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GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 01:26
von Noah_CCC
Hallo,

Als Kleinunternehmer habe ich mich leider die letzten Jahre nicht sonderlich um meine Steuern gekümmert...

Außer den Steuererklärungen am Jahresende, die ich nach bestem Gewissen ausgefüllt habe, hab ich sonst nichts gemacht :crazyeyes:

Nun werde ich dieses Jahr wahrscheinlich die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überschreiten und muss deshalb unbedingt was unternehmen.

Meine Einnahmen bestehen größtenteils aus Google Adsense & dem Amazon Partnernet.

Wie genau speichere ich die Belege der letzten Jahre GoBD Konform ab ?

Braucht man dafür eine Steuersoftware ?

Und würde sich ein Steuerberater für mich lohen ?

Danke

Verfasst:
von

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 07:33
von staticweb
> Wie genau speichere ich die Belege der letzten Jahre GoBD Konform ab ?

Diese müssen zeitnah elektronisch archiviert werden, wenn sie nicht bereits konform vorliegen.

> Braucht man dafür eine Steuersoftware ?

Das sind 2 verschiedene Dinge.

> Und würde sich ein Steuerberater für mich lohen ?

Woher sollen wir das wissen?

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 08:48
von Hanzo2012
Einfach alles ausdrucken und abheften, denn die GoBD gelten nur für digitale Belege. Macht mein Steuerberater auch so, genau aus diesem Grund. Die GoBD sind unlogisch und wurden von Leuten ausgedacht, die keine Ahnung von Informatik haben.

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 09:23
von staticweb
> Einfach alles ausdrucken und abheften, denn die GoBD gelten nur für digitale Belege.

Ich denke eher das Gegenteil ist der Fall. Es betrifft also Bar-Belege und natürlich auch digitale Belege, die die Norm nicht erfüllen.

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 09:55
von Hanzo2012
OK, meine Aussage war so nicht korrekt. Die GoBD enthalten Vorschriften sowohl für Papierdokumente als auch für elektronische Dokumente.
Die strengen und aus Informatiker-Sicht fragwürdigen Vorschriften, wie elektronische Belege sicher, nicht manipulierbar und verfügbar archiviert werden sollen, gelten jedoch eben nur für elektronische Dokumente. Für Papierdokumente gelten diesbezüglich weiterhin die alten Vorschriften.
Wenn es hier nur um AdSense und Amazon geht, dann spräche nichts dagegen, die Rechnungen an diese ausschließlich in ausgedruckter Form aufzubewahren (zur Sicherheit jeweils eine Kopie im Keller).

Zitat von Haufe:
Sofern die Rechnungen mit einem Textverarbeitungsprogramm oder einer Tabellenkalkulation geschrieben werden und beispielsweise die Word- oder Excel-Vorlage nur als Maske dient und die Rechnung dann ausgedruckt wird, gilt diese als Papierrechnung, und es gelten dieselben Aufbewahrungsvorschriften für Papierbelege wie von vor 2015. Wird die Rechnung aber auch digital abgespeichert, gilt sie als elektronischer Beleg.
Ich würde unabhängig davon aber trotzdem den Gang zum Steuerberater empfehlen. Da machst du einen Termin zur Erstberatung (normalerweise kostenfrei). Erkläre, womit du dein Geld machst, und schau, was er zu sagen hat. Lass dir natürlich auch die Kosten abschätzen. Ich hatte bei mir alles jahrelang selbst gemacht, aber irgendwann war's mir zu viel. Ich bin dann mit einer handvoll Musterrechnungen zu drei verschiedenen Steuerberatern gegangen und habe denen gezeigt, worum es geht, und wie ich das bis dato gemacht hatte. Einer der drei wusste sofort Bescheid, auch was Reverse Charge angeht, und machte auch sonst einen super Eindruck. Bei dem bin ich geblieben und bin sehr froh über diese Entscheidung.

Verfasst:
von

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 11:14
von staticweb
> Für Papierdokumente gelten diesbezüglich weiterhin die alten Vorschriften.

Der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass viele Behörden selbst noch nicht zu 100% digital arbeiten.

Langfristig wird das Ziel aber eine flächendeckende Digitalisierung der Buchhaltung und Steuerunterlagen sein.

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 12.11.2019, 19:45
von daniel5959
Hallo,
staticweb hat geschrieben: 12.11.2019, 11:14Langfristig wird das Ziel aber eine flächendeckende Digitalisierung der Buchhaltung und Steuerunterlagen sein.
das "papierlose Büro" wird in Deutschland wohl erst kommen, wenn der Mond Werbelogos von Facebook & Co. anzeigt.

daniel5959 :)

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 13.11.2019, 00:43
von Noah_CCC
Danke für die Antworten, dass war schon mal sehr hilfreich.

Ich denke es ist wirklich das beste erstmal alle Belege und Rechnungen Auszudrucken und mich dann beraten zu lassen.

Aber wie genau gehe ich den da vor. Bei Google Adsense & Amanon Partnernet einfach ein Screenshot von der Zahlungshistorie machen ?!

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 13.11.2019, 07:49
von staticweb
> Aber wie genau gehe ich den da vor. Bei Google Adsense & Amanon Partnernet einfach ein Screenshot von der Zahlungshistorie machen ?!

Suche dir schnellstens einen Steuerberater, wenn du dich darüber noch nicht informiert hast.

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 13.11.2019, 17:15
von ole1210
1.: Archivieren und speichern sind zwei völlig verschiedene Geschichten. Gemäß GoBD musst du "nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unverfälscht" aufbewahren. Reines speichern erfüllt das nicht.

2.: Archiviert werden müssen alle Geschäftsbriefe, nicht nur Rechnungen.

3.: Unterlagen die analog (per Post) bei dir eintreffen darfst du digital archivieren. Unterlagen die digital eintreffen musst du auch digital archivieren. Die kannst du zwar gerne zusätzlich ausdrucken, bei einer Prüfung werden die Drucke jedoch nicht anerkannt.

Re: GoBD Konforme Rechnungen

Verfasst: 14.11.2019, 13:58
von Vegas
Genau wie Ole sagt, es reicht weder aus, Papierunterlagen einfach mal so zu scannen und in einen Ordner auf der Festplatte zu schieben, noch ist ein Ausdruck eines digitalen Dokuments ohne das digitale Original etwas wert.

Ansonsten würde ich mal schnell zum Steuerberater: Einnahmen aus Leistungen in das EU Ausland (Amazon/Luxemburg, Google/Irland) unterliegen der Reverse Charge Regelung und damit bist Du auch als Kleinunternehmer in der Pflicht, Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen und Umsatzsteuererklärungen abzugeben, auch wenn sich das für Dich steuerlich nicht auswirkt.