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So super kompliziert ist das nicht, wenn wir von Affiliateeinnahmen (B2B Dienstleistungen) und üblichen Ländern reden (DE, EU, USA).nyanko hat geschrieben:Ich habe Steuerberater in meinem Bekanntenkreis gefragt, die sich alle leider nicht mit internationalem Steuerrecht auskennen.
Ja, Umsatzsteuer ist ein sehr heikler Bereich mit äußerst geringer Toleranz seitens des Finanzamts.nyanko hat geschrieben:Dennoch muss ich wissen, wie ich das richtig zu versteuern habe. Stichwort Umsatzsteuer.
Ja, im Ausland bist Du "normaler" Unternehmer, dennoch mußt Du keine Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben. EU -> Reverse Charge, USA -> nicht steuerbare Umsätze Drittland.nyanko hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, gilt man als Kleinunternehmer bei internationalen Geschäften sowieso als "normaler Unternehmer". Das heißt ich müsste evtl. die Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben.
Bei allen EU Ländern. Aber Vorsicht: Du mußt Dir mit EU Geschäft dennoch eine UStID besorgen und auch brav Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen sowie zusammenfassende Meldungen (ZM) abgeben.nyanko hat geschrieben:Bei vielen EU-Ländern kommt in dem Fall das sog. Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen. Also muss man keine Umsatzsteuer abführen.
Ja.nyanko hat geschrieben:In Amerika scheint es wohl so zu sein, dass ein Verweis mit "in Deutschland nicht steuerbar" bzw. "Services are non-taxable in Germany" reicht. Man muss als keine Umsatzsteuer auf der Rechnung angeben. Ist das so korrekt?
https://partnernet.amazon.de/tax-interv ... cale=de_DE Kurz: Die brauchen Deine Steuernummer, dann werden auch keine 30% abgezogen. Die nicht-amerikanische TIN bzw. Einkommenststeueridentifikationsnummer ist schlicht die Steuernummer, die Du vom Finanzamt hast und die auf jedem Steuerbescheid oder Brief vom Finanzamt zu finden ist (nicht die UStID).nyanko hat geschrieben:Ich habe den Amazon-Fragebogen bzgl. Steuern noch nicht ausgefüllt. Ich habe viel im Netz gelesen, dass die vorher 30% whitholding tax abziehen, wenn man da was falsch macht. Leider hab ich nirgendwo was gefunden, wie jemand aus Deutschland diesen Bogen korrekt auszufüllen hat in Amerika. Wenn ihr da also eine Quelle kennt oder ein "How To" wäre ich auch sehr dankbar.
Hast du dazu ein Urteil?Vegas hat geschrieben: Ja, im Ausland bist Du "normaler" Unternehmer, dennoch mußt Du keine Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben. EU -> Reverse Charge, USA -> nicht steuerbare Umsätze Drittland.
§3a (2) Umsatzsteuergesetz hat geschrieben:Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. (...)