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E-Mail-Marketing

Verfasst: 21.01.2020, 10:16
von Molzer
Hallo, ich verschicke mails im B2B-Bereich, an potentielle Kunden, über Outlook.
1. Wie kann ich herausfinden, ob die mails gelesen werden, bzw. überhaupt es erst in den E-Mail-Eingang statt in den Spamordner schaffen? Ich meine mich zu erinnern, dass software wie Mail-Chimp einem zeigt wie viele geöffnet wurden, ist das richtig? Aber wie viele im spam-ordner hängen geblieben sind zeigt solche software nicht, oder?
2. Wie kann ich die zustellbarkeit einer mail erhöhen (also dass sie nicht im spam ordner landet)? Ich meine der spamfilter ist „intelligent“. Momentan nenne ich in der mail 3x meine Domain – könnte das die zustellbarkeit verringern? Was ist überhaupt best-practise um die zustellbarkeit zu erhöhen?

Danke

Bevor jemand vor lauter Scheinheiligkeit gleich anfängt zu hyperventlieren (ich meine eine ganz spezielle Person): ich verschicke nur an Unternehmer, bei denen ein „berechtigtes Interesse einer Kontaktaufnahme vermutet werden kann“. Das ist zwar immer noch kalt-aquise, aber damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite.

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Re: E-Mail-Marketing

Verfasst: 21.01.2020, 11:34
von Tomasso
Bevor jemand vor lauter Scheinheiligkeit gleich anfängt zu hyperventlieren (ich meine eine ganz spezielle Person): ich verschicke nur an Unternehmer, bei denen ein „berechtigtes Interesse einer Kontaktaufnahme vermutet werden kann“. Das ist zwar immer noch kalt-aquise, aber damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite.
Da würde ich mich aber mal genauer informieren. Der BGH hat bereits beim Versenden der ersten Werbemail einen Unterlassungsanspruch zugesprochen.

Re: E-Mail-Marketing

Verfasst: 21.01.2020, 12:13
von Vegas
Molzer hat geschrieben: 21.01.2020, 10:16 bei denen ein „berechtigtes Interesse einer Kontaktaufnahme vermutet werden kann“. Das ist zwar immer noch kalt-aquise, aber damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite.
Vorsicht, und das sage ich ohne zu hyperventilieren, ich glaube Du wirfst unterschiedliche rechtliche Regelungen in einen Topf. Nur weil das laut DSGVO vielleicht ok ist, ist es noch lange nicht ok im Sinne des UWG. Die Latte für eine Ausnahme im Sinne von § 7 Abs. 3 UWG, also Werbung an bestehende Kunden, liegt sportlich hoch. Keine Rechtsberatung, aber ganz so einfach ist das mit der Kaltakquise nicht.

Re: E-Mail-Marketing

Verfasst: 21.01.2020, 12:26
von staticweb
1. serverseitige Interaktion
2. Frequenz, Anzahl der Empfänger, Inhalt und MailServer
3. das ist rechtlich fragwürdig

Re: E-Mail-Marketing

Verfasst: 21.01.2020, 19:35
von daniel5959
Hallo,

wozu gibt es eigentlich Suchmaschinen?
E-Mail Werbung und Newsletter Marketing: Was ist erlaubt, was sind die häufigsten Abmahnfallen?
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8. Checkliste E-Mail Werbung und Newsletter

1. Keine Kaltakquise

Ohne Einwilligung des Empfängers dürfen Sie keine Werbemails und Newsletter versenden. Keine einzige. Auch nicht im B2B-Bereich.

Die einzige Ausnahme sind Ihre Bestandskunden.

Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/market ... hnung.html
Weiterhin gibt es detaillierte Echtzeit-Reports über Zustell-, Öffnungs-, Klick- und Conversion-Rate, so dass Sie die Newsletter optimal auf Ihre Zielgruppe und deren Verhalten ausrichten können.

Quelle: https://www.websitetooltester.com/blog/ ... osem_Tarif
5 Gründe, warum dein Newsletter als Spam eingeordnet wird
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Quelle: https://www.basicthinking.de/blog/2019/ ... tter-spam/
daniel5959 :)

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