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online shop eu weit verkaufen

Verfasst: 29.12.2018, 10:10
von Boromir
Ich weiß nicht, in welches unterforum das passt, deswegen stelle ich es hier rein:

Ich habe einen deutschen online shop in deutscher sprache. Der shop richtet sich klar auf Deutschland aus. Selten kommt es vor, das Kunden anfragen ob sie auch aus dem EU Ausland bestellen können, zb italien. Kann ich diese option auch anbieten oder muss ich bestimmte Dinge beachten? Mein Produkt ist mit deutscher Beschriftung und die Website gibt es auch nur in deutsch.

Verfasst:
von

Re: online shop eu weit verkaufen

Verfasst: 29.12.2018, 12:49
von arnego2
Boromir hat geschrieben:Kann ich diese option auch anbieten oder muss ich bestimmte Dinge beachten? Mein Produkt ist mit deutscher Beschriftung und die Website gibt es auch nur in deutsch.
Wieso nicht? Kommen denn die Anfragen auf Deutsch?

Verfasst: 29.12.2018, 14:21
von klausg
Leute, es ist egal, ob Du einen Shop hast, der sich nur an deutsche Kunden richtet - was Du aber nicht mehr darfst: Kunden aus der EU aussperren (Geoblocking verboten) - sprich Du musst Käufe aus dem EU-Ausland annehmen - aber musst nicht in das Land auch liefern.

Du musst deinen Shop aber nicht in anderen Sprachen haben - deutsch reicht völlig, wenn Du nur deutsch machen willst!

Du kannst aber sagen: Eine Lieferung in das Bestellland machen wir nicht, Sie können aber das Paket in DE abholen.

Verfasst: 30.12.2018, 11:25
von wurzel
informier dich mal über umsatzsteuer und lieferschwellen innerhalb der eu & schweiz.

Verfasst: 30.12.2018, 12:07
von supervisior
Das mit den Bestellungen aus dem Ausland ist eine verzwickte Sache und würde mir das gut überlegen, ob Du den Ärger eingehen willst den Du damit haben wirst. Wenn Deine Shop Software die notwendigen und automatischen Funktionen nicht besitzt, um die unterschiedlichen Steuersätze zu berücksichtigen, dann hast Du allein schon deswegen das K.O. Argument schlechthin, weshalb sich das mit dem GEO Blocking schon vorher erübrigt. Es reicht aber nicht die unterschiedlichen Steuersätze zu berücksichtigen, sondern ggf. auch die UST-ID Nummer, wenn ein Kunde das über seine Firma bestellt und dann den Kauf UST frei haben will. Noch schlimmer ist wenn ein Schweizer bestellt. Schweiz ist zwar nicht EU, aber Europa und die Schweizer bestellen nur zu gern in D und das dann bitte steuerfrei.

Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs und Dein Steuerberater wird sich darüber freuen, aber nicht Du. ;)

Wenn Du wirklich ins EU Ausland verkaufen willst, aber die Menge an möglichen Bestellungen überschaubar ist, dann würde ich solche Bestellungen manuell abwickeln, sprich die sollen sich per email an Dich wenden. Andernfalls hast Du einen deutlichen Mehrauwand und auch deutliche Mehrkosten und das muss sich irgendwo rechnen. Mehr als 10 Bestellungen/Monat sollten es dann schon sein. Hängt aber auch von Deiner Marge je Bestellung ab.

Verfasst: 30.12.2018, 14:12
von klausg
supervisior hat geschrieben: Wenn Du wirklich ins EU Ausland verkaufen willst, aber die Menge an möglichen Bestellungen überschaubar ist, dann würde ich solche Bestellungen manuell abwickeln, sprich die sollen sich per email an Dich wenden.
Nochmal langsam auch für Dich:

Hast Du einen Onlineshop, dann darfst Du gar keinen Kunden aus dem EU Ausland mehr aussperren - egal wie Du es handhaben willst, es bleibt verboten - der Kunde aus Österreich, Ungarn, Polen oder sonstwo her aus der EU darf bei Dir online einkaufen - nur kannst Du sagen, bei der Abwicklung im Shop: Ich liefere nicht in dein Land, Du kannst es aber abholen oder Du lässt es in Deutschland an eine Adresse deiner Wahl schicken.

Hingegen die Schweizer Kunden kannst Du weiter aussperren und sagen: an Dich verkauf ich nicht - Schweiz gehört nicht zur EU!

Verfasst: 30.12.2018, 14:22
von supervisior
klausg hat geschrieben:
supervisior hat geschrieben: Wenn Du wirklich ins EU Ausland verkaufen willst, aber die Menge an möglichen Bestellungen überschaubar ist, dann würde ich solche Bestellungen manuell abwickeln, sprich die sollen sich per email an Dich wenden.
Nochmal langsam auch für Dich:
Nochmal gaaanz langsam auch für Dich. ;)

Es geht nicht darum jemanden an Hand seiner Herkunft zu blockieren oder hab ich das irgendwo geschrieben? GEO Blocking ist eine Sache. Die notwendigen Voraussetzungen im Sinne einer Technik, die in der Lage ist den gesetzlichen wie steuerlichen Kriterien beim Auslandsgeschäft zu entsprechen, ist eine ganz andere Sache. GEO Blocking umfasst nicht die Verpflichtung technisch aufrüsten zu müssen, um Auslandsgeschäfte durchzuführen.

