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Teile der Webseite kopiert - nichts unternehmen?

Verfasst: 28.01.2016, 13:14
von Bodenseeler
Moin,

ich habe eben in der Mittagspause mal aus Jux und Dollerei meine Webseite überprüft und dabei festgestellt, dass zwei Wettbewerber von mir Teile meiner Seite kopiert haben. Jetzt muss ich dazu sagen, dass ich im beratenden Bereich unterwegs bin, viele meiner Kunden über die Seite bekomme und ich viel Zeit und Schweiß reingesteckt habe, damit meine Seite bei Google so gut rankt.

Jetzt war meine erste Reaktion, dass ich den beiden eine Mail schreibe und Sie auffordere, ihre Webseiten zu ändern und die kopierten Passagen zu entfernen.

Nachdem jetzt aber der erste Groll verschwunden ist, bin ich mir nicht mehr sicher, ob das der beste Weg ist. Ich vertraue da einfach mal, dass Google erkennt, dass es sich dabei um kopierten Content handelt und die Seite dementsprechend nicht oder nur schlecht rankt (es sind sehr junge Seite und was viele andere Parameter angeht, stehe ich viel besser da, es sollte für Google also kein Problem darstellen zu entscheiden, dass meine Seite das Original ist). Wenn ich die Seitenbetreiber also anschreibe, dann sorge ich ja dafür, dass sie anderen Content erstellen und damit besser ranken. Somit bin ich jetzt der Meinung, dass es besser ist alles beim alten zu lassen und nicht dafür zu sorgen, dass die Seiten überarbeitet werden und dadurch vielleicht besser ranken.

Was haltet Ihr davon?

Vielen Dank für Eure Meinung und viele Grüße

Verfasst:
von

Verfasst: 28.01.2016, 14:19
von Lollipop
Von mir würden direkt von meinem Anwalt eine Abmahnung ins Haus kriegen. Also nix mit vorher anschreiben und die drauf hinweisen.
Ich finde es zum kotzen, wenn einfach irgendwelche faulen Säcke meinen, sie könnten sich die Arbeit sparen und einfach bei der Konkurrenz im Netz ein paar Texte kopieren. Das ist nix anderes als Diebstahl geistigen Eigentums.

Schönen Gruß
Lollipop

Verfasst: 28.01.2016, 14:25
von ergo
Ich würde zuerst mal sehen, wie viele Teile Deiner Seite das betrifft. Wenn es nur zwei, drei Seiten sind, dann ist das nicht so entscheidend. Wenn es mehr und/oder inhaltliche Hauptbereiche Deiner Seite sind, dann würde ich das kritischer sehen.

Sollte Deine Seite eine hohe Autorität haben, lange bestehen und keine schlechten Absprungraten, dann wäre das auch ein Argument, um gelassen zu bleiben.

Wenn ich etwas tun würde, wäre das, zunächst mal die Beweislage zu sichern mit Screenshots inkl. Datum. Dann als Nächstes Deine kopierten Seiten inhaltlich noch besser, nützlicher und ggf. aktueller zu formulieren. Dann bist Du den Kopisten voraus und tust Deiner Seite zusätzlich noch Gutes.

Ein Trick gegen allzu einfaches Stehlen ist es, im eigenen Content auf andere eigene Artikel zu verlinken. Entweder werden die Links zu Dir mitkopiert, oder es macht zu viel Arbeit, den Text umzuschreiben ... Mehr hier:

https://www.jeffbullas.com/2013/04/11/7 ... ir-tracks/

Was das Urheberrecht hergibt, müssen andere etwas dazu sagen.

