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Wie Kommentarfunktion von Wordpress einbinden (DSGVO) ?

Verfasst: 30.12.2018, 17:10
von apon0
Hallo liebe Community,
ich betreibe einen Blog und musste im Mai meine Kommentarfunktion auf Grund der DSGVO deaktiveren (hatte das disqus Plugin)
Leider konnte ich bisher nicht herausfinden, welches Kommentar-Plugin für Wordpress verwendet werden kann, ohne eine Abmahnung zu riskieren...
Könnt ihr mir vlt. weiterhelfen? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit das Disqus Plugin weiter zu verwenden, wenn Impressumstext etc angepasst wird? Finde hierzu keine eindeutigen Infos...

Vielen Dank schon mal für Tipps!
LG ap0n

Verfasst:
von

Verfasst: 31.12.2018, 14:39
von apon0
niemand da, der was dazu sagen kann? :roll:

Verfasst: 05.01.2019, 11:00
von staticweb
Du benötigst ein Plugin, welches keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt und die Daten auf deinem Server DSGVO-konform behandelt.

Zum Thema DSGVO + Kommentare (+ Disqus) gibt es mittlerweile genügend Informationsquellen im Web. Wenn du sichergehen willst, dass du keine (berechtigten) Abmahnungen erhältst, kommst du um eine rechtliche Beratung nicht herum. Und die wirst du hier nicht erhalten!

Verfasst: 05.01.2019, 11:09
von Bodo99
Verarbeite doch einfach keine personenbezogenen Daten mit deiner Kommentarfunktion. Also z.B. ohne Klarnamen und ohne hinterlegte Webseite. Außerdem kannst du dir per Häkchen doch die Weiterverarbeitung und Veröffentlichung des Kommentars bestätigen lassen.

Verfasst: 06.01.2019, 20:41
von nerd
Wirf disqus raus und benutze die einegbaute wordpress kommentarfunktion.

Das problem mit disqus ist eben, dass es genau wie auch die facebookplugins schon nutzerdaten an den anbieter schickt sobald die seite geladen wird.
bei der-postillion ist es so geloest, dass das kommentar plugin erst geladen wird wenn es vom benutzter per klick wirklich angefordert wird.

Verfasst:
von

Verfasst: 07.01.2019, 08:59
von staticweb
> Das problem mit disqus ist eben, dass es genau wie auch die facebookplugins schon nutzerdaten an den anbieter schickt sobald die seite geladen wird.

Das liese sich verhindern, indem man sich eine Lösung wie in deinem genannten Beispiel baut.

Verfasst: 27.01.2019, 17:36
von kyper
so wie ich das sehe, ist der Betrieb eines auf Wordpress basierenden Blogs rechtlich auf Grund der DSVGO im Grunde aus verschiedensten Gründen nur noch auf 'wackligen Beinen' stehend (ich mache aber keine Rechtsberatung, sondern gebe nur meine persönliche Einschätzung ab). Die Rechtssicherheit hat sich nach Einführung der DSVGO meiner Ansicht nach deutlich verringert.

Jederzeit könnte irgendjemand (insbesondere ein Wettbewerber) auf die Idee kommen, Dich wg Wordpress Nutzung (plugins usw usf) abzumahnen. Die DSVGO ermöglicht da sehr viele Möglichkeiten. Problem dabei ist die Beweislastumkehr. Nicht der Abmahner muss dir einen Verstoß nachweisen, sondern du musst beweisen, dass der angemahnte Verstoß 'nicht stattgefunden hat/unzutreffend ist'. Das ist aber leider meist schwierig bis unmöglich und ist vor allem sehr teuer. Es kann also dann schnell eine Kostenfrage werden. Dein Anwalt ist nämlich im vorraus zu bezahlen. Der garantiert dir aber nicht, dass du vor Gericht Erfolg haben wirst. Wahrscheinlich bist du noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt 'nervlich und vllt sogar finanziell Bankrott'. Natürlich kann es aber auch sein, dass das Wordpress System auf festem Boden der DSVGO steht. Viel Spaß dabei das nachzuweisen, falls das ein abmahnender Kläger anders sehen sollte.

Verfasst: 27.01.2019, 19:53
von Hanzo2012
kyper hat geschrieben:Problem dabei ist die Beweislastumkehr. Nicht der Abmahner muss dir einen Verstoß nachweisen, sondern du musst beweisen, dass der angemahnte Verstoß 'nicht stattgefunden hat/unzutreffend ist'.
Das halte ich so pauschal für falsch.