Also erst lesen und Hirn einschalten vorm Schreiben, ok? ;)

Verfasst: 30.12.2018, 14:44
von klausg
Du willst es nicht verstehen oder?
Du schreibst selbst:
"Wenn Du wirklich ins EU Ausland verkaufen willst, aber die Menge an möglichen Bestellungen überschaubar ist, dann würde ich solche Bestellungen manuell abwickeln, sprich die sollen sich per email an Dich wenden."

Was aber bringt Dir das, wenn dein Shop aus ganz Europa aufrufbar ist, wo Kunden aus Schweden oder sonstwo online einkaufen können - Du darfst dann nicht mal sagen: "Ich mache die Bestellung nur per Hand & schrieb mir bitte eine Mail" - Du musst die Bestellung über den Shop des Kunden aus dem EU-Ausland annehmen - da kannst Du es drehen wie Du willst.

Deshalb ist Dein Vorschlag auch für den "Arsch" um es mal ganz deutlich zu sagen!

Wer einen Onlienshop betreibst muss sich halt mit den Rechtlichen & Steuersachen auseinander setzen und sich einen fähigen Steuerberater an die Seite holen, der sich auch mit dem Thema "Onlineshopping innerhalb der EU" befasst & auskennt - sonst kann das in der Tat ein böses Erwachen werden und richtig kompliziert wird es mit FBA Programm mit Amazon - da zahlst schon mal Steuern ohne was verkauft zu haben, wenn Deine Artikel z.B. in Polen eingelagert werden.

Verfasst: 30.12.2018, 15:10
von supervisior
Okay, Du willst es nicht kapieren. Nur mal angemerkt, ich hab schon eBusiness gemacht da warst Du mit großer Wahrscheinlichkeit noch eine amorphe Masse in Abrahams Wurschtkessel. eBusiness aber von mehreren Seiten der Ladentheke, Programierung, wie Administration und von der Unternehmerseite. Erzähl mir also nix, was Du nur vom ablesen glaubst zu wissen.

Und jetzt nochmal. Niemand will hier jemanden blockieren, auch ich nicht. Nur weil es das Verbot des GEO Blockings gibt, heißt das noch lange nicht, dass ich dazu verpflichtet bin es jedem Hinz und Kunz im Sinne eines ausländischen Kunden recht machen zu müssen. Wenn meine Technik nicht ausreicht, um jeden Ausländer bedienen zu können, dann ist es eben so. Damit aber nicht der Eindruck entsteht jemand würde auf Grund seiner Herkunft gebloockt werden, wird eben auf den email Kontakt verwiesen, sodass derjenige Kunde aus dem Ausland auch was bestellen kann, aber eben nicht über den Shop. Geht das in Deine Birne rein?

Verfasst: 30.12.2018, 16:01
von klausg
Wie Du meinst - aber selbst der Verweis auf einen extra Mailkontakt und eben keine Bestellung über den Shop annehmen wäre gegen die geltenden Regeln und somit ein indirektes aussperren "erstmal der Kunden us dem EU Ausland" - Du kannst nicht die Bestellung über den Shop die reinkommt stornieren und dann sage - ich lege diese per Hand an.

Aber Jeder, wie er will :)

Ein Kunde der bestellen will, bestellt über den Shop oder wie willst Du es denn verhindern, dass er es nicht tut, sondern eine Mail schreibt?

Ich wollte es zwar nicht sagen, aber ich ich mach länger als 15 Jahre Onlineshopping :)
Ich denke mal ich weiß genau wie Du, wovon ich spreche :)

Verfasst: 31.12.2018, 10:54
von Lyk
klausg hat geschrieben:aber ich ich mach länger als 15 Jahre Onlineshopping :)
ui und ich hab vor jetzt erst mit anzufangen^^

Verfasst: 03.01.2019, 17:31
von Rem
Schweiz ist zwar nicht EU, aber Europa und die Schweizer bestellen nur zu gern in D und das dann bitte steuerfrei.
Seltsam: alle meine Deutschen Dienstleister können mir (Domain)Hosting ohne Deutsche MwSt verkaufen. Insofern scheint mir das jetzt nicht so tragisch zu sein, wie es hier dargestellt wird.

Die Frage lautet, ob der Mehraufwand (Programmatisch, Billing, Buchhaltung, Behörden etc) durch die grössere Bestellmenge kompensiert wird, und das ist die alleinige Frage.

Das heisst: wäre ich Deutscher, ich würde meinen existierenden Steuerberater konsultieren, der mich dann über die Vorrausetzungen konsultiert.

Glücklicherweise bin ich Schweizer und brauche keinen Steuerberater. LOL.