Verfasst: 28.01.2016, 14:28
von hanneswobus
bodenseeler,
ich wuerde da auch nix schreiben, ich wuerde da anrufen u. denen da verbal den arsch versohlen u. - sofern die texte nicht entfernt werden - die ueblichen rechtlichen moeglichkeiten ausschoepfen.
lg

Verfasst: 28.01.2016, 14:55
von Lollipop
@hanneswobus:
Das mit dem persönlich da melden ist so eine Sache. Anrufen könnte noch gehen, aber sobald du anfängst schriftlich (E-Mail etc.) was eigenes zu verfassen, kann es sein, dass du bei weiteren rechtlichen Schritten, wenn das eigene Anschreiben nicht gefruchtet hat, auf deinen Anwaltskosten sitzen bleibst, da eine entsprechende Email mit der Aufforderung das zu entfernen vor Gericht schon als Abmahnung angesehen werden kann und eine weitere Abmahnung (also durch deinen Anwalt im zweiten Schritt) dann nicht mehr auf den Abgemahnten abgewälzt werden kann (also deine eigenen Anwaltskosten). Da gab es auch entsprechende Urteile zu. Daher gehe ich immer direkt mit der dicken Keule in den Wald und lasse das meinen Anwalt regeln.

Verfasst:
von

Verfasst: 28.01.2016, 16:06
von Bodenseeler
Vielen, vielen Dank für Eure Meinungen.

Ich werde da jetzt am ein/zwei Nächte drüber schlafen und mir dann überlegen, was ich diesbezüglich unternehmen werde.

Viele Grüße

Verfasst: 29.01.2016, 08:14
von Bodenseeler
Moin,

ich bin es nochmal.

Nachdem ich jetzt eine Nacht darüber geschlafen habe, habe ich mir überlegt, dass ich erstmal gerne prüfen würde wie groß das Problem eigentlich wirklich ist, also ob auch noch andere Seiten meinen Content kopieren.

Jetzt habe ich das gestern über copyscape herausgefunden, wobei ich copyscape umständlich finde, weil dort immer nur eine URL geprüft werden kann. Gibt es vielleicht auch ein Tool in das ich meine Webseite eintragen kann und das automatisch auch alle Unterseiten überprüft?

Viele Grüße

Verfasst: 29.01.2016, 15:49
von Melegrian
Es gibt mehrere Varianten, es braucht nicht unbedingt immer gleich eine Abmahnung zu sein. Du könntest denen eine Rechnung für die bisherige Nutzung von redaktionell erstellten Texten senden, die eine fällige Summe für die bisherige Nutzung enthält und eine offene, für jeden weiteren Monat der Nutzung. Du könntest die betreffenden aber auch nur auffordern, kopierte Passagen als Zitate zu kennzeichnen und zu verlinken. Einklagen ließe sich eine Rechnung immer, auch ohne Abmahnung, würde ich zumindest vermuten.

Verfasst: 30.01.2016, 01:29
von elmex
Bodenseeler hat geschrieben:Moin,
copyscape umständlich finde, weil dort immer nur eine URL geprüft werden kann
Stimmt nicht, wenn Du zahlst, kann das mehr, auch dauerhaft deine Webseite "überwachen" und dir Meldungen bei neue gefundenen Duplikaten senden....

Verfasst: 31.01.2016, 17:15
von colaka
ich wäre mir da nicht so sicher, dass Google erkennt, bzw. sich überhaupt die Mühe macht zu erkennen, wer da von wem abgeschrieben hat. Zu einem Anwalt würde ich aber auch nicht gleich rennen. Der freut sich über einen guten Auftrag, kassiert das Geld und Dir bleibt nichts als eine kleine Genugtuung. Deshalb habe ich meinen "Abschreibern" ein lukratives Vergleichsabgebot unterbreitet:

"Der von Ihnen verwendete Text befand sich seit langer Zeit und bis vor wenigen Tagen wortwörtlich auf der Startseite meines Shops, was sich anhand regelmäßig durchgeführter Sicherungen auch leicht belegen läßt. Inzwischen habe ich den Text geändert. Da Sie in Ihrem Shop die gleichen Produkte anbieten, dürfte mir durch Ihr rechtwidriges Kopieren ein beträchtlicher Schaden entstanden sein.

Um die Sache für Sie so günstig wie möglich zu regeln, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:
1. Sie entfernen den fraglichen Text umgehend von Ihrer Website.
2. Sie zahlen eine Vergleichsgebühr in Höhe von 1.000,- Euro auf das folgende Konto:
XXX
3. Wenn die beiden unter 1. und 2. genannten Bedingungen bis spätestens {Datum} erfüllt sind, verzichte ich auf alle weiteren Forderungen und Maßnahmen, die sich aus dem Wettbewerbsverstoß ergeben.

