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DSGVO - Online Shop

Verfasst: 05.03.2018, 17:25
von NicoSX
Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage, ich hoffe dieser Foren-Thread ist passend :D
Es ist ab Mai ja nun so, dass die DSGVO greift. Ein Punkt der DSGVO ist es, dass Kunden das Recht auf ''Vergessen werden'' haben. Es ist allerdings so, dass es in meinem Online Shop Kunden gibt, die ich auf eine Blacklist gesetzt habe, weil zum Beispiel nur Rücklastschriften gekommen sind. Ich verkaufe ausschließlich Digitale Produkte über meinen eigenen Shop und verzichte dabei auf Anbieter wie beispielsweise DigiStore, Affilinet etc.

Jetzt könnten besagte, gesperrte Kunden mir schreiben, dass ich alle persönlichen Daten löschen soll und zack, können diese wieder bestellen, weil das System diese folglich nicht mehr erkennt. Natürlich haben wir in Deutschland das Recht der Vertragsfreiheit, aber steht dieses über der neuen EU Verordnung?

Vielleicht ist jemand in einer ähnlichen Situation und hat etwas in Erfahrung bringen können. Eigentlich ist jeder in dieser Situation der einen Online Shop betreibt und Black List Kunden hat.

Beste Grüße
Nico

Verfasst:
von

Verfasst: 05.03.2018, 22:08
von ole1210
Diese Kunden darfst du eh nicht "vergessen".

Du hast hier Geschäftsbriefe (Bestellung, Bestellbestätigung, Mahnung, etc.) die du 10 Jahre archivieren musst. Das steht in dem Fall über der DSGVO.

Verfasst: 05.03.2018, 23:28
von NicoSX
Natürlich. Da hast du schon Recht. Ich kann diese DSGVO nicht leiden.
Ich werde es mal mit meinem Rechtsanwalt besprechen wie wir das gefixt bekommen.

Verfasst: 24.05.2018, 00:48
von Vegas
Geändert werden muss da gar nichts, manches ist einfach schwammig fomuliert, weil es soviele unterschiedlich gelagerte Fälle gibt, das sich das nicht über eine Art Katalog (erlaubt, erlaubt, erlaubt, verboten, verboten, verboten) lösen läßt. Müssen dann im Zweifel die Gerichte auslegen.

Ansonsten: Art. 17 Abs. 1 lit c "Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein." ivm. Art. 21 Abs. 1 Satz 2 "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen."
Fraud Prevention wie es so schön neudeutsch heißt ist meines Erachtens durchaus ein schutzwürdiger/vorrangiger berechtigter Grund, v.a. weil Du ja in der Blacklist nur die hast, die schon ganz konkret und dokumentiert eine Rücklastschrift/einen Chargeback veranlasst haben. Oder sieht das jemand anders?