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Steuern auf Adsense-Einnahmen als Rentner - was ist zu tun?

Verfasst: 14.08.2018, 17:33
von domisum
Guten Tag,


ich moechte hier gerne fragen, welche Dinge bei der Versteuerung von Adsense-Einnahmen als Rentner zu beachten sind. Vorab: Ich bin kein Rentner, sondern kuemmere mich im Auftrag meins Grossvaters um die Steuern.

Es handelt sich um YouTube-Einnahmen, die sich monatlich auf etwa 1800 Euro belaufen. Ausgaben sind monatlich etwa 50 Euro fuer Server und Strom. Mein Grossvater bezieht Altersrente und ist verheiratet, hat 2 Kinder (die aber schon laengst ausgezogen sind und ihr eigenes Leben bestreiten). Er hat keine weiteren Einnahmen. Die ersten Einnahmen auf Adsense wurden im Monat Juli erzielt, die beliefen sich auf etwa 1.400 Euro. Ich habe mit ihm bereits ein Gewerbe angemeldet und ein Geschaeftskonto eroeffnet, jedoch sind wir beide ratlos bzgl. Steuern. Ein Elster-Konto habe ich jetzt auch erstellt, das war aber auch alles.

Nach kurzer Recherche kosten Steuerberater einen teuren monatlichen Preis und ich moechte mich hier erstmal erkundigen, ob die steuerliche Situation ueberhaupt schwierig ist und ob das Geld fuer einen Steuerberater mit etwas Starthilfe gespart werden kann.
Ich habe versucht mich selbst schlau zu machen, komme aber selbst jetzt zum ersten mal mit Steuern und Finanzamt in Beruehrung. Korrigiert mich gerne, wenn ich im Folgenden etwas falsches sage. Ich habe herausgefunden, dass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist, da Google in Irland sitzt. Ist da eine Umsatzsteuervoranmeldung ueberhaupt noetig? Fuer Gewerbesteuer sind die Einnahmen noch zu niedrig, deswegen muss die noch nicht beachtet werden.

Welche Erklaerungen muessen wann abgegeben werden? Wie muss Buch gefuehrt werden? Die Kombination Rentner und Adsense-Einnahmen sind doch ungewoehnlich, deswegen habe ich diesbezueglich online noch keine genaueren Informationen finden koennen. Falls ihr dazu Artikel, Buecher oder Ratgeber kennt, empfehlt sie mir bitte.


MfG Dominik

Verfasst:
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Verfasst: 14.08.2018, 17:51
von Rasputin
Ob dein Opa mit Adsense bzw. Youtube oder mit irgendetwas anderem Einkommen erzielt, ist irrelevant. Einkommen ist Einkommen - und das muss auch ein Rentner versteuern, wenn er über den Grundfreibetrag kommt. Über diese Zusammenhänge gibt es haufenweise Infotexte online.

Wenn dein Opa gerade seine ersten Einnahmen erzielt hat, muss er erst im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben. Bis dahin ist noch lange Zeit zum Informieren. Ein Steuerberater ist zwar gar nicht so teuer, wie du denkst, aber ich kann trotzdem verstehen, dass du den einsparen willst. Solange sich die Einnahmen in diesem Bereich bewegen, ist das alles ziemlich simpel, nachdem man es einmal gemacht hat.

Verfasst: 14.08.2018, 18:04
von domisum
Rasputin hat geschrieben:Wenn dein Opa gerade seine ersten Einnahmen erzielt hat, muss er erst im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben. Bis dahin ist noch lange Zeit zum Informieren.
Sagst du damit, dass bis zum naechsten Jahr nichts getan werden muss? Als wir beim Finanzamt die Anmeldung gemacht haben, hiess es, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss. Stimmt das oder nicht? Was muss sonst noch gemacht werden?

Durch meine Recherche bin ich nur auf solche Artikel gestossen:

www .der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps-service/lexikon/rente-und-gewerbe.php
www .aktive-rentner.de/als-rentner-ein-gewerbe-anmelden-darauf-muessen-sie-achten.html

(Leerzeichen im Link wegen eingeschraenkten Rechten auf dieser Website)

Diese beschreiben hauptsaechlich die Einwirkungen des Gewerbes auf die Rente, jedoch nicht wie die Abgabe der Steuern abzulaufen hat. Ich wuerde es wertschaetzen, wenn du einen Artikel teilst, in dem die Pflichten bei der Steuerabgabe genauer beschrieben werden.

Verfasst: 14.08.2018, 18:15
von Bodo99
Steuerberater kostet nicht viel im Monat. Meiner kostet für Buchhaltung und Steuern ca. 100 Euro im Monat. Also übersichtlich. Die Kosten eines Steuerberaters sind abhängig von deinen Einnahmen.

Verfasst: 14.08.2018, 20:17
von Rasputin
domisum hat geschrieben:Als wir beim Finanzamt die Anmeldung gemacht haben, hiess es, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss. Stimmt das oder nicht? Was muss sonst noch gemacht werden?
Google doch mal nach dem Stichwort "Kleinunternehmer". Dort findest du eine Menge Informationen, die auf deinen Opa zutreffen dürften. Kleinunternehmer müssen z.B. keine Umsatzsteuer ausweisen.

(Da man in Deutschland als Laie nicht in der Verdacht kommen darf, eine "Rechtsberatung" durchzuführen, können wir dir hier nur bis zu einem gewissen Punkt helfen.)