An dieses Vergleichsangebot halte ich mich bis zum {Datum} verbindlich gebunden. Sollten Sie dieses großzügige Vergleichsangebot nicht annehmen wollen, brauchen Sie nichts weiter unternehmen. Ich werde die Angelegenheit dann Anfang nächsten Monat einem auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt übergeben, der Sie über den weiteren Verlauf und die von Ihnen zu zahlenden Kosten informieren wird."

Es kam dann zwar noch ein Anruf, ob man über den Betrag verhandeln könnte, aber pünktlich zum genannten Tag war das Geld auf meinem Konto.

Verfasst: 02.02.2016, 13:53
von Lollipop
@colaka:
Na, das halte ich aber für eine glückliche Fügung, dass auf dieses Schreiben tatsächlich reagiert wurde. Ich mache jede Wette, dass bei 10 Verstößen maximal einer wirklich auf die Geschichte eingeht.
Ich zumindest, würde erstmal abwarten ob da tatsächlich noch was kommt von deinem Anwalt und falls ja, lache ich mir ins Fäustchen, weil du meinem Anwalt eine Steilvorlage dafür gegeben hast, dass ich zumindest deine Anwaltskosten nach diesem bereits erfolgten Anschreiben nicht mehr übernehmen muss ;-)

Ob sich das dann am Ende für dich rechnet (es gibt quasi einen Katalog wieviel Schadenersatz bei welcher Menge kopierten Textes gerichtlich durchsetzbar ist) und du dann nicht noch draufzahlst, bleibt dann abzuwarten und wäre im Einzelfall zu prüfen.

Fest steht, dass die Anwälte von beiden Seiten immer ihre Schäfchen im trockenen haben. ;-)

Verfasst: 02.02.2016, 18:39
von colaka
Lollipop hat geschrieben: Na, das halte ich aber für eine glückliche Fügung, dass auf dieses Schreiben tatsächlich reagiert wurde. Ich mache jede Wette, dass bei 10 Verstößen maximal einer wirklich auf die Geschichte eingeht.
Ich habe keine Ahnung, wie Du Deine Wahrscheinlichkeit berechnet hast, aber bei mir hat es bei 2 Versuchen schon zweimal funktioniert.

Verfasst: 02.02.2016, 18:58
von Lollipop
colaka hat geschrieben: Ich habe keine Ahnung, wie Du Deine Wahrscheinlichkeit berechnet hast, aber bei mir hat es bei 2 Versuchen schon zweimal funktioniert.
wow! man lernt nie aus :-)

Verfasst: 24.02.2016, 13:35
von Bodenseeler
Moin,

habe mich gestern mal mit einem Anwalt darüber unterhalten und folgende Information erhalten:

Wenn ich dem "Kopierer" selber schreibe, dann muss unbedingt eine Frist in den Schrieb mit hinein, bis wann er die Kopien zu entfernen hat. Wenn diese drin ist und erfolglos verstrichen ist, dann kann eine Abmahnung und Unterlassung über einen Anwalt verschickt werden und der Abgemahnte muss die Kosten dafür tragen. Es wird dann sozusagen als zweiter Versuch gewertet (denn bzgl. des ersten Versuches befindet er sich dann im Verzug), die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Sollte keine Frist enthalten sein, so ist es wirklich so, dass der Abgemahnte die Kosten dafür nicht tragen muss, weil ja sozusagen der erste Versuch immer noch läuft - wegen fehlender Fristsetzung.

Wenn ich das richtig verstanden habe 8)

Viele Grüße

Verfasst: 24.02.2016, 15:48
von Vegas
Interessant wäre noch was unter "Teile meiner Seite" zu verstehen ist, da vorab nochmal den Anwalt fragen. Wenn es nur kurze Passagen sind, ist da im für Dich ungünstigsten Fall nicht die nötige Schöpfungshöhe vorhanden. Böse kleine Stolperfalle. Wäre blöd, wenn das vor Gericht geht und Du dann wegen mangelnder Schöpfungshöhe auf allen Kosten sitzen bleibst. Keine Rechtsberatung.