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Instagram Kennzeichnung Affiliate

Verfasst: 18.06.2019, 08:07
von Sabrina22
Hallo liebes Forum,

nach meiner Recherche ist ein Instagram Post der einen Affiliatelink enthält als Anzeige zu kennzeichnen.

Wie sieht es aber aus, wenn ich in meinem Post allgemein Tipps zum Schuhkauf (ohne Marken Bezug) gebe und im Text auf meinen Blog verweise für noch mehr Tipps? Ich werbe sozusagen für einen Blog Besuch. Auf meinem Blog findet sich dann ein ausführlicher Blogbeitrag mit entsprechenden Affiliate-Links zu Onlineshops. Muss der Instagram Post mit Anzeige gekennzeichnet werden?

Ich danke Euch vorab, denn ich habe gesucht und gesucht und dazu nichts gefunden. Scheinbar fehlen mir die konkreten Schlagwörter für diese Suche :) Aber zum Glück habe ich dieses Forum gefunden.

Viele Grüße
Sabrina

Verfasst:
von

Verfasst: 18.06.2019, 11:57
von CEOSam
Man kann es auch überteiben. Wobei durch den derzeitigen politischen Irrsinn, kann es durchaus möglich werden, dass soetwas Pflicht wird. Bin kein Rechtsanwalt, aber wenn man wirklich rechtssicher sein will, sollte man keine eigenen Seiten haben und nur mit Pseudonymen arbeiten und selbst dann kann noch was kommen.

Verfasst: 18.06.2019, 16:04
von hanneswobus
sabrina.
soweit ich eingelesen bin, solltest du in dem fall natürlich #werbung da reinschreiben.
damit wärst du auf der sicheren seite u. der rest wird bestimmt durch anwalt deiner wahl geklärt.
gruß

Verfasst: 19.06.2019, 19:17
von Sabrina22
Vielen lieben Dank, dass ihr Euch Zeit genommen habt für meine Frage.

Ich kann auch beide Antworten vollkommen nachvollziehen. Mein erster Impuls war auch, dass man es auch übertreiben kann. Aber bei der aktuellen Rechtslage weiß man ja nie. Es könnte so sein muss aber nicht.

Ich denke ich werde es kennzeichnen oder versuchen einen Anwalt zu finden der fit im Social Media Marketing ist.

Verfasst: 20.06.2019, 22:31
von Rem
... die AGB des Partnerprogramms aber auch beachten ... bei Amazon z.B. muss man ja zwei, drei Erklärungen mitliefern...
Man kann es auch überteiben.
https://meedia.de/2017/06/23/schleichwe ... nfluencer/

--> Na ja.
fortgesetzte Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflichten
Bei YT ist es krasser, weil Rundfunkmedienanstalten zuschauen, wenn man zuviel Nutzer erreicht...