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Impressumspflicht für .de Domains - Inhaber ist Ausländer :-
Verfasst: 22.08.2016, 23:29
von Levent
Ausländer dürfen ja .de Domains nutzen.
Im Impressum muss dann einfach der Admin-C drin stehen, stimmt das soweit?
Darf man auch die ausländische Adresse im Impressum hinterlassen, oder wäre das ein verstoß?
Vielen Dank.
Verfasst: 23.08.2016, 00:00
von Bodo99
Im Impressum muss weder der Besitzer der Domain noch der in Deutschland ansäßige Admin-C stehen, sondern derjenige, der für das Dienstleistungs- bzw. Informationsangebot der Webseite verantwortlich ist. Dieser wird gemeinhin als Anbieter bezeichnet. Besitzer einer Domain und Anbieter des Telemediendienstes können unterschiedliche Personen sein. Sitzt der Anbieter im Ausland, muss er ein Impressum mit seiner ausländischen Adresse bereitstellen. Im Falle eines Rechtsverfahren, kann der Kläger dann versuchen den Anbieter auch im Ausland zu beklagen. Scheitert der Versuch, den Anbieter postalisch ausfindig zu machen, so kann der in Deutschland ansäßige Admin-C belangt werden. Bei Markenrechtsstreits und Unauffindbarkeit ausländischer Anbieter/Besitzer kann die DENIC ggf. auch die .de Domain dem ausländischen Besitzer wegnehmen.
Verfasst: 23.08.2016, 00:08
von Levent
he Super vielen dank @Eric78 ! einfacher als ich gedacht habe.
Verfasst: 23.08.2016, 12:57
von Levent
Noch ne Frage:
wie verhält es sich bei AGB und Datenschutz, dazu gibt es jeweils eine Unterseite.
müssen die AGBs und Datenschutz Richtlinien von dem Betreiber aus dem Ausland geltend gemacht werden in der jeweiligen Beschreibung, oder diese aus Deutschland?
vielen dank..
Verfasst: 23.08.2016, 13:38
von Bodo99
Verstehe nicht ganz, was du genau meinst. Ich bin auch kein Rechtsanwalt. Den würde ich kontaktieren an deiner Stelle diesbezüglich. Normalerweise müssen die AGBs und Datenschutzrichtlinien auf einer .de Domain deutschen Gesetzen entsprechen, da die Zielgruppe/Kunden mehrheitlich Deutsche sind.