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Kleinunternehmer (USt befreit) und FB-Ads: USt-Regelung?

Verfasst: 23.06.2018, 07:56
von ABCCBA
Für die Buchung von Facebook-Ads (Irland) ist wohl die Angabe einer Umsatzsteuer-ID nötig.

Diese kann man ja auch dann beantragen, wenn man als Kleinunternehmer-Regelung
die Umsatzsteuerbefreiung wählt.

Als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung ist man dann ja trotzdem verpflichtet auf den für Facebook Ads gezahlten Betrag aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens die Umsatzsteuer zu berechnen und ans deutsche Finanzamt abzuführen.

Hat das dann zur Folge, dass man trotz Umsatzsteuerbefreiung monatliche oder dreimonatliche
Vorsteueranmeldungen, alle drei Monate eine zusammenfassende Meldung und eine jährliche
Umsatzsteuerjahresabrechnung machen muss und obendrein die gezahlte Steuer nicht als
Vorsteuer abziehen kann?

Hat man dann also den gleichen Aufwand, als wenn man auf die Umsatzsteuerbefreiung
verzichtet hätte und obendrein den Nachteil, die Vorsteuer nicht geltend
machen zu können?

Ich habe jetzt noch was von einer Erwerbsschwelle von 12500 Euro gefunden.

hier:
https://www.finanzamt.bayern.de/Wuerzbu ... ehmern.pdf

und hier:
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fo ... mer::4889/

Ist diese Erwerbsschwelle für Facebook-Ads (Irland) anwendbar,
d.h. wenn ich als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer
weniger als 12500 Euro für Facebook-Ads ausgebe, muss
ich keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen?

Unter dem zweiten Link auf der zweiten Seite steht:

"Bei Erwerben über der Erwerbsschwelle muss auch ein Kleinunternehmer die Erwerbsbesteuerung durchführen, d.h. seine USt-ID verwenden. Bei Erwerben unter der Schwelle kann der Unternehmer eine Erwerbsbsteuerung durchführen. Dafür muss er seine ID einsetzen. An diese Entscheidung ist der zwei Jahre gebunden. Gibt er seine ID nicht an, muss der Lieferant ganz normal die Steuer in seinem Heimatland abführen."

Das ist mir wieder unklar: Ich meine, bei Facebook-Ads (Irland) ist die Angabe eine USt-ID zwingend.
Folgt daraus dann doch wieder, dass ich doch Umsatzsteuer als umsatzsteuerbefreiter
Kleinunternehmer ans deutsche Finanzamt abführen muss, auch wenn ich unter 12500 Euro
für Facebook-Ads ausgebe?

Habe das hier gefunden, was meine Fragen aber nicht beantwortet:

https://www.advoad.de/blog/umsatzsteuer ... vertising/
https://www.123recht.net/forum/steuerre ... 21332.html
https://www.123recht.net/forum/steuerre ... 22171.html
https://de-de.facebook.com/business/hel ... 6073434794

Verfasst:
von

Re: Kleinunternehmer (USt befreit) und FB-Ads: USt-Regelung?

Verfasst: 24.06.2018, 01:07
von Vegas
ABCCBA hat geschrieben:Ich meine, bei Facebook-Ads (Irland) ist die Angabe eine USt-ID zwingend. Folgt daraus dann doch wieder, dass ich doch Umsatzsteuer als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer ans deutsche Finanzamt abführen muss, auch wenn ich unter 12500 Euro für Facebook-Ads ausgebe?
Irgendwie muß in dem Fall ja die Mehrwertsteuer bezahlt werden, Sie verschwindet nicht. Als Kleinunternehmer kannst Du Nettorechnungen mit Hinweis auf den Kleinunternehmer Status schreiben, aber nicht für Netto einkaufen...außer Dein Geschäftspartner ist auch Kleinunternehmer.

Entweder Facebook stellt eine Rechnung mit irischer Mehrwertsteuer von 23% oder Du gibst Deine UStID an und zahlst per Reverse Charge 19% in Deutschland (inkl. Rattenschwanz Voranmeldungen, monatlich für 2 Jahre, und Erklärung). Die 12500€ sind nur die Grenze ab der die erste Option, die ausländische Mehrwertsteuer zu zahlen, nicht mehr zu Wahl steht und Reverse Charge zwingend nötig wäre. Genau deshalb verlangt auch Facebook die UStID, denn die können nicht für jede Sonderregelung in jedem EU Land Ausnahmen machen, noch dazu weil die ja gar nicht kontrollieren können, ob Du insgesamt 12500€ überschreitest.

Sowas ist auch der Grund, warum die Kleinunternehmerregelung im B2B Bereich meist keine gute Idee ist und sich nur bei einem B2C Geschäft ohne hohe Anfangsinvestitionen auszahlt.

Verfasst: 26.06.2018, 11:05
von ABCCBA
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und auch für die Ausführung darüber,
was diese 12500-Euro-Regel bedeutet.