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Kleinunternehmer (USt befreit) und FB-Ads: USt-Regelung?

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ABCCBA
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Beitrag ABCCBA » 23.06.2018, 07:56 Kleinunternehmer (USt befreit) und FB-Ads: USt-Regelung?

Für die Buchung von Facebook-Ads (Irland) ist wohl die Angabe einer Umsatzsteuer-ID nötig.

Diese kann man ja auch dann beantragen, wenn man als Kleinunternehmer-Regelung
die Umsatzsteuerbefreiung wählt.

Als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung ist man dann ja trotzdem verpflichtet auf den für Facebook Ads gezahlten Betrag aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens die Umsatzsteuer zu berechnen und ans deutsche Finanzamt abzuführen.

Hat das dann zur Folge, dass man trotz Umsatzsteuerbefreiung monatliche oder dreimonatliche
Vorsteueranmeldungen, alle drei Monate eine zusammenfassende Meldung und eine jährliche
Umsatzsteuerjahresabrechnung machen muss und obendrein die gezahlte Steuer nicht als
Vorsteuer abziehen kann?

Hat man dann also den gleichen Aufwand, als wenn man auf die Umsatzsteuerbefreiung
verzichtet hätte und obendrein den Nachteil, die Vorsteuer nicht geltend
machen zu können?

Ich habe jetzt noch was von einer Erwerbsschwelle von 12500 Euro gefunden.

hier:
https://www.finanzamt.bayern.de/Wuerzbu ... ehmern.pdf

und hier:
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fo ... mer::4889/

Ist diese Erwerbsschwelle für Facebook-Ads (Irland) anwendbar,
d.h. wenn ich als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer
weniger als 12500 Euro für Facebook-Ads ausgebe, muss
ich keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen?

Unter dem zweiten Link auf der zweiten Seite steht:

"Bei Erwerben über der Erwerbsschwelle muss auch ein Kleinunternehmer die Erwerbsbesteuerung durchführen, d.h. seine USt-ID verwenden. Bei Erwerben unter der Schwelle kann der Unternehmer eine Erwerbsbsteuerung durchführen. Dafür muss er seine ID einsetzen. An diese Entscheidung ist der zwei Jahre gebunden. Gibt er seine ID nicht an, muss der Lieferant ganz normal die Steuer in seinem Heimatland abführen."

Das ist mir wieder unklar: Ich meine, bei Facebook-Ads (Irland) ist die Angabe eine USt-ID zwingend.
Folgt daraus dann doch wieder, dass ich doch Umsatzsteuer als umsatzsteuerbefreiter
Kleinunternehmer ans deutsche Finanzamt abführen muss, auch wenn ich unter 12500 Euro
für Facebook-Ads ausgebe?

Habe das hier gefunden, was meine Fragen aber nicht beantwortet:

https://www.advoad.de/blog/umsatzsteuer ... vertising/
https://www.123recht.net/forum/steuerre ... 21332.html
https://www.123recht.net/forum/steuerre ... 22171.html
https://de-de.facebook.com/business/hel ... 6073434794

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