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Ab dem 1 Januar 2015 gelten neue Umsatzsteuerregeln für den

Verfasst: 21.11.2014, 15:00
von Google+ Import-Bot
Autor2310: Herbert Malle

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Ab dem 1 Januar 2015 gelten neue Umsatzsteuerregeln für den Handel mit digitalen Produkten mit EU-Bürgern

Solltest du E-Commerce mit EU-Bürgern betreiben, oder es planen, dann ist dieser Artikel sehr wichtig für dich.

Gruß
Mercy

Autor: Oliver Floßdorf

Quelle: https://plus.google.com/114053610462312 ... zELFfm77VF

Verfasst:
von

Verfasst: 21.11.2014, 16:25
von Provocateur
Das wird völliger Unsinn sein. Wenn ich Kunden aus 84 Ländern habe, werde ich sicherlich nicht die Steuern dieser Länder (oder der wenigen EU-Länder) recherchieren und dann jeweils berechnen. Denke eine Checkbox setzen, dass sich der Nutzer damit einverstanden erklärt die Fremde USt anzuerkennen statt der landesüblichen, müsste reichen. Ab zum Anwalt würde ich sagen.

Verfasst: 21.11.2014, 18:32
von Parus
Nein, Provocateur, Unsinn ist das nicht.
Oder besser gesagt: Die Neuregelung kommt tatsächlich zum neuen Jahr.
Und mit einem "Häkchen zur Steuerwahl", wie Du es vermutest, ist es nicht getan.

Trotzdem ist das Problem relativ leicht in den Griff zu bekommen: "MOSS" ist dein Freund...

Ist halt einmal eine Umstellung und gut.

Verfasst: 21.11.2014, 20:13
von Provocateur
Parus hat geschrieben:"MOSS" ist dein Freund...
Was genau ist das?

Verfasst: 21.11.2014, 21:29
von mogli
Provocateur hat geschrieben:
Parus hat geschrieben:"MOSS" ist dein Freund...
Was genau ist das?
Einfach zusammen mit dem Begriff "Steuern" bei Google eingeben und schon bekommst du alle Antworten.

Verfasst: 21.11.2014, 21:53
von Parus
"MOSS" ist die Abkürzung der Brüsseler Steuerbürokratie für "Mini-One-Stop-Shop".

Eine ausführliche Darstellung findest du z.b. hier: https://recht.is/11jt
(der Artikel ist am Anfang etwas theoretisch, ab der Überschrift "MOSS Registrierung" wirds dann praktisch).

Kurz gesagt: Zum MOSS anmelden (beim Bundeszentralamt für Steuern, wie jetzt schon für die USt-ID) und dann die Erklärungen einheitlich für alle Länder z.b. über ELSTER (wie bei den normalen USt-Voranmeldungen) abgeben.

Verfasst: 21.11.2014, 22:57
von Provocateur
Parus hat geschrieben:"MOSS" ist die Abkürzung der Brüsseler Steuerbürokratie für "Mini-One-Stop-Shop".

Eine ausführliche Darstellung findest du z.b. hier: https://recht.is/11jt
(der Artikel ist am Anfang etwas theoretisch, ab der Überschrift "MOSS Registrierung" wirds dann praktisch).

Kurz gesagt: Zum MOSS anmelden (beim Bundeszentralamt für Steuern, wie jetzt schon für die USt-ID) und dann die Erklärungen einheitlich für alle Länder z.b. über ELSTER (wie bei den normalen USt-Voranmeldungen) abgeben.
Danke Dir