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Impressumspflicht ja - aber für welches Länderrecht?

Verfasst: 22.05.2018, 18:13
von Schuhputzer
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage zum Impressum. Ich komme aus Österreich und habe meine Webseiten bei einem deutschen Serveranbieter (Allinkl) liegen. Ich suche nun schon sehr lange aber komme nicht dahinter, für welches Landesrecht ich das Impressum formulieren muss? Österreichisches oder Deutsches Recht?

Verfasst:
von

Verfasst: 22.05.2018, 18:28
von Bodo99
Wenn die Mehrheit deiner User aus Deutschland kommt, dann nach deutschem Recht.

Verfasst: 22.05.2018, 18:52
von Hanzo2012
Eric78 hat geschrieben:Wenn die Mehrheit deiner User aus Deutschland kommt, dann nach deutschem Recht.
Quelle? Kommt mir unsinnig vor. Wer will das denn überprüfen, und was, wenn sich das mit der Zeit ändert?
Logisch wäre: Wenn du in Österreich lebst, musst du dich an österreichische Gesetze halten.

Nachtrag: Ja, kurze Recherche mit Google ergab, dass du dich nur an österreichisches Recht halten musst. Das Stichwort lautet „Herkunftslandprinzip“. Der Standort des Servers spielt im Übrigen überhaupt keine Rolle.
Nach dem Herkunftslandprinzip muss ein Anbieter von Telediensten grundsätzlich nur das Sachrecht des Staates beachten, in welchem er seinen Sitz hat, auch wenn er Teledienste grenzüberschreitend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat erbringt.

Verfasst: 22.05.2018, 19:12
von Bodo99
Man muss sich immer an die Gesetze der Länder halten, in denen man als Firma operiert bzw. dessen Kunden man als Zielgruppe hat. Deswegen muss beispielsweise Facebook ein Impressum in seiner Deutschen Version nach deutschem Recht zur Verfügung stellen. Ebenso als Beispiel google.de, obwohl beide Firmen bekanntermaßen in den USA sitzen. Für ihre amerikanischen Besucher brauchen sie hingegen kein Impressum bereit stellen.

Beispiel 1: https://www.google.de/contact/impressum.html

Beispiel 2: https://www.apple.com/de/contact/ (oben rechts)

Beispiel 3: https://aws.amazon.com/de/impressum/ (Amazon Webservices)

Richtig ist auch, Dritte können nicht bei einer österreichischen Webseite prüfen, ob die Mehrheit der Kunden aus Deutschland oder aus Österreich kommen. Deshalb ist das ganze auch eher theoretischer Natur. Bei gutem Ranking der Seite unter google.de, ist aber der Logik (82 Mio. Deutsche vs. 8,7 Mio. Einwohner) nach davon auszugehen, dass diese Seite mehr deutsche Besucher hat als Österreichische.

Verfasst: 22.05.2018, 19:19
von Hanzo2012
Facebook und Google sind keine Unternehmen mit Sitz in der EU, darum gilt bei denen das Herkunftslandprinzip nicht. Wer seinen Sitz nicht in Deutschland, aber innerhalb der EU hat, der muss das deutsche Telemediengesetz nicht beachten.

Verfasst:
von

Verfasst: 22.05.2018, 19:23
von Bodo99
Du hast recht. :-)

Re: Impressumspflicht ja - aber für welches Länderrecht?

Verfasst: 22.05.2018, 20:40
von heinrich
Schuhputzer hat geschrieben:Österreichisches oder Deutsches Recht?
Das ist immer sehr einfach zu beantworten: Wo zahlst du deine Steuern?

Verfasst: 23.05.2018, 07:55
von Schuhputzer
Hallo Zusammen!
Danke für die umfangreichen Antworten. Kenne mich nun aus.
Danke und LG