Verfasst:
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Verfasst: 14.08.2018, 20:44
von Hanzo2012
Man muss auch zusammenfassende Meldungen einreichen (in diesem Fall quartalsweise).

Verfasst: 14.08.2018, 21:42
von staticweb
> ich moechte hier gerne fragen, welche Dinge bei der Versteuerung von Adsense-Einnahmen als Rentner zu beachten sind. Vorab: Ich bin kein Rentner, sondern kuemmere mich im Auftrag meins Grossvaters um die Steuern.

Um es kurz zu machen.

Wenn du gewerblich agierst, und das sollte bei einem monatlichen Einkommen von 1800 € außer Frage stehen, musst du auch Steuern abführen. Aus diesem Grund ist auch ein Gewerbe anzumelden.

Wenn du im laufenden Geschäftsjahr nicht über 50.000 € Umsatz kommst, kannst du das erste Jahr noch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Sollte dir das schon alles nicht bekannt sein, empfehle ich dir dringend einen Steuerberater aufzusuchen oder dir anderweitig rechtliche Hilfe zu besorgen!

Das entspricht aber alles meiner rein privaten Meinung und ist keine Rechtsberatung!

Verfasst: 14.08.2018, 23:44
von Major Tom
Such Dir einen Steuerberater in einer Auftragsbörse, dort bekommst Du den für nen Appel und nen Ei. Für die Adsense-Einnahmen braucht man nun wirklich keinen Spezialisten.

Verfasst: 15.08.2018, 11:42
von nur-für-mich
Ich will deinem Großvater nicht den Spaß an seinem Nebeneinkünften vermiesen, aber da ich in der gleichen Lage bin, zwei Sachen, die immer wieder falsch gesehen werden.
1.) wenn im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit der Umsatz größer als 17.500 € erwartet wird, kann die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden. Sollte es so sein, dass erst im August des Jahres mit der Tätigkeit angefangen wird, so darf der Umsatz (nicht der Gewinn) lediglich 17.500 durch 12 × 4 gleich etwa 5833 € betragen. Über diesen Betrag ist dein Großvater nach deinen Angaben mit Sicherheit drüber. Wie gesagt, es geht hier um den Umsatz, nicht um den Gewinn.

Und nun das wichtigste:
2.)auf gar keinen Fall die Krankenversicherung vergessen. Dein Großvater ist verpflichtet, seine Nebentätigkeit der Krankenversicherung zu melden. Und bei der Höhe des zu erwartenden Gewinns dürfte ein beträchtlicher Anteil an die Krankenversicherung gehen. Und das ohne Arbeitnehmeranteile. Wenn er eine gute Rente hat, scheint es so zu sein, dass er sogar über die Beitragsbemessungsgrenze kommen könnte. Und das wird teuer.

Wie immer gesagt wird, auch dieser Kommentar ist keine Rechtsberatung, aber beruht auf Erfahrungen, die selbst gemacht wurden.

Verfasst: 15.08.2018, 11:49
von nur-für-mich
Wie schon von vielen gesagt, du kommst um einen Steuerberater und ein erstes Beratungsgespräch nicht herum. Und wenn es 200-300 € kostet, mein Gott, das sind die Umsätze, die dein Großvater in wenigen Tagen verdient. Und du bist auf der sicheren Seite.

Verfasst: 15.08.2018, 12:23
von staticweb
> 1.) wenn im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit der Umsatz größer als 17.500 € erwartet wird, ...

Meiner Meinung nach darf der Umsatz im ersten Jahr bei 50.000 € liegen. Ob das auf die Monate heruntergerechnet werden muss weiß ich aber nicht.

Dafür gibt es Steuerberater!

> 2.)auf gar keinen Fall die Krankenversicherung vergessen. ...

Ja, Krankenkasse, Finanzamt und Gewerbeamt müssen bei einer Gewerbeaufnahme kontaktiert werden. U.U. auch noch weitere Stellen. Auch die IHK wird sich bald melden.

Verfasst: 15.08.2018, 12:35
von nur-für-mich
Siehe https://www.kleinunternehmer.de/kleinun ... gelung.htm

Man hat nicht die Wahl, wenn abzusehen ist, das im ersten Jahr die Grenze 17500 erreicht wird, umgerechnet auf 12 Monate.

Und das ist nicht meine Meinung, das ist so.

Verfasst: 15.08.2018, 12:39
von staticweb
Danke für den Link. Du solltest den Inhalt aber auch mal durchlesen.

Ich lese dort:

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro
und
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Verfasst: 15.08.2018, 17:27
von QuanChi
Seit wann sind Youtube-Einnahmen denn Umsatzsteuerpflichtig?

Verfasst: 15.08.2018, 18:03
von nur-für-mich
staticweb hat geschrieben:Danke für den Link. Du solltest den Inhalt aber auch mal durchlesen.

Ich lese dort:

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro
und
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.
Darunter steht:

Wichtig: Das hervorgehobene „und“ bedeutet, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen.

Ergänzt durch:

Sonderfall I: Umsatzgrenzen im Gründungsjahr

Aber Vorsicht: Sofern Ihr erstes Geschäftstätigkeit nicht im Januar beginnt, müssen Sie den geschätzten tatsächlichen Umsatz monatsgenau auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Angefangene Monate werden komplett berücksichtigt.
Nehmen wir an, Sie starten am 15. Mai: dann sind Sie im ersten Jahr nur in acht von zwölf Monaten geschäftlich tätig. Die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze beträgt in dem Fall nur 11.667 Euro (= 8/12 von 17.500 Euro).