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Youtube Einnahmen

Verfasst: 06.12.2016, 06:26
von DanuS
Hallo

Gehe ich richtig in der Annahme, dass man für Youtube Einnahmen kein Gewerbe anmelden muss, sondern die Einnahmen unter "freiberufliche Tätigkeiten" fällt und deshalb Einkommenssteuerpflicht sind? Zumindest in Österreich?

Grüße

Verfasst:
von

Verfasst: 06.12.2016, 08:57
von Bodo99
Nein, Du musst ein Gewerbe anmelden, da du ja nicht direkt mit dem der Erstellung und dem Verkauf der Videos Geld verdienst, sondern nur indirekt mit Werbung Dritter. Deine Videos sind ja nur Mittel zum Zweck, so wie eine Webseite mit Werbung nur Mittel zum Zweck ist, Werbeplätze zu verkaufen.

Nur wenn du Videos drehst, und diese dann direkt verkaufst, ist dies eine freiberufliche Tätigkeit.

Einkommensteuerpflichtig sind alle Einnahmen. Freiberufler sind nur von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings ist dann die Einkommensteuer um diesen Faktor höher. Unterm Strich will der Staat ja genauso viel einnehmen und hat nichts zu verschenken.

Aus meiner Sicht macht der Freiberufler-Status ohnehin nur Sinn, wenn man die Vorteile der Künstlersozialversicherung nutzen will und man weniger bürokratischen Aufwand haben will bzw. einen Steuerberater einsparen will.

Wie das nun genau in Österreich ist, weiss ich nicht. Meistens ist es ja ziemlich identisch mit Deutschland. Ich empfehle eine Konsultation beim Steuerberater.

Verfasst: 06.12.2016, 17:55
von Hanzo2012
Wie kommen Leute nur immer wieder auf die irrsinnige Idee, dass Internet-Einnahmen nicht einkommensteuerpflichtig wären?!

Verfasst: 12.12.2016, 21:25
von Nic313
Vielleicht ist es einfache ein traumhafte Wunschvorstellung!
... wäre aber auch zuuu schön.. :lol:

Verfasst: 13.12.2016, 09:14
von Bodo99
Er/Sie/Es hatte aber auch nicht gesagt, dass Internet-Einnahmen nicht einkommensteuerpflichtig wären. Nur, ob man ein Gewerbe für Youtube-Einnahmen anmelden muss oder man damit auch Freiberufler sein kann.

Verfasst: 18.12.2016, 01:17
von Hanzo2012
Oh, tatsächlich, da hatte ich ein "nicht" hinzuerfunden.

Verfasst: 18.12.2016, 03:44
von swiat
"freiberufliche Tätigkeiten"
Darunter fallen nur Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Notare und ein paar andere, dann ist da aber auch Feierabend.

Verfasst: 18.12.2016, 10:41
von Bodo99
Auch Journalisten, wie Video-Journalisten.

Verfasst: 18.12.2016, 11:22
von Rem
Auch Journalisten, wie Video-Journalisten.
... dann auch Autoren... Aber eben nur, wenn Spiegel und co zahlen.

ähh: aber da kommen eh Quellensteuern ins Spiel??? Täusche ich mich. Also ich habe als Ausländer da so eine Schererei mit der Rückforderung Deutscher Quellensteuern, das ist nicht normal. Auf Tantiemen und Lizenzen. Es ist übel.

Seid froh, wenn nur Einkommenssteuern anliegen. LOL