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Impressumspflicht für .de Domains - Inhaber ist Ausländer :-

Verfasst: 22.08.2016, 23:29
von Levent
Ausländer dürfen ja .de Domains nutzen.
Im Impressum muss dann einfach der Admin-C drin stehen, stimmt das soweit?

Darf man auch die ausländische Adresse im Impressum hinterlassen, oder wäre das ein verstoß?

Vielen Dank.

Verfasst:
von

Verfasst: 23.08.2016, 00:00
von Bodo99
Im Impressum muss weder der Besitzer der Domain noch der in Deutschland ansäßige Admin-C stehen, sondern derjenige, der für das Dienstleistungs- bzw. Informationsangebot der Webseite verantwortlich ist. Dieser wird gemeinhin als Anbieter bezeichnet. Besitzer einer Domain und Anbieter des Telemediendienstes können unterschiedliche Personen sein. Sitzt der Anbieter im Ausland, muss er ein Impressum mit seiner ausländischen Adresse bereitstellen. Im Falle eines Rechtsverfahren, kann der Kläger dann versuchen den Anbieter auch im Ausland zu beklagen. Scheitert der Versuch, den Anbieter postalisch ausfindig zu machen, so kann der in Deutschland ansäßige Admin-C belangt werden. Bei Markenrechtsstreits und Unauffindbarkeit ausländischer Anbieter/Besitzer kann die DENIC ggf. auch die .de Domain dem ausländischen Besitzer wegnehmen.

Verfasst: 23.08.2016, 00:08
von Levent
he Super vielen dank @Eric78 ! einfacher als ich gedacht habe.

Verfasst: 23.08.2016, 12:57
von Levent
Noch ne Frage:

wie verhält es sich bei AGB und Datenschutz, dazu gibt es jeweils eine Unterseite.
müssen die AGBs und Datenschutz Richtlinien von dem Betreiber aus dem Ausland geltend gemacht werden in der jeweiligen Beschreibung, oder diese aus Deutschland?

vielen dank..

Verfasst: 23.08.2016, 13:38
von Bodo99
Verstehe nicht ganz, was du genau meinst. Ich bin auch kein Rechtsanwalt. Den würde ich kontaktieren an deiner Stelle diesbezüglich. Normalerweise müssen die AGBs und Datenschutzrichtlinien auf einer .de Domain deutschen Gesetzen entsprechen, da die Zielgruppe/Kunden mehrheitlich Deutsche sind.

Verfasst:
von

Verfasst: 23.08.2016, 13:59
von Levent
Das mit dem Rechtsanwalt, ist klar ;.)

"Verstehe nicht ganz, was du genau meinst."
zu dem noch;

du meintest ja doch "kann der Kläger dann versuchen den Anbieter auch im Ausland zu beklagen."

daher der Gedanke von mir was nun im AGB & Datenschutz stehen muss, Ausland oder Deutschland :-)

(das Projekt, es wird nichts verkauft, nur aufgekauft daher wäre es egal mit AGB & Datenschutz, damit es seine Richtigkeit hat mach ich es eben doch)

Ich hau einfach die Deutschen Richtlinien rein, vielen dank @Eric78 !!!

Verfasst: 23.08.2016, 14:04
von zukalopa112
Das Problen könnte man auch einfach umgehen, wenn man die deutsche TLD nicht produktiv einsetzt, sondern nur als Router auf die deutsche Version in einem ausländischen Namensraum.

Also tld.de -> tld.com/de od. de.tld.com

(com ist nur ein Beispiel)

Verfasst: 23.08.2016, 14:36
von Levent
@zukalopa112
genau!

leider muss es eine .de sein, du weist ja wie die deutschen sind, schon wenn nur ein "," fehlt im text halten sie einem für ein Betrüger :-)

Verfasst: 23.08.2016, 20:14
von Melegrian
Bin auch kein Anwalt und um einer Beratung durch einen Rechtsanwalt wirst Du nicht umhin kommen, wenn Du in dieser Richtung etwas vorhaben solltest. Ich habe das so in Erinnerung, dass die Endung Jacke wie Hose ist, entscheiden ist, ob die Seite hier erreichbar ist und hier eine Rechtsverletzung vorliegt.

Zutreffend ist, so wie ich es in Erinnerung habe, ein "fliegender Gerichtsstand", was nichts anderes heißt, der Kläger kann sich das Gericht aussuchen. Es soll angeblich schon eine deutsche Klägerin erfolgreich vor einem deutschen Gericht eine US-Tageszeitung verklagt haben. Es kommt dabei sicherlich darauf an, ob eine Angelegenheit auch dort unters Strafrecht oder Zivilrecht fällt. Doch davon kannst Du innerhalb der EU oft ausgehen und wenn Du in vielen Staaten Handel betreiben möchtest, wirst Du auch die nationalen Gesetze beachten müssen, denke ich mir zumindest.

Nur ein Beispiel:
Inhaber von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten können also bei Verletzungen mit Internetbezug in jedem Mitgliedsstaat der EU Klage erheben, in dem die Website abrufbar ist.
https://www.rechtambild.de/2015/02/eugh ... nd-der-eu/

Verfasst: 23.08.2016, 20:31
von Levent
@Melegrian
vielen dank werde mich damit befassen.