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daniel5959Der EuGH hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Amazon entschieden, dass Online-Händler nicht zwangsläufig eine Telefonnummer angeben müssen. Das deutsche Recht verstößt in diesem Punkt gegen EU-Recht. Ausreichend sind auch Call-Back-Funktionen oder andere effiziente Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
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Wer jedoch aus Effizienzgründen lieber ein strukturiertes Feedback über ein verzweigtes Kontaktformular einsammeln und dann gleich die richtige Abteilung zurückrufen lassen möchte, kann wegen Nicht-Nennung einer Telefonnummer nun nicht mehr abgemahnt werden. Auch für Start-Up-Händler, die nicht permanent telefonisch erreichbar sind und lieber zurückrufen oder mailen, bringt das Urteil eine Erleichterung.
https://shopbetreiber-blog.de/2019/07/1 ... fonnummer/