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neuer Nachname - Rechnungen

Verfasst: 10.06.2019, 11:21
von SEO88
Hallo,

wie lange hat man denn Zeit noch unter seinem alten Nachnamen zu firmieren, wenn er geändert wurde?

Hier geht es besonders um die Rechnungsstellung (Einnahmen und Ausgaben).

Verfasst:
von

Verfasst: 12.06.2019, 11:23
von ole1210
Ich würde ziemlich sicher sagen: 0!

Eingehende Rechnungen zurücksenden und korrigieren lassen. Ausgehende Rechnungen sollten ja ab Tag 1 korrigiert sein.

Verfasst: 13.06.2019, 10:53
von Lollipop
Und was soll das Problem dabei sein, wenn man das nicht sofort macht?
Klar, Neukunden sollte man mit dem neuen Namen Rechnungen ausstellen, könnte sonst verwirren. Bestandskunden ists mit Sicherheit egal, die wissen ja auch nicht wann genau der Name geändert wurde. Und dem FA ists auch egal, weil sich ja die Steuernummer nicht ändert. Im Zweifel kann man ja auch den Steuerberater eine kurze Notiz bei der nächsten Steuererklärung ans FA mitgeben, damit sofort ersichtlich ist, dass sich der Name geändert hat und eingehende Rechnungen jetzt auch auf den neuen Namen laufen können.

Würd ich nicht so eng sehen.

Verfasst: 13.06.2019, 13:17
von staticweb
> Würd ich nicht so eng sehen.

Sieht das FA bestimmt anders, wenn du eine nicht mehr existierende Anschrift verwendest.

Du solltest dir mal den Paragraphen §14 des UStG zu Gemüte führen.

Verfasst: 14.06.2019, 12:06
von Lollipop
Wer redet denn von einer nicht existierenden Anschrift? Es geht einzig um den Nachnamen laut TE. Und das ist schnell mit dem FA geklärt, sollten da Fragen aufkommen.

Ihr tut oft so, als wäre das FA ein Monster, dass jedem und allem grundsätzlich schlechtes will. Da sitzen Menschen mit denen man im Zweifel auch reden kann. Ich hab in den über 15 Jahren meiner Selbstständigkeit nie Probleme mit denen gehabt. Ganz im Gegenteil, da war bei Fragen oder Schwierigkeiten immer ein hilfsbereiter Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung mit dem man die Sache klären konnte.
Klar gibt's da feste Regeln und Gesetze an die sich gehalten werden muss, aber auch denen ist klar, dass bei nicht vorsätzlichen Verfehlungen nicht gleich die ganz große Keule ausgepackt werden muss. Zumal das Steuergesetz auch für Fachleute immer wieder Stolperfallen bereitstellt. Ist halt alles extrem komplex.

Edit: Davon ab, hat der TE ja noch nicht mal was vom FA geschrieben, sondern nur ganz allgemein gefragt.

Verfasst:
von

Verfasst: 14.06.2019, 13:48
von staticweb
> Ihr tut oft so, als wäre das FA ein Monster, dass jedem und allem grundsätzlich schlechtes will.

Nein, das würde ich nicht verallgemeinern

> Ich hab in den über 15 Jahren meiner Selbstständigkeit nie Probleme mit denen gehabt.

Stammen deine Erfahrungen nur aus Anfragen oder auch aus einer Steuerprüfung?
Im übrigen weißt du nicht was die Zukunft für Personal bringt!

> Ist halt alles extrem komplex.

Im Zweifelsfall bist immer du selbst verantwortlich!

Verfasst: 14.06.2019, 13:48
von ole1210
standskunden ists mit Sicherheit egal, die wissen ja auch nicht wann genau der Name geändert wurde. Und dem FA ists auch egal, weil sich ja die Steuernummer nicht ändert.
Völliger Blödsinn! Bei einer falschen Firmierung riskiert der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug und der leistende Unternehmer bleibt auf den Steuern "sitzen".

Jetzt gerade interessiert das niemanden. Bei der nächsten Prüfung hingegen wird es teuer!