Verfasst: 27.01.2019, 23:12
von arnego2
HTML ist die Lösung hehehe

Verfasst: 28.01.2019, 13:48
von kyper
Hanzo2012 hat geschrieben: Das halte ich so pauschal für falsch.
sollte keine Pauschalisierung sein. Hängt natürlich am Einzelfall. Der Normalfall ist die 'Nichtwiederlegbarkeit' (Screenshot). Nur in seltensten Fällen könnte man ggfs eine Fälschung eines Screenshots nachweisen.

Wird zum Beispiel auf eine Abmahnung und Unterlassungserklärung nicht reagiert kann der Abmahner eine Einstweilige Verfügung erlassen. Das Gericht prüft wenn überhaupt nur rudimentär, ob eine Einstweilige Verfügung überhaupt statthaft ist. Dann musst Du Beanstandetes löschen, oder berichtigen, ohne das Verschulden gerichtlich festgestellt wurde. Zahlen musst Du dann zwar noch nicht, aber es folgt dann ja unweigerlich der gerichtliche Rechtsstreit, den du ohne Anwalt nicht bestreiten kannst. Dort muss der Abmahner gar nicht viel machen, denn sein Nachweis sind in den meisten Fällen Screenshots. Nur wenige Abmahnungen scheitern vor Gericht.
Machst du also Fehler zb in deiner DSVGO, könnte das ein Wettbewerber leicht nachweisen und auf Deine Kosten abmahnen. 1500€ Kosten für dich sind da selbst bei Mini-Blogs die Folge.

Grösstes Problem der DSVGO ist meiner Meinung nach, dass die DSVGO eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit der kleinen Marktteilnehmer hat sich drastisch erhöht. Die großen Marktteilnehmer sind meist fein raus. Google bietet ja nicht von ungefähr gerade seinen großen Kunden/Adsensepartnern (also jenen mit Google Account Manager) eine maßgeschneiderte Lösung an. Die vielen kleinen jedoch lässt Google unverzeihlicherweise im Regen stehen.

Eine Abmahnung ist insbesondere im Wettbewerbsrecht ein extrem scharfes Schwert. Ist nur leider zum unverhältnismäßigen 'Kopf ab' Schwert degeneriert. Der Staat verlässt sich, was die Durchsetzung der DSVGO betrifft auf das Abmahnwesen des Wettbewerbsrechts. Das dürfen wir denen nicht durchgehen lassen.

Ich fordere daher dringend das deutsche Recht mit dem französischen Recht zu harmonisieren. Zitat "Anders als im deutschen Recht ist eine Abmahnung, DER ENTSPROCHEN WIRD, per se (in Frankreich) nicht kostenpflichtig. Es können lediglich die Zustellungskosten eines entsprechenden Schreibens geltend gemacht werden. Gem. Art 1153 des Code civil francais können lediglich Verzugszinsen nach Ablauf der Mahnfrist erhoben werden."
Dieses Zitat muss überall auftauchen, auf allen Euren Seiten. Das muss dem Publikum eingehämmert werden. Wenn es viele machen würden hätte es Effekt. Nur leider werdet ihr das nicht machen...DAS ist das Problem dabei...

Das oben erwähnte Zitat müsst ihr euren Volksvertretern ständig in Email- und in Briefform vortragen. Es ist nicht im mindesten einzusehen, dass bei uns ein vollkommen anderes Abmahnrecht gilt, als in Frankreich. Das ist nicht hinnehmbar. Dann werdet ihr sehen in wie weit die deutschen Politiker Eure Anliegen für relevant halten. Reagieren sie nicht 'einfach mal' deren Websites abmahnen. Würd mich mal interessieren was dann passiert.

Verfasst: 02.02.2019, 20:29
von FRANKFURT
kyper hat geschrieben:Es ist nicht im mindesten einzusehen, dass bei uns ein vollkommen anderes Abmahnrecht gilt, als in Frankreich. Das ist nicht hinnehmbar. Dann werdet ihr sehen in wie weit die deutschen Politiker Eure Anliegen für relevant halten. Reagieren sie nicht 'einfach mal' deren Websites abmahnen. Würd mich mal interessieren was dann passiert.
Ich gehe davon aus du lebst auch in Deutschland. Wie viele Politiker hast du abmahnen lassen, nachdem du ihnen den Text geschickt hast?