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Teliad --> Seeding UP Guthaben?

Verfasst: 08.09.2014, 10:51
von Thor
Habe noch Guthaben bei Teliad und möchte eine Rückzahlung dieser, da ich das System nicht nutzen werde.
Vorhandenes Rechnungsguthaben kann nur für erneute Buchungen bzw. Verlängerungen verwendet werden und kann nicht ausgezahlt werden! Ihr Guthabenkonto wird immer netto geführt.
ist das Rechtens?

Verfasst:
von

Verfasst: 08.09.2014, 11:42
von Miquel
Da wird dir nur ein Anwalt helfen können für eine korrekte Antwort. Ohne eine Rechtsberatung zu meinen, ich würd schauen ob du hier konkret nur Guthaben aufgeladen hast, oder damit direkt eine Leistung bezahlst.

Verfasst: 08.09.2014, 12:07
von Thor
das Problem, ich buchte bei nicht bekannten Link-Anbieter die mir aber im nachhinein nicht gefallen haben. Geld wurde aber schon abgebucht und steht jetzt als Guthaben da.
Werde eine Kündigung mit bitte um Auszahlung schreiben. Mal schauen

Verfasst: 08.09.2014, 12:15
von Inter47
Thor hat geschrieben:das Problem, ich buchte bei nicht bekannten Link-Anbieter die mir aber im nachhinein nicht gefallen haben. Geld wurde aber schon abgebucht und steht jetzt als Guthaben da.
Werde eine Kündigung mit bitte um Auszahlung schreiben. Mal schauen
Naja, wenn die Buchung eines Links bereits erfolgt ist, kann auch keine Auszahlung mehr erfolgen.

Verfasst: 08.09.2014, 12:21
von Miquel
Inter47 hat geschrieben:
Thor hat geschrieben:das Problem, ich buchte bei nicht bekannten Link-Anbieter die mir aber im nachhinein nicht gefallen haben. Geld wurde aber schon abgebucht und steht jetzt als Guthaben da.
Werde eine Kündigung mit bitte um Auszahlung schreiben. Mal schauen
Naja, wenn die Buchung eines Links bereits erfolgt ist, kann auch keine Auszahlung mehr erfolgen.
Das war das, was ich mit Leistung gemeint habe :)

Verfasst: 08.09.2014, 13:47
von Thor
welche Leistung? Erst wird Geld abgebucht, dann erst der Linkspender bekanntgegeben. Bei Nichtgefallen ist danach ein stornieren möglich und das Geld landet auf dem Guthabenkonto. Das soll ich jetzt so stehenlassen und abschreiben?

Anders:
Ihr kauft ungesehen ein Auto ohne die Marke zu kennen und erwartet bei dem Preis einen Benz. Ihr zahlt im voraus und bekommt einen Fiat den ihr nicht haben wollt. Der Autodealer: entweder dieser, einen anderen Fiat oder das Geld ist weg.

Verfasst: 08.09.2014, 13:49
von Inter47
Thor hat geschrieben:welche Leistung? Erst wird Geld abgebucht, dann erst der Linkspender bekanntgegeben. Bei Nichtgefallen ist danach ein stornieren möglich und das Geld landet auf dem Guthabenkonto. Das soll ich jetzt so stehenlassen und abschreiben?

Anders:
Ihr kauft ungesehen ein Auto ohne die Marke zu kennen und erwartet bei dem Preis einen Benz. Ihr zahlt im voraus und bekommt einen Fiat den ihr nicht haben wollt. Der Autodealer: entweder dieser, einen anderen Fiat oder das Geld ist weg.
Du verdrehst einiges. Die Werte der Seite und die Richtung sind Dir bereits mit Buchung bekannt, nur eben nicht der Seitenname. Mit der Buchung ist auch die Leistung erfolgt. Ganz normale Handhabe. Hast Du zudem mit den AGB ausdrücklich bestätigt.

Verfasst: 08.09.2014, 14:06
von Thor
Ansichtssache. Meine Kunden haben ein Widerrufsrecht und erhalten bei Rücksendung der Ware ihr Geld zurück. Kann auch nicht sagen, entweder was anderes kaufen oder Geld abschreiben. Egal was in meiner AGB steht.

