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Verletzt diese Domain bzw. Website-Idee das Markenrecht ?

Verfasst: 02.03.2017, 23:31
von Aaron187
Schönen Abend :-)

Hier mal eine kurze Frage zum Namensrecht und Domains, die mich seit heute morgen beschäftigt...

Wie würdet Ihr daher diesen (fiktiven) Fall betrachten:

1. Ich registriere mir die Domain "kinski-filme.de" oder "kinski-fans.de" und schreibe dort über das Werk des Schauspielers Klaus Kinski.

2. Ich verlinke auf themenrelevante Affiliate-Shops wo man Artikel über den Künstler "Klaus Kinski" findet und Kinski Merchandise kaufen kann. Zudem würde ich für alle Besucher deutlich machen, dass es sich um ein Fanprojekt o.ä. und nicht um eine offizielle Website handelt.

Ist dies so machbar und 100% legal oder muss ich mit Abmahnungen rechnen ? Der Punkt ist der, dass ich lediglich den Nachnamen und ein Suffix als Domain registrieren würde. In den Artikeln würde ich natürlich über die Person mit vollem Name schreiben.

Mir ist klar, dass Künstlernamen und Namen von juristischen Personen unter Markenschutz fallen. Allerdings habe ich hier gelesen, dass nur komplette Namen mit Vor- und Zunamen geschütz sind --> https://domain-recht.de/domain-recht/na ... 10083.html

Vielen Dank für eure Einschätzung :-)


PS: Mir ist bewusst, dass das Forum hier keine juristisches Gutachten ersetzen kann, aber zum Anfang würde ich mich über eure Meinungen freuen.

LG Aaron!

Verfasst:
von

Verfasst: 03.03.2017, 16:46
von Aaron187
Sorry für den Doppelpost, mir ist allerdings gerade aufgefallen, dass der Thread eigentlich in die Kategorie "Internet-Recht & -Gesetz" fällt.

Wenn möglich kann ein Mod den Thread ja mal verschieben (und diesen Beitrag ggf. löschen)

Vllt weiss da ja einer mehr als in der allgemeinen Fragerunde, würde mich zumindest sehr freuen :)

LG Aaron

Verfasst: 16.04.2017, 09:10
von Patent University
Ob sie das Markenrecht verletzt, hängt von der konkreten Verwendung ab.
Ohne den konkreten Fall kennen (zu dürfen), betrachte ich das aber nur als eine Frage der Zeit.
Du sitzt dann ganz definitiv am kürzeren Hebel.

Allgemein würde ich das Abmahn-Risiko aber als sehr gering ansehen. Die Rechteinhaber werden vermutlich von einer gut gehenden Kanzlei vertreten, der es einfach zu blöd wäre, so lange Du offensichtlich nichtschädliche Werbung machst. Prinzipiell können aber auch Werbe-Webseiten-Betreiber abgemahnt werden, denn wie man Werbung macht, entscheidet jeder noch am liebsten selbst. Es muss ja auch in's Gesamtkonzept passen und das nicht verwässern. Schreibe auf jeden Fall, dass es was Inoffizielles ist und wie man Dich problemlos erreichen kann.

kinski-fans.de kann besser sein als kinski-filme.de, wenn wir uns in dem Sinne verstanden haben, wird wohl beides gehen. Eigene Markenberühmung durch Vortäuschung nicht existierender Partnerschaften kann auch in's Auge gehen.

Verfasst: 16.04.2017, 09:13
von Lyk
finger weg von kinski, die erben sind genau so abgedreht und verstehen kein spaß.

Verfasst: 16.04.2017, 09:52
von Bodo99
Ich betrachte "Kinski-Fans" als beschreibenden Begriff. Beschreibende Begriffe und Phrasen sind nicht schutzfähig. Aber im Zweifel wird das erstmal eine Kanzlei für Markenrecht für dich analysieren und im Falle einer Klage, das Gericht nebst Instanzen, sofern es zur Berufung kommt.