasst:
von

Verfasst: 15.06.2014, 15:58
von Cognac
Mystery hat geschrieben:Mit Tricks wie privat Verkauf etc. würde ich nicht arbeiten
Richtig. Aber wenn die Seite wirklich rein privat ist, sollte sich das Thema USt. erledigt haben.
Mystery hat geschrieben: Die Ust. würde ich auch nicht zahlen, wenn du noch befreit bist. Auch wenn es nur 19 Prozent sind, es wäre verschenktes Geld. Wir sind doch schon gestraft genug mit den Steuern, warum mehr zahlen als unbedingt nötig? Finde ich absolut sinnlos.
Die 19% kommen natürlich auf den Rg.-Betrag drauf! Aber auch nur dann, wenn man eine USt.-ID hat. Für den Käufer (wenn kein Kleinunternehmer) ist es nur ein Liquiditätsposten, den er bei der nächsten USt.-Erklärung verrechnen kann. Also keine Kosten.

Kleinunternehmerregelung fällt bei einem bestimmten Betrag meines Wissens sofort weg und nicht erst im folgenden Jahr! Bei einem solchen Verkaufspreis ist ersichtlich, dass Du die Grenze überschreiten wirst. Aber wie erwähnt, FA fragen! Außer ein wenig Mühe sehe ich eigentlich keine Nachteile für Umsatzsteuer, sofern Du keine Geschäfte mit Privatpersonen machst (nur für die entsteht ein Kostenvorteil).

Verfasst: 15.06.2014, 16:09
von muskelbody
danke euch.
ich will mir vorher noch ein beratungsgespräch mit einem Steuerberater holen, damit nichts in die Hose geht.

Verfasst: 16.06.2014, 08:07
von pimpi
Lasst den §19 Quatsch lieber gleich und meldet das Gewerbe normal an. Ich habe das schon durch, alle Kunden anschreiben zu müssen weil die Mwst. nachgezahlt werden musste. Die Kleinunternehmerregelung bringt absolut keine Vorteile mit sich - sieht noch dazu im Nachhinein auch "klein" aus.

Verfasst: 16.06.2014, 09:18
von sweih
pimpi hat geschrieben:Lasst den §19 Quatsch lieber gleich und meldet das Gewerbe normal an.
Bin kein Experte, deshalb alles ohne Gewähr:

Würde ich dir auch empfehlen. Du musst dann halt monatlich die Ust-Voranmeldung per ELSTER machen (ggf. geht auch quartalsweise nach Antrag), und kannst USt aus Rechnungen ziehen, was ja auch ein Vorteil ist. (Computer für 1000,- brutto = 860,- netto = 160,- Euro vom Finanzamt die du ggf. überwiesen bekommst, die du aber auch als Betriebseinnahme wieder verbuchen musst!)

- Dringend Geschäftskonto bei der Bank holen
- Kassenbuch, also Journal über Ausgaben und Einnahmen führen und am besten immer auch gleich den MWSt-Satz des Belegs mit ins Journal packen

Wenn dir das jetzt schon zu viel war, dann bleib einfach bei der §19-Kiste...

Re: Websiteverkauf Kleinunternehmer

Verfasst: 16.06.2014, 09:19
von planta
muskelbody hat geschrieben:Hallo zusammen,

kurze Frage:
Ich bin Kleinunternehmer ohne USt Berechnung.

Wenn ich jetzt in 2014 Websiten verkaufe (sagen wir mal für 50.000 Euro), werde ich dann für 2014 noch Ust pflichtig ?
Mir geht es darum, wenn ich die Websites verkaufe und keine USt ausweise und ich werde dann Ust pflichtig, müßte ich diese ja ggf. nachzahlen ohne sie in der Rechnung ausgewiesen zu haben.

Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrung damit gemacht.

Vielen Dank.
Man zahlt nach, und das kann schon richtig weh tun.

Verstehe diese Regelung sowieso nicht, bzw. würde ich diese nicht mehr in Anspruch nehmen. Man zahlt sowieso, egal wie.

Verfasst: 16.06.2014, 09:19
von manori
Erschreckend, wie viel Unsinn schon wieder in diesem Thread steht. Dann noch mal eine völlig unverbindliche Laienmeinung.

"Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."


Daraus folgt:
1. Wenn du knapp unter 50.000 Euro bleibst, ist es okay,
2. Wenn du über 50.000 Euro kommst, musst du es melden und Umsatzsteuer erheben.

Beachte bitte, dass diese Beträge Bruttogrenzen sind. Das heißt, so zu sehen sind, als ob die 19 % enthalten sind.

Wichtig: Wenn sich deine Mehrwertsteuerbasis ändert, musst du deine Rechnungen im laufenden Jahr anpassen oder/und nachberechnen. Denn nicht berechnete Mehrwertsteuer ist böse (geht von deinem Nettobetrag ab), unberechtigte berechnete dagegen muss abgeführt werden und ist meines Wissens sogar ein Steuerdelikt.

Privatverkäufe in der Größenordnung düften für jemanden, der ein entsprechendes Gewerbe anzumelden hat, wohl kaum zu erklären sein.

Cognac: Niemand benötigt eine Umsatzsteuer-ID, um 19 % Mehrwertsteuer zu erheben - oder anders herum. Das ist Kappes!

Aber alles ohne fachliche Qualifikation. Jedoch meiner Meinung nach durchaus richtiger als fast alles, was hier bisher steht.

Verfasst: 16.06.2014, 11:30
von Vegas
Haltet mich für altmodisch, aber statt beim Finanzamt anzurufen gäbe es ja auch noch die Möglichkeit, mit dem ganzen Vorgang mal beim Steuerberater auszuschlagen. Bei einer Summe von 50K sind die paar Stunden Beratung, die am Ende vielleicht auf der Rechnung stehen, sicher gut investiert.

Verfasst: 16.06.2014, 12:38
von muskelbody
Den Steuerberater werde ich jetzt auch mit einbeziehen.

Vielen Dank euch allen

Verfasst: 16.06.2014, 15:15
von Cognac
pimpi hat geschrieben:Die Kleinunternehmerregelung bringt absolut keine Vorteile mit sich - sieht noch dazu im Nachhinein auch "klein" aus.
Falsch. Es bringt einen Preisvorteil gegenüber Privatkunden, man kann bei gleichem eigenen Stundensatz 19% günstiger anbieten als Anbieter mit USt.. Nur B2B fällt mir kein Vorteil ein…

Verfasst: 17.06.2014, 08:03
von pimpi
Cognac hat geschrieben:
pimpi hat geschrieben:Die Kleinunternehmerregelung bringt absolut keine Vorteile mit sich - sieht noch dazu im Nachhinein auch "klein" aus.
Falsch. Es bringt einen Preisvorteil gegenüber Privatkunden, man kann bei gleichem eigenen Stundensatz 19% günstiger anbieten als Anbieter mit USt.. Nur B2B fällt mir kein Vorteil ein…
Schön und gut, aber in "unserer" Branche...wer hat da groß mit Privatkunden zu tun? Mich nervt das §19 Theater immer, weil zu 99% jeder die Mwst. mit ausweist und so auch meine Excel zur Buchhaltung aufgebaut ist. Kommt dann mal wieder so ein Kleinunternehmer, darf ich das von Hand ändern. Ich bleibe dabei, es bringt keine Vorteile nach sich! Blöd wird die Sache, wenn man im Laufe des Jahres über die Grenze schießt, dann wirds richtig doof. Und für was? Für eine Durchlaufssteuer, die man so oder so nicht einbehält? Quark 8)