Verfasst: 08.09.2014, 14:06
von Vobis
@Thor

Du musst halt zwischen B2C und B2B unterscheiden :-)

Leider ist das die gängige Geschäftspraxis vieler großer Firmen "friss oder stirb"

Ich würde meine weiteres Vorgehen vom Betrag abhängig machen.
Bei Lastschrift würde ich es zurück buchen lassen und gucken, was passiert.

Alternativ kannst du das Unternehmen schriftlich anmahnen mit einer Fristsetzung und bei nicht Erfüllung ein Mahnverfahren einleiten.

Sollten die dem Mahnverfahren widersprechen musst du halt klagen :-) ob sich das lohnt ...

*keine Rechtsberatung*

Verfasst: 08.09.2014, 14:10
von deincontent.de
Schreib doch ne Email an Teliad - ich hatte mein Guthaben durch eine freundliche Email ausbezahlt bekommen ohne wenn und aber.

Verfasst: 08.09.2014, 14:12
von Vobis
Doppelpost :-)

Verfasst: 08.09.2014, 14:17
von Inter47
Thor hat geschrieben:Ansichtssache. Meine Kunden haben ein Widerrufsrecht und erhalten bei Rücksendung der Ware ihr Geld zurück. Kann auch nicht sagen, entweder was anderes kaufen oder Geld abschreiben. Egal was in meiner AGB steht.
Das ist eine Aussage, die so rechtlich wohl kaum haltbar wäre. Die AGB kann durchaus gültig sein. Ein Tipp für künftige Geschäfte: Nicht einfach betrunken etwas abschließen, sondern die AGB erst lesen und vor allem verstehen! Das bewahrt vor Dummheit :lol:

Bei solchen Threads frage ich mich immer, ob Kinder nicht gänzlich aus dem Internet ausgeschlossen werden können ...

Verfasst: 08.09.2014, 14:32
von Thor
deincontent.de hat geschrieben:Schreib doch ne Email an Teliad - ich hatte mein Guthaben durch eine freundliche Email ausbezahlt bekommen ohne wenn und aber.
Werde ich auch tun, ich hatte bisher noch keinen Kontakt zu Teliad, wegen der Auszahlung. Sollte wohl keine Probleme geben.

Muß mich aber über eine solche AGB wundern, hier in Deutschland.

@Vobis
Du musst halt zwischen B2C und B2B unterscheiden
Eine private Homepage dürfte dann nur als Unternehmer Links kaufen oder verkaufen. Dann greift die AGB. Für Privatpersonen ist die AGB dagegen nichtig.

Verfasst: 08.09.2014, 14:37
von Inter47
Thor hat geschrieben:
deincontent.de hat geschrieben:Schreib doch ne Email an Teliad - ich hatte mein Guthaben durch eine freundliche Email ausbezahlt bekommen ohne wenn und aber.
Werde ich auch tun, ich hatte bisher noch keinen Kontakt zu Teliad, wegen der Auszahlung. Sollte wohl keine Probleme geben.

Muß mich aber über eine solche AGB wundern, hier in Deutschland.

@Vobis
Du musst halt zwischen B2C und B2B unterscheiden
Eine private Homepage dürfte dann nur als Unternehmer Links kaufen oder verkaufen. Dann greift die AGB. Für Privatpersonen ist die AGB dagegen nichtig.
Hier zeigt sich wieder, das es sich um ein kleines Kind handelt. Thor, bitte meide das Internet und wir alle sind glücklich. Waren Kinder früher eigentlich auch so dumm?

Verfasst: 08.09.2014, 14:42
von Thor
Inter47 hat geschrieben:Das ist eine Aussage, die so rechtlich wohl kaum haltbar wäre. Die AGB kann durchaus gültig sein. Ein Tipp für künftige Geschäfte: Nicht einfach betrunken etwas abschließen, sondern die AGB erst lesen und vor allem verstehen! Das bewahrt vor Dummheit :lol:

Bei solchen Threads frage ich mich immer, ob Kinder nicht gänzlich aus dem Internet ausgeschlossen werden können ...
Bitte halte dich aus dem Thread raus. Deine Aussagen werden einfach nur dumm und beleidigend.