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IHK zahlungspflichtig?
Verfasst: 07.05.2018, 21:32
von ambato007
Ich betreibe als Nebenerwerb einen Onlinshop ohne Angestellte mit Verkauf von Bekleidung. Nun habe ich von der IHK eine Rechnung bekommen. Da wurden die Gewinne aufgelistet (die sie wohl vom Finanzamt bekommen haben) und dementsprechend ein Mitgliedsbetrag verlangt.
Bin ich überhaupt verpflichtet dazu dies zu bezahlen?
Würde mich sehr freuen wenn sich da jemand auskennt
Vielen Dank schon mal!!!!
Verfasst: 07.05.2018, 21:35
von Hanzo2012
Verfasst: 08.05.2018, 16:56
von Vegas
Selbstverständlich bist Du dazu verpflichtet, Du bist ein Gewerbebetrieb und ab Überschreiten einer (sehr niedrigen) Grenze beim Ertrag, werden die Beiträge fällig. Egal ob Nebenerwerb, Angestellte ja oder nein.
Ja, ein bischen wie der Rundfunkbeitrag, mancher nutzt die (teils kostenlosen, oft günstigen) Angebote der IHK, mancher zahlt den Beitrag ohne je eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Ist halt so, wie bei jedem Solidarsystem, aber ist ja abseits des Grundbetrags vom Ertrag abhängig, insofern wird niemand über Gebühr in Anspruch genommen.
Verfasst: 09.05.2018, 10:40
von Hanzo2012
Silli1 hat geschrieben:Na ja, der Rundfunkbeitrag macht ja Sinn, weil auch jeder Fernsehn guckt oder Radio hört.
Wage ich zu bezweifeln! Es gibt viele, die nie die öffentlich-rechtlichen Sender gucken/hören.
Verfasst: 09.05.2018, 12:05
von ewigerlaie
Silli1 hat geschrieben:Aber für etwas bezahlen zu müssen das man nie in Anspruch nimmt hat für mich nix mit Solidarsystem zu tun.
Wer kann schon immer in die Glaskugel schauen?
Ich habe auch jahrelang IHK-Beitrag bezahlt und geglaubt, dass ich diese Leistungen nie nutzen werde.
Dann brauchte ich mal eine fundierte und umfangreiche Beratungen mit Ausführungsanleitungen zum Zoll und zum Export. Siehe da, bei der IHK-Außenwirtschaft aufgeschlagen und _alles_ kostenfrei erhalten.