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Für alle Zanox-Publisher: Einführung eines Umgehungsverbots

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Robert79
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Beitrag Robert79 » 11.02.2014, 16:45 Für alle Zanox-Publisher: Einführung eines Umgehungsverbots

Ich glaube, die bei Zanox drehen langsam durch. Heute wurden mir die neuen AGB per Mail zugeschickt. Ab dem 12. März gilt ein Umgehungsverbot (Punkt 2.5). Dort steht sinngemäß drin, dass man eine Vetragsstrafe zahlen muss, wenn man eine Kooperation mit einem Advertiser außerhalb von Zanox eingeht, mit dem man bei Zanox eine Kooperation hatte und die man (wieder) über Zanox abschließen könnte. Weitere Winkelzüge siehe unten. Jeder kann sich ausmalen, was das heißt.

Mir hat die zunehmend arrogante Art von Zanox immer weniger gefallen. Aber mit solchen Klauseln fällt der Abschied noch leichter. Zum Glück gibt es noch andere Netzwerke.

Ich hänge den betreffenden Punkt der AGB mal hier ran. Ich hoffe, das ist ok:

"Der Publisher verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für weitere sechs (6) Monate nach dessen Beendigung weder direkt noch indirekt über ein anderes Netzwerk oder einen anderen Dienstleister unter Umgehung von ZANOX mit einem Advertiser, mit dem der Publisher über das ZANOX Netzwerk kooperiert hat oder der von ZANOX für eine Kooperation vorgeschlagen wurde, zu kooperieren oder darauf gerichtete Verhandlungen zu führen, wenn die jeweilige Kooperation auch über das ZANOX Netzwerk möglich wäre. Sollte der Publisher schuldhaft gegen die vorstehende Verpflichtung verstoßen, kann ZANOX den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und vom Publisher die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf das Sechsfache der durchschnittlichen monatlichen Provisionen, die der Publisher in den vergangenen zwölf (12) Monaten vor ZANOX‘ Kenntnis von dem Verstoß im Rahmen seiner Teilnahme am Partnerprogramm des betreffenden Advertisers erhalten hat, was einer Schätzung des ZANOX entstandenen Schadens entspricht. Die Vertragsstrafe kann auf ein Dreifaches der durchschnittlichen monatlichen Provisionen reduziert werden, wenn der Publisher ZANOX mindestens drei (3) Monate vor Aufnahme einer ZANOX umgehenden Kooperation informiert. Der Publisher kann die Höhe der Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht (Ziff. 14.5 dieser Publisher AGB) überprüfen lassen. ZANOX kann die Vertragsstrafe mit Provisionen, die dem Publisher Account gutgeschrieben sind, verrechnen."

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