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DSGVO und mehrsprachige Seiten

Verfasst: 07.08.2018, 10:55
von Jomani17
Wie handhabt ihr das?
Bei einer mehrsprachigen Seite muss ja Impressum + Datenschutzerklärung ebenfalls in den Fremdsprachen vorliegen.

Ich arbeite mit e-recht24 aber dort gibt es maximal noch die englischen Versionen. Theoretisch muss ich meine Rechtstexte also in div. Fremdsprachen übersetzen lassen?

Bei Tolingo wollte man gerade 500€ für eine Übersetzung.


Wie geht ihr das an?

Verfasst:
von

Verfasst: 07.08.2018, 11:18
von Hanzo2012
Ich verlinke auf die englische Version.
Überlege gerade, ob ich zusätzlich auch einen Link auf die von Google übersetzte Version (in die Zielsprache) einbauen soll. Der Google-Übersetzer kann ja auch ganze Webseiten übersetzen.

Verfasst: 07.08.2018, 11:27
von codemonk
deepl.com

Verfasst: 08.08.2018, 12:33
von Jomani17
@Hanzo2012 Soweit ich weiß ist das nicht ausreichend. Wenn deine Seite auch auch Nierderländisch verfügbar ist, muss du auch entsprechend eine niederländische Version der Datenschutzerklärung anbieten.

@codemonk Das genügt tatsächlich? Die Datenschutzerklärung automatisiert übersetzen lassen?

Verfasst: 08.08.2018, 12:41
von Hanzo2012
Jomani17 hat geschrieben:@Hanzo2012 Soweit ich weiß ist das nicht ausreichend. Wenn deine Seite auch auch Nierderländisch verfügbar ist, muss du auch entsprechend eine niederländische Version der Datenschutzerklärung anbieten.
Hast du dafür eine verlässliche Quelle? Google und Facebook halten sich jedenfalls nicht dran. Die unterstützen jede Menge Sprachen, aber die Datenschutzerklärung haben sie nicht in jeder davon.

Verfasst:
von

Verfasst: 08.08.2018, 12:43
von codemonk
Meiner Erfahrung nach und nach etlichen Doublechecks - ja.

BTW: DeepL bietet Übersetzern ein Plug-In für deren Standardapp an, welches aufgrund der Qualität von DeepL auch entsprechend genutzt wird

-> https://www.deepl.com/pro.html

Verfasst: 08.08.2018, 15:06
von Jomani17
@Hanzo2012

https://www.datenschutz.org/datenschutz ... rsprachig/
Was Google & Co machen sei mal dahingestellt. Die können es sich leisten, es drauf ankommen zu lassen. Für mich ist es auch einfach einleuchtend, dass die Datenschutzerklärung in div. Sprachen angeboten werden muss. Wenn meine Internetseite auch Niederlänger anspricht, müssen auch diese über den Datenschutz aufgeklärt werden. Ich kann nicht davon ausgehen, dass jeder Englisch spricht und genauso kann ich die Besucher nicht zwingen, einen Deutschkurs zu besuchen.


@codemonk
Ich weiß ja nicht. Bei nem eigenen Projekt würde ich das evtl. so machen.
Wenn ich Jemanden in diesem puncto betreue, könnte ich mit der Lösung nicht richtig schlafen.

Verfasst: 08.08.2018, 15:12
von codemonk
Ist doch einfach verifizierbar ... Übersetzung bei DeepL machen, bei Google in die ursprüngliche Sprache zurückübersetzen.