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Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 14.11.2019, 17:59
von daniel5959
Hallo,

ein Gerichtsurteil, das etliche User interessieren dürfte, siehe
Das Landgericht München hat entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind.

Ein Reiseportal hatte gegen eine Firma geklagt, die erfundene Rezensionen an Hotels verkauft hatte.

Die Firma muss jetzt dafür sorgen, dass die Fake-Bewertungen gelöscht werden. Außerdem muss sie dem Urlaubsportal sagen, von wem die erfundenen Bewertungen stammten.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mu ... -1.4682377
Es ist wohl davon auszugehen, dass das Urteil auch Auswirkungen auf Fake-Bewertungen in anderen Bereichen haben könnte.

daniel5959 :)

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Re: Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 14.11.2019, 18:24
von arnego2
Die Wirklichkeit besagt folgendes: Alles ist erlaubt bis man erwischt wird.
Es gibt keine Fake Bewertungen alle Bewertungen die gemacht werden werden von reellen Personen gemacht. Ob sie überhaupt das recht haben zu Bewerten ist eine andere Frage.

Re: Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 14.11.2019, 18:48
von hanneswobus
arnego2 hat geschrieben: 14.11.2019, 18:24 Die Wirklichkeit besagt folgendes: Alles ist erlaubt bis man erwischt wird.
Es gibt keine Fake Bewertungen alle Bewertungen die gemacht werden werden von reellen Personen gemacht. Ob sie überhaupt das recht haben zu Bewerten ist eine andere Frage.
Ich hatte neulich das Thema mit jmd. diskutiert u. gefragt:
"Wie lassen sich tatsächliche Fakebewertungen beweisen u. was passiert in einem eventuellen Gerichtsprozess, wenn die Fake-Vermutung auch tatsächlich bewiesen werden muss?".

Mh. Die Reaktion war interessant u. das Urteil repariert letztendlich auch nur ein wenig am Fakeproblem herum. Gelöst wird da erstmal gar nichts.

Re: Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 14.11.2019, 19:39
von staticweb
> "Wie lassen sich tatsächliche Fakebewertungen beweisen u. was passiert in einem eventuellen Gerichtsprozess, wenn die Fake-Vermutung auch tatsächlich bewiesen werden muss?".

Die Frage ist immer ob die Schuld oder die Unschuld bewiesen werden muss.

Eine saubere Lösung wird es bei Bewertungen generell nicht geben. Ich denke aber, dass der Aufwand nicht zu hoch wäre, wenn Bewertungen (auf den eigenen Seiten) moderiert werden würden. Krassen Fehlbewertungen wäre dann ein Riegel vorgeschoben.

Re: Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 14.11.2019, 20:45
von nerd
staticweb hat geschrieben: 14.11.2019, 19:39 Eine saubere Lösung wird es bei Bewertungen generell nicht geben. Ich denke aber, dass der Aufwand nicht zu hoch wäre, wenn Bewertungen (auf den eigenen Seiten) moderiert werden würden. Krassen Fehlbewertungen wäre dann ein Riegel vorgeschoben.
Doch - die reiseportale wissen doch ob der user das entsprechende angebot auch wirklich gebucht hat oder nicht. Bei einigen seiten steht neben den bewertungen ja auch "verifizierter kauf" oder so.

Dazu kann man sicher noch jede menge statistische auswertungen machen: wie sehen die bewertungen verglichen mit dem durchschnitt aus (z.b. user der ueberall nur 5-sterne oder nur 1-sterne bewertungen gibt), machen zeit un ortsangaben sinn oder hat der user 200 tage urlaub und war an manchen tagen in 10 verschiedenen laendern usw.
Dann gibt es noch textanalysen. Die positiv-bewertungen von fakeusern lesen sich fast immer wie aus werbeprospecten, die von echten usern lesen sich ganz anders und gehen auf andere kriterien ein.

Re: Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 16.11.2019, 13:02
von Vegas
Trustpilot ist z.B. nah dran am Optimum, bei denen ist das System zum Aufspüren falscher Bewertungen extrem gut, da könnte sich etwa Amazon eine Scheibe abschneiden.

Das Problem was ich bei dem Urteil sehe: Wenn überhaupt erwischt es nur Anbieter, die im ganz großen Stil falsche Bewertungen öffentlich anbieten und auch nur dann, wenn das entsprechende Portal direkt gegen den Anbieter klagt. Insofern sehe ich leider keine abschreckende Wirkung, auch weil das Gericht noch bestätigt, dass der Verkauf von Bewertungen per se nicht unzulässig ist, was den Aufwand gegen solche Firmen vorzugehen erhöht.

Ich fürchte eher, dass für jeden Anbieter, der erwischt wird und in der Folge vielleicht Dichtmachen muss, irgendwo in Panama oder im fernen Asien drei neue aufmachen.

Re: Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig

Verfasst: 17.11.2019, 12:23
von hanneswobus
staticweb hat geschrieben: 14.11.2019, 19:39 > "Wie lassen sich tatsächliche Fakebewertungen beweisen u. was passiert in einem eventuellen Gerichtsprozess, wenn die Fake-Vermutung auch tatsächlich bewiesen werden muss?".

Die Frage ist immer ob die Schuld oder die Unschuld bewiesen werden muss.

Eine saubere Lösung wird es bei Bewertungen generell nicht geben. Ich denke aber, dass der Aufwand nicht zu hoch wäre, wenn Bewertungen (auf den eigenen Seiten) moderiert werden würden. Krassen Fehlbewertungen wäre dann ein Riegel vorgeschoben.

Es gibt ein paar Ansätze über die Sprachmustererkennung u. eigentlich erwarte ich sowas bei den Plattformen (mehr u. bessere Ressourcen u. eine gewisse Intelligenz in der Umsetzung solcher Geschichten).

Schuld / Unschuld muss spätestens dann bewiesen werden, wenn so ein Vorwurf im Raum steht u. da interessiert mich natürlich die Datenerhebung, welche zum Vorwurf führt.