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Linkverkauf aber richtig

Verfasst: 20.02.2014, 17:48
von einmalseomitallesbitte
Moin,

bitte keine Moralapostel Kommentare à la "in den Google Guidelines steht aber..."!

Spott ist natürlich erlaubt :D

folgendes:

Gelegentlich verkaufe ich mal nen Link auf meinem Blog. Im konkreten Fall hatte ich mit dem Kunden vereinbart, einen Artikel neu zu erstellen und darin auf seine Seite zu verlinken. Meinen Teil habe ich erfüllt. Geld habe ich aber nie gesehen. Die Rechnung hatte ich nur als pdf (nicht per Post) versandt.

Was würdet ihr machen?

a) Mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Anwalt nerven (bzw bluffen)
b) nichts tun
c) den Link auf einen Konkurrenten ändern
d) den Linktext auf "buy cheap viagra" ändern
e) eine andere Gemeinheit

Problem ist glaube ich, dass bei Beträgen unter 100 Euro rechtliche Schritte irgendwie unverhältnismäßig sind. Außerdem hat der Kunde seine SEO-Wirkung schon erzielt. Einfach dadurch, dass der Link schon ein paar Wochen steht. Die Maßnahmen c und d bringen im kleinen Maßstab wohl leider auch nicht viel, bzw könnten sie sogar meiner Seite schaden :)

Ich freu mich jetzt schon auf die Antworten :D

Verfasst:
von

Verfasst: 20.02.2014, 17:54
von Kristian
Hallo,

Mahnung schicken.
Eine zweite Mahnung braucht es eigentlich nicht aber dennoch, 2. Mahnung schicken.
Wenn er da nicht reagiert, hmmm, dann hat er die Forderung akzeptiert und du kannst vollstrecken lassen.

KEINE RECHTSBERATUNG!!!

Viel Erfolg
Kristian

Verfasst: 21.02.2014, 09:48
von einmalseomitallesbitte
Hast Recht. Ich werde mit Mahnungen anfangen.

Falls das nicht hilft, werde ich mich nochmal informieren, ob es für den Kunden auch keine rechtlichen Schlupflöcher gibt (der Vertrag beruht ja zb nur auf einer Mail) und ggf die Forderung vollstrecken lassen.

Andernfalls siehe Punkt c bis e. Wobei c ja noch legal wäre. d fällt wohl unter negative SEO und ist strenggenommen glaub ich eine Straftat.

Verfasst: 21.02.2014, 09:54
von Chh1
Nehm den Telefonhörer in die Hand und sprech ihn nett drauf an.

Hast du das schon einmal probiert?

Verfasst: 21.02.2014, 09:57
von ole1210
(der Vertrag beruht ja zb nur auf einer Mail)
Und? Auch ein Handschlag wäre ein gültiger Vertrag!

Verfasst:
von

Re: Linkverkauf aber richtig

Verfasst: 21.02.2014, 10:25
von Malte Landwehr
Ich würde vor der Mahnung einmal nachfragen ob es evtl. nur vergessen wurde. Direkt zu Mahnen finde ich sehr aggressiv.
einmalseomitallesbitte hat geschrieben:d) den Linktext auf "buy cheap viagra" ändern
Damit schadest du dir selbst mehr als ihm. Denn dann steht auf deiner Website etwas von "buy cheap viagra".

Verfasst: 21.02.2014, 11:09
von collection23
Hallo,

Mahnung schicken.
Eine zweite Mahnung braucht es eigentlich nicht aber dennoch, 2. Mahnung schicken.
Wenn er da nicht reagiert, hmmm, dann hat er die Forderung akzeptiert und du kannst vollstrecken lassen.
Zum Vollstrecken braucht man einen Titel und dazu ist erstmal ein Mahnbescheid nötig. Eine Mahnung ist kein Mahnbescheid.

Ich würde erst mal Kontakt zum Schuldner suchen.

Verfasst: 21.02.2014, 11:32
von einmalseomitallesbitte
Danke für die ganzen Anregungen!

Klar, der Weg muss ja sein: höflich nachfragen und nur wenn keine Einsicht kommt, einen Gang zulegen.

D.h. Zahlungserinnerung -> Mahnung -> 2. Mahnung -> Mahnbescheid

Und ja - den spammy Linktext will ich auch meinen Lesern nicht antun. Ich dachte nur, ich bekomme etwas kreativen Input in Sachen negativ SEO :evil: ...nur für den Ernstfall natürlich.

Verfasst: 21.02.2014, 13:00
von Chh1
einmalseomitallesbitte hat geschrieben:Und ja - den spammy Linktext will ich auch meinen Lesern nicht antun. Ich dachte nur, ich bekomme etwas kreativen Input in Sachen negativ SEO :evil: ...nur für den Ernstfall natürlich.
:bad-words:

Verfasst: 16.10.2017, 15:30
von Rem
Die Rechnung hatte ich nur als pdf (nicht per Post) versandt.
Ich hatte ein ähnliches Problem, da meinte der Anwalt, ich muss einen eingeschriebenen Brief schicken und dann hätte ich eine Bestätigung, dass der Brief erhalten wurde.

Tja. Kostet. Daher greif lieber mal zuerst zum Hörer.

Und falls Du Deine Beiträge für Kleingeld publizierst: schön ist auch Vorkasse. Also Mund abwischen und das vergessen. Denn im schlimmsten Fall ist das lediglich Zeitverschwendung, also Stunden, um mit was anderem Geld zu verdienen. Selbst nach dem Anruf: dann regst Du Dich tagelang auf und arbeitest nicht an was Gescheitem.

Ich habe bei meinem Problem, einem Ausstand von 1000 EUR, 300 oder 400 EUR nachgeworfen (für Anwaltsberatung und Betreibung), und bin nach 5 Jahren so schlau wie zuvor. Wenn's nichts zu holen gibt, ist das halt so. LOL. Die Konsequenz ist eher, dass ich mit zwielichtigen Leuten keine Geschäfte mehr mache und mal eher auf Vorrauskasse bestehe. (Also Beträge unter 100 EUR sowieso).

Ich habe aber sonst recht schlechte Zahlungsmoral. Insbesondere bei Firmen mit Rechnungen über 1000 EUR. Da wird mal eben aus 30 Tagen 60 Tage gemacht und ich habe das zu akzeptieren. Etc. Oder man lässt 20 Tage verstreichen und schickt erst dann eine PO (Purchase Order Number). Also 90% meiner Kunden zahlen aus Prinzip nicht nach 30 Tagen. In Zeiten von SEPA/IBAN fällt das problemlos auf. ALLERDINGS: die Leute zahlen für 80% der verkauften Bannerleistung im Vorraus selbst wenn sie erst nach 60 Tagen zahlen. Wenn die ausfallen/bankrott gehen, dann habe ich nur 20% in den Sand gesetzt.

Verfasst: 16.10.2017, 17:02
von mwitte
Du hast schon gesehen, dass einer der Spammer den alten Beitrag hochgeholt hat -- oder ;-)

Verfasst: 16.10.2017, 17:13
von onlineshops
Hallo Freunde

In solchen Fällen lösche ich den Link einfach und vergesse das alles.
Bis zur Bezahlung bleiben solche Links nofollow.


Grüße

Verfasst: 16.10.2017, 17:22
von swiat
onlineshops hat geschrieben:Hallo Freunde

In solchen Fällen lösche ich den Link einfach und vergesse das alles.
Bis zur Bezahlung bleiben solche Links nofollow.


Grüße
Wenn jemand nicht bezahlt, was selten ist (bin zu billig), dann lasse ich die Links trotzdem, ich habe mir das abgewöhnt mich da lange zu ärgern, man sieht sich immer zwei mal im leben ......

Gruss

Verfasst: 10.11.2017, 14:07
von Romy1980
Ich würde (mache ich auch) immer mahnen, wenn der vereinbarten Betrag nicht gezahlt wird. Es steckt immerhin deine Arbeit darin!! Bisher habe ich zum Glück, immer meine Kohle bekommen. Und ja es nervt, wenn mein seinem Geld hinterherrennen muss :(

Verfasst: 13.12.2018, 14:29
von superolli
Wenn Du einen klaren Auftrag hast und den erfüllt hast wie verabredet, warum willst Du dann auf Dein Geld verzichten. Einmal mahnen ist völlig ok, er hatte ja bereits die Chance zu zahlen.

Schreib sowas wie "wir können nachvollziehen, dass in der Hektik mal was vergessen wird, aber ... " Das ist völlig legitim. Ich kann nicht nachvollziehen, dass mit potentiellen Betrügern so locker umgegangen wird.