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Kunde kündigt abrupt Webdesign Vertrag

Verfasst: 07.06.2014, 21:01
von micky005
Hallo allerseits,

ich hoffe mein Beitrag passt hierher es geht ja eigentlich um Webdesign.

Kunde (gewerblicher Unternehmer) erteilt Auftrag webdesign in ebay , Festpreis wird bezahlt,Kunde schickt Unterlagen,grobe skizze wie die seitenstruktur und menü aussehen soll (es ist ein everkürzte startseite-einer größeren webseite di dann zu dieser verlinken soll)
Abmachungen werden per email getroffen-es gibt keine AGB.

Nun folgendes:

Kunde sendet email eine ganz grobe skizze, wie das menü angeordnet sein soll und die Produkte-es ähnelt die Anordnung der Produkte wie auf der größeren Originalseite auf die später verlinkt werden soll nur etwas verkürzt un dübersichtlicher gestaltet.

Nun ist die Skizze fertig gebaut,die website ist quasi funktionsfähig nur weiterer Inhalt fehlt die mir der Kunde noch senden sollte,es ist eine fertige website ohne /mit wenig Inhalt

Nun schickt der Kunde Kündigung per email, der Kunde bedauert es sei nicht geplant gewesen,er habe einen Onlineshop Vermarkter gefunden der seine Produkte vermarktet,daher brauche er die website gar nicht mehr.

Kunde schlägt vor 120€ zurückzahlen und den Rest behalten vom vereinbarten Festpreis.

Was sagt Ihr dazu? habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht,was sollte man in so einem Fall am besten tun?

Man kann nicht einfach einen Vertrag mittendrin abbrechen nur weil man einen anderen Auftragnehmer gesucht hat.
Dumm nur- Kunde kann eine negative Bewertung reinwürgen....


Wie vermeidet man zukünftig so etwas auf ebay?
Am besten mit einer AGB? Für solche unvorhergesehene Eventualitäten mit einer AGB besser absichern -wie sollte die aussehen (Muster Formular das gut dazu passt?)


Die Kunden glauben wohl ebay sei ein rechtsfreier Raum.

Freue mich über feedback Tipps und Ratschläge.

viele grüße
micky005

Verfasst:
von

Re: Kunde kündigt abrupt Webdesign Vertrag

Verfasst: 07.06.2014, 21:25
von SEO-SENIOR
micky005 hat geschrieben:
Nun schickt der Kunde Kündigung per email, der Kunde bedauert es sei nicht geplant gewesen,er habe einen Onlineshop Vermarkter gefunden der seine Produkte vermarktet,daher brauche er die website gar nicht mehr.

Kunde schlägt vor 120€ zurückzahlen und den Rest behalten vom vereinbarten Festpreis.
Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.

Verfasst: 07.06.2014, 23:12
von blitec
Da es sich um einen gewerblichen Kunden handelt, ist hier das BGB erst einmal uninteressant.

Du kannst dem Kunden natürlich nun mitteilen, dass du auf Erfüllung bestehst. Du lieferst also was vereinbart war und er zahlt. Natürlich könnt ihr euch auch auf eine Teilrückzahlung einigen, das liegt hier wohl an dir.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung

Verfasst: 07.06.2014, 23:17
von hanneswobus
mh. na ich haette nach so einer story die schnauze voll und wuerde um ebay - als akquisekanal - einen bogen machen. mh. natuerlich wuerde ich auch auf erfuellung bestehen.

gruß

Verfasst: 07.06.2014, 23:21
von Web-Schneiderei
Da ihr beide Unternehmer seit, gibt es generell kein Widerrufsrecht in Deutschland. Das Widerrufsrecht ist nur für Verbraucher anwendbar.

Wenn du nun ganz penibel bist, kannst du natürlich deine Arbeit, wie bestellt, beenden und dann auf Zahlung der ausgemachten Summe pochen.

Verfasst: 08.06.2014, 08:50
von catcat
Ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung wurde geschlossen und beide Seiten können auf Vertragserfüllung bestehen.
Da Du Deine bisher erbrachte Leistung ja nicht mehr zurücknehmen oder anderweitig verwenden kannst, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf Bezahlung der bisher erbrachten Leistung.

Wieviel das ist 20%, 50%, 90%? weißt Du am besten.
Wenn Du (und etwaige hinzuzuziehende Fachleute) der Meinung bist, Du hast bereits 90% der Arbeit korrekt erledigt und der Kaufpreis lag bei 500 EUR, dann kannste auch 450 EUR verlangen und den Rest zurückzahlen.

Du selbst benötigst eigentlich keine AGB. Durch das HGB und BGB ist so ziemlich alles abgedeckt. Nur, wenn Du ganz spezielle Dienstleistungen anbietest, wären eigene AGB kein Fehler.

Ne Rote bei ebay kannst Du evtl. vermeiden, indem Du ebay klarmachst, das nicht Du den Vertrag unterbrochen hast.

Verfasst: 08.06.2014, 21:21
von micky005
Hallo schöne Pfingsten allen,

habe noch Kater von gestern,mit 44 verträgt man nix mehr.....

Nun danke für eure Tipps und Ratschläge!
Dies ist bisher nur einmal vorgekommen.

Ebay werde ich auch nicht ewig nutzen,sondern als Anfang bis ich einen anderen akquise kanal gefunden habe,denn in der Branche wird mehr an Honopar verlangt als ebay Kunden bezahlen wollen.

Ich denke AGB reinstellen macht doch Sinn um von Anfang an klare Regeln vorzugeben.

Sonderwünsche, von Kunden ist ebenfalls ein leidiges Übel,man solle doch noch hier und hier und an der anderen website des Kunden auch noch was ändern.....das ganz klar in AGB regeln das sowas extra bezahlt werden muss.

Ich denke mal wöchentlich in versch.Foren mitmachen Tipps und Ratschläge geben und Gastbeiträge schreiben sollte traffic und Kunden bringen,einen Versuch ist es allemal wert.

Dank an euch!

erstmal cola trinken wegen dem kater.....oder gleich mit Bier weitermachen heute abend.... :wink:

viel egrüße
micky005

Verfasst: 08.06.2014, 22:45
von SloMo
Eine kleine Anmerkung... AGB sind kein Wunschzettel, sondern müssen dem AGB-Recht genügen. Du wirst mit ziemlicher Sicherheit zum Anwalt müssen, damit sie überhaupt wirksam sind.

Verfasst: 09.06.2014, 06:07
von catcat
Die können durchaus Dein ganz persönlicher Wunschzettel sein :D
Sie dürfen nur nicht mir anderen Gesetzen kollidieren und den Kunden schlechter stellen als gesetzl. vorgesehen.

Apropo: Ab 13.06. gilt das neue Widerrufsrecht. Auch für Dienstleister^^

Verfasst: 09.06.2014, 10:33
von blitec
Bei kleinen Projekten vielleicht übertrieben, aber wenn du größere Projekte stemmen willst, dann solltest du mal nach Pflichten und Lastenheft suchen, damit kannst du die Vorstellungen beider Parteien relativ klar definieren.

Das neue Widerrufsrecht für Dienstleister zählt aber auch nur im B2C Bereich.

Verfasst: 09.06.2014, 14:02
von SloMo
catcat hat geschrieben:Die können durchaus Dein ganz persönlicher Wunschzettel sein :D
So gesehen stimmt das schon. Man kann sie auch zum Nordpol schicken und sich zu Weihnachten Hoffnung machen. Aber das geht in diesem Context vielleicht zu weit :)
Sie dürfen nur nicht mir anderen Gesetzen kollidieren und den Kunden schlechter stellen als gesetzl. vorgesehen.
Dann müssen sie noch Transparent und Verständlich sein. Da kommt es wirklich auf Details an. Eigentlich darf in AGB nichts stehen, was nicht sowieso gängige Geschäftspraxis sein könnte und auch so zu erwarten wäre.

Wie auch immer, in diesem Fall sind AGB eigentlich gar nicht das Problem. Es geht nur darum, dass der Auftragnehmer einen Anspruch auf Erbringung und Abnahme der Leistung hat und der Auftraggeber sie bezahlen muss. Alles andere ist doch außervertraglich und benötigt beiderseitige Zustimmung. Wenn die Gegenpartei sich aus dem Vertrag herauskaufen möchte, muss sie normalerweise die entgangene Gewinnaussicht ausgleichen. Also könnte man die Gewinnmarge ausrechnen und sie zu 100% einfordern, plus die bereits geleisteten Arbeits- und Materialkosten. Für den Auftraggeber wäre das noch immer günstiger als das ganze Werk.

Verfasst: 10.06.2014, 11:12
von micky005
Hallo allerseits,

da bin ich aber froh,und habe nun gelassen dem Gegenüber erklärt das seine Kündigung weil er sich einen anderen AN gesucht habe keinen solchen Grund darstellt und nichtig ist,ich auch die Skizze,eigentlich eine ganze Webseite fertig gestellt habe.

Außerordentliche fristlose Kündigung geht ja eigentlich nur wenn einer der Parteien die Vertragspflichten verletzt hat was ja nicht der Fall ist.

AGB stelle ich dennoch ein,scheinbar glauben viele immer noch ebay sei ein rechtsfreier Raum.

Mit AGB gibt man Regeln vor von Anfang an.

PS:Lohnt es sich bei XING mit zu machen um Kunden zu gewinnen?

viele grüße
micky005

Verfasst: 11.06.2014, 08:51
von catcat
Und was meint Dein Ex-Kunde dazu? Hat er deprimiert akzeptiert oder stellt er sich grade tot?

Verfasst: 11.06.2014, 09:59
von hanneswobus
micky006,

xing ist okay, aber auch sehr ueberlaufen und du wirst da dieselben risiken wie bei ebay auch erleben und einkalkulieren duerfen.

schau dir halt deine anfragenden vorher genauer an ...

gruß

Verfasst: 11.06.2014, 13:13
von micky005
Hallo,

habe von dem Ex Kunden bis jetzt noch nichts dazu gehört.
Ich kann sehr gut formulieren,ich denke mal das er Ruhe gibt,wenn nicht bleibe ich einfach mal gelassen.
Einen Rechtsstreit riskieren wegen der kleinen Summe lohnt sich eh für keinen Kaufmann.

Und Kunden über dhd24.de zu akquiieren lasse ich auch mal sein,denn wie ich erfahren konnte,gerade mit Dienstleistung,sind dort viele unterwegs die meinen,für Dienstleistung Geld nehmen sei unseriös oder so ähnlich,also ernsthafte Kunden scheint es dort nicht zu geben.

Über ebay Kleinanzeigen konnte ich bisher keine Kunden gewinnen,jetzt kommt der Sommer ich habe jetzt schon weniger Besuche auf meine auktionen,ca.40% weniger.

Gelbe seiten wäre noch eine Möglichkeit man kann sich ja dort kostenlos eintragen lassen,soll angeblich auch Kunden bringen habe ich über "hören sagen" erfahren können.

Sonst bleibt mir nur wöchentlich in passenden Foren aktiv mitmachen sowie Gastbeiträge schreiben um traffic zu generieren.

Andere Möglichkeiten sehe ich momentan nicht an Kunden heranzukommen.


Es gibt Firmen im Bereich SEO und Webdesign die in
Rechtsform der AG sind wie z.b Heindl,möchte mal wissen woher die Ihre großen Kundenaufträge her haben um solch eine große Firma zu sein (mal als beispiel)

viele grüße